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Fristlose Kündigung nach Paragraf 55.5 SG

Begonnen von Blakekx, 09. Februar 2015, 10:38:27

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Flexscan

Selber Schuld, wer wegen ein paar Euros für das Essen seine Dienstzeit aufs Spiel setzt.
Mir kann keiner erzählen, dass man dies nicht von seinen Dienstbezügen als SAZ bezahlen kann.

Wenn ich mir natürlich eine teure Penthousewohnung und einen teuren Luxussschlitten anschaffe ok dann siehts anders aus.
Nagut jeder ist seines Glückes Schmied.

Ich würd mich jedenfalls schonmal mit dem Jobcenter in Verbindung setzten.

Kann sein, dass Du Mittwoch schon nicht mehr Soldat bist. Entlassungen nach 55.5 gehen recht zügig.

Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Flexscan

Noch einmal zum mitmeisseln. Das Thema ist durch!
Es ist nur noch eine Frage von Tagen wann Du entlassen wirst.
MkG Flex
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F_K

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es eine Absehensverfügung geben - d. h. kein Diszi, "dafür" aber die Entlassung.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miT

Ich persönlich denke einer der Knackpunkt ist, dass sie nicht selber zu dem Entschluss gekommen sind mit der fortführung der Tat aufzuhören und sich freiwillig zu stellen sondern mehr oder weniger erwischt worden sind. Jetzt Reue zu zeigen hat hierbei ein ganz anderes Gewicht und insofern wird niemand ein Auge zu drücken. Wären sie nicht erwischt worden, würden sie wahrscheinlich heute Mittag auf Kosten des Steuerzahlers essen.
Kameradschaftliche Grüße!

wolverine

Das ist sekundär. Er war für relativ kleine Beträge (ein paar Tage Verpflegungssatz!) bereit, seine Treuepflicht zu verletzen. Das zerstört das Vertrauen nachhaltig.
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Verteidiger

Sehe ich ähnlich. Wer sowas macht, der Verkauft auch seine loyalität an fremde Mächte.
Es gibt aber auch Anwälte für Soldatenrecht. Wenden Sie sich  an die, vlt kann ein Anwalt Ihnen helfen, sonst wird das im zivilen Berufsleben sehr schwer

DonFluppo

Jetzt mal im Ernst. Wenn bei Uns im Unternehmen ein Lehrling oder Geselle etwas mitgehen lässt sei es ein Paar Kupfer Fittinge oder ein Ersatzteil für ein Heizgerät dann wird dieser fristlos entlassen. Das habe ich schon ein paar mal Unterschrieben als Bereichsleitung. Dies stellt ein Vertrauensbruch sonder gleichen da. Ich weiß nicht wie oft und wie lange es der Mitarbeiter schon macht. Und das Verrauen ist dann auch nicht mehr gegeben. Dies kann man, so denke ich, Eins zu Eins in die Bundeswehr übernehmen. Stellen sie sich mal vor bei uns macht das jeder 2te. Was meinen Sie was dort für ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.... Deshalb tut es mir auch nicht Leid wenn Sie deswegen entlassen werden. Das ist einfach nur Eigenverschulden. Seien Sie froh wenn sie keine Anzeige bekommen und das nur so endet.
44er Fregattenfahrer

InstUffzSEAKlima

Der Schaden durch solche, aus Sicht der "Erwischten" als Bagatelle berzeichneten Taten, ist enorm hoch und kaum zu beziffern, weil nur ein ganz geringer Anteil aufgedeckt wird, oft nur zufällig/beiläufig. Das ist bei Unternehmen, als auch bei der Bw so. Selbst der "Instler" ist sich oft nicht der Tragweite seiner Handlungen bewußt, wenn er -aus seiner Sicht- scheinbar geringwertiges Werk- und  Verbrauchsmaterial mitnimmt bzw. privat verwendet.

Zum Sachverhalt der unberechtigten Verpflegung: Ich kenne mehrere TrKüchen, wo ein großes Schild auf den Tatbestand (mit Angabe von §) verwiesen wurde, wenn unberechtigt an der TrVerpfl teilgenommen wurde. Das war allerdings noch in der Zeit vor Einführung der Wertkarten. Man konnte aber (bes. als StO-Fremder), auf sog. Gästelist gegen Bezahlung essen.

Dyon

Wenn Sie sich freiwillig ohne Entdeckungsnot offenbart hätten, KÖNNTE der Dienstherr, sofern die Geringwertigkeitsgrenze von ~ 25€ nicht überschritten worden ist, von einer fristlosen Entlassung absehen. Das war hier aber wohl nicht der Fall, oder?

justice005

Ich schließe mich dem Gesagten an.

Die Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG ist gerechtfertigt und die wird notfalls auch vor einem Verwaltungsgericht halten. Das Oberveraltungsgericht Koblenz hat mal vor ein paar Jahren entschieden, dass das einmalige (!) Nutzen einer roten Chipkarte noch keine Entlassung rechtfertigt. Aber wenn das sogar wiederholt vorkommt, dann wird das vor jedem Gericht halten.

Daher sollte man jetzt auch nicht unnötig Geld in einen Anwalt verplempern, der kann da auch nichts mehr retten.

Trotzdem der guten Ordnung halber:

1. Gegen die Entlassungsverfügung kann man innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Beschwerde einlegen
2. Wenn die Beschwerde zurückgewiesen wird, kann man gegen den Beschwerdebescheid vor dem Verwaltungsgericht klagen.
3. Wenn die Klage zurückgewiesen wird, kann man vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.

Aber wie gesagt: Die Chancen tendieren massiv gegen null.


Bjarka

.... frage mich gerade nur, von wem Du die rote Verpflegungskarte erhalten hast .... "ausgeliehen" von einem Kameraden? Der sollte sich meiner Meinung nach auch gleich "outen"!

Tommie

Oh ja, denn wenn der DV erst über die Computersysteme der Truppenküche ermitteln muss, wer es war, könnte das böse enden ;) !

Zu dieser Betrugsnummer, bei der der SaZ "ungestreift" rausfliegt, gehören nämlich meistens zwei Gestalten, es sei denn der SaZ hat die Verpflegungskarte unrechtmäßig in seinen besitz gebracht. Das wäre dann ohnehin das Ende dieser Veranstaltung.

miguhamburg1

Im Übrigen hängen in JEDER mir bekannten Truppenküche die Belehrungen bezüglich der ordnungsgemäßen Bezahlung und Verweis auf mögliche Folgen bei Verstößen an mehreren Stellen so auffällig aus (zumindest bei den Automaten zum Aufladen, in den Kassenzonen), dass ein "Übersehen" ausgeschlossen ist. Ein Soldat, der sich darüber hinwegsetzt - und das wie hier geschildert - nicht nur einmal "aus Versehen", ist sich also seines fortwährenden Betruges bewusst. Allein die Frage, was man da tun könnte, erschließt sich mir nicht wirklich!

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