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lückenloser Lebenslauf/Arbeitslosenzeiten

Begonnen von steffenk81, 28. März 2014, 08:07:15

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Hawkeye

Zitat von: wolverine am 14. Februar 2015, 12:10:10
Zitat von: Hawkeye am 14. Februar 2015, 11:24:35
Das ist so nicht ganz korrekt. Ich führe ein Dienstsiegel genauso wie 15 KollegInnen meines Amtes. Wir sind nicht berechtigt zu beglaubigen, außer für Verfahren in denen wir aktiv tätig sind.
Begründung: Wir müssten eine Verwaltungsgebuehr erheben. Da wir keine Kasse haben, können wir keine Gebühr erheben und somit auch keine Beglaubigungen durchführen.
Genau darum schrieb ich "kann" und nicht "muss". ;) Sie können es, machen es aber aus irgendeinem Grund nicht.

Es war mir wichtig, das noch einmal klar zu stellen. Andauernd stehen bei uns Bürger denen wir mitteilen müssen, dass sie völlig falsch sind und sich an das Stadtamt (bzw. Rathaus) wenden müssen. Ich kann mir vorstellen, dass es KollegInnen anderer Ämter ähnlich geht. Zusätzlicher Aufwand für den Bürger und die KollegInnen. ;)
Aus einer Stellenanzeige des Einzelhandels:

"Kommunikation des Spirits und des femininen Lifestyles an die Kundin"

wolverine

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Helft mit, dass es so bleiben kann

Hawkeye

Zitat von: wolverine am 14. Februar 2015, 13:52:00
und KollegAußen (wir wollen doch niemanden benachteiligen).. V

Ich glaube inzwischen heißt es sogar: Kolleg_*Innen oder so ähnlich.
Aus einer Stellenanzeige des Einzelhandels:

"Kommunikation des Spirits und des femininen Lifestyles an die Kundin"

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