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Trennungsgeld Zumutbarkeit

Begonnen von Rollo83, 18. Februar 2015, 21:11:19

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dunstig

Das war doch der gute Mann, der von seinen Vorgesetzten während der Dienstzeit keine 5 Minuten bekommt, um sich um finanzielle Angelegenheiten zu kümmern. ;)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Refü und so

Zitat von: FrauZuhause am 19. Februar 2015, 14:43:46
dann den Höchstbetrag, der dann aus den 11,.. Euro tägliches TG plus den 6,67 Euro trennungsübernachtungsgeld besteht.

Das ist so leider auch nicht richtig. Es wären dann höchstens 9,45€, weil ihm Mittag in der Kaserne bereit gestellt werden kann.
Wenn das natürlich nicht bereit gestellt ist, dann sind es 11,45€. Aber auch nur, wenn ihr verheiratet seit oder ein gemeinsames Kind habt.

Bjarka

Zitat von: Refü und so am 19. Februar 2015, 16:11:16
Das ist so leider auch nicht richtig. Es wären dann höchstens 9,45€, weil ihm Mittag in der Kaserne bereit gestellt werden kann.

Es sind 9,95 € !

Bjarka

Mensch Rollo, was hast Du denn für Arbeitszeiten!?

Hier wurde vieles richtig erwähnt und versucht zu erklären. Dieses "sogenannte § 6 Urteil" sorgt schon für grosse Verwirrung. Wenn ich mal zusammenfassen darf, dann wird Rollo trotz täglichem Pendeln eine Höchstbetragsberechnung durchgeführt bekommen (Vergleich § 6 zu § 3). Wenn Dir dann noch eine Unterkunft bereitgestellt wird, wird das TG nach § 3 noch geringerer und im §6 fallen die 6,67 € zusätzlich weg. Somit würdest Du einen minimalen TG-Betrag erstattet bekommen. Ob Du dann noch das tägliche Pendeln finanzieren kannst, weiss ich nciht.

Ich persönlich pendel jeden Tag 200 km ( 2 x 100 ) mit einer Arbeitszeit von 9,15 Std. und einer klp. Fahrzeit von 110 Minuten und erhalte im Schnitt monatlich 800 EUR Trennungsgeld. Ohne dieser Zahlung würde ich am Dienstort verbleiben da die Spritkosten immens sind.

FrauZuhause

Zitat von: Ralf am 19. Februar 2015, 15:31:54
Und was hat sein Refü dazu gesagt?  ::)
Dem kann er das doch so erklären, dass nicht Nachfragen entstehen.

Noch nix, weil das erst nach der Grundi eintritt.

Ausserdem hab ich mich hier ja nur kurz an die Frage angehängt, weil der refü und so super Auskunft gibt ohne dass er einen blöd anmacht. Das fand ich klasse. ;)

Sollte das hier nun auch schon wieder verboten sein, sorry, ich bin ja schon still.

Refü und so

Zitat von: Bjarka am 19. Februar 2015, 18:46:29
Es sind 9,95 € !

Natürlich sind es 9,95€
Das kommt davon, wenn man nicht hinguckt, was man schreibt.

Yassi1411

Kurze Frage:

ich werde ab dem 01.07.2015 meine Grundi in Stetten machen aber wohne normal in Roßdorf bei Darmstadt das sind knapp 3:15 Stunden einfach fahrt.
und danach werde ich nach Füssen gehen das sind dann 3 Stunden 40 Minuten fahrt steht mir dann auch Trennungsgeld zu oder gilt das nur für die die dann auch nachhause fahren?

Rollo83

@ Yassi

1. Benutzen sie die Forensuche und 2. wenn sie nichts passendes finden was ich stark bezweifle eröffnen sie ein neues Thema, aber hier in meinem Thema sind die definitiv falsch mit ihrer Frage und das macht es unübersichtlich und das nervt mich grad.



@Bjarka

Bis jetzt fand ich meine Dienstzeit tol 4 Tage 10,5 Stunden und Freitags frei. Bis jetzt hat das mit dem TG nach 6 aber auch niemand bemängelt aber jetzt würd wohl zum neuen Jahr alle Anträge neu überprüft und da ist aufgefallen das ich knapp über den 12 Stunden liege. Es sing ja immerhin ganze 4 Minuten. Ich sag da mal nichts zu.

Es trifft immerhin 3/4 der Kameraden aus meinem Trupp.

Im Moment laufen zwei Dinge.

1. Es wird geprüft ob überhaupt adäquate Unterkunft für TG Empfänger bereit gestellt werden kann.
Gestern sollte ich Antwort bekommen doch der KasFw hat mich auf nächste Woche Donnerstag vertröstet da die Zählung wohl nicht so ganz einfach ist. Für mich kein Thema, passt schon. Allerdings bleib ich dann immer noch ÜBER den 12 Stunden.

2. Überprüfung der 4 Tagewoche. Wir haben im Trupp abgestimmt und 3/4 haben sich GEGEN die 4 Tagewoche ausgesprochen und der Personalrat wird am Montag mit dem Leiter LogStSt verhandeln das wir im Trupp auch dieses flexible 41 Stunden Arbeitszeitmodell bekommen wie es die LogStS auch hat.
So kann sich ja jeder seine Stunden selber ein teilen wenn man die Kernarbeitszeit von 9-15 Uhr beachtet und das würde logischerweise unser 12 Stunden Problem sofort lösen.

Ich persönlich geh davonbrausten das dieses Arbeitszeitmodell eingeführt wird da 1. wir im Trupp dafür sind 2. der Personalrat mit dieser Option in die Verhandlung mit dem Leiter tritt und 3. dem Leiter die 4 Tagewoche sowieso nicht ganz recht zu sein scheint.
Das wird sich dann sicherlich noch den ein oder anderen Monat hin ziehn aber im Endeffekt sollte das Probelm der 12 Stunden dann gelöst sein mit dem kleinen Beigeschmack das man dann mal den ein oder anderen Freitag im Dienst verbringen muss aber ich behaupte das kann man so eben noch überleben.

Ich würde übrigens auch komplett ohne TG jeden Tag nach Hause fahren, diese 150€ Spritgeld sind es mir allemal wert in meinem eigenen Bett zu schlafen als in der schönen Kaserne zu nächtigen.

Yassi1411

ach gott ach gott das kann man auch etwas netter formulieren....!!!!

Rollo83

Nett ist mein zweiter Vornamend nu lassen wir das dabei. Forensuche ist das Stchwort dann hätten sie die Frage gar nicht stellen brauchen.

FrauZuhause

Rollo, bei mehr als 3000km im Monat nur 150 euro Spritgeld?
Was ist das für ein super sparsames Auto? Gas?

Bjarka

Er meint die 150 EUR TG die er bekommt und diese in die Spritkosten investiert :)

Bjarka

Ich kann nur von zwei BwDLZ berichten bei denen ich aktiv tätig war bzw. bin und in über 95% aller Fälle bekommen die "Pendler" die reine Wegstreckenentschädigung weil die öffentlichen Verkehrsmittel in aller Regel unzulänglich sind. Bei Dir Rollo ist deine Arbeitszeit dein Verhängnis. Aus fianzieller Sicht solltest Du wieder Freitags arbeiten gehen hehehe :)
Die Arbeitszeit muss in der Geschäftsordnung der Dienststelle (Arbeitszeitregelung) festgehalten werden. Natürlich kann jeder auf Antrag seine eigene Arbeitszeitregelung haben.

Rollo83

Nein, ich mein schon 150€ Spritkosten.ärichtih ich fahr Autogas und der Liter kostet ja nur 45 Cent und da ich ein gemütlicher Fahrer bin passt das schon mit den ca 150€ da kann ich durchaus mit leben.

Ja, ich muss unbedingt wieder die 5 Tagewoche haben um wieder vernünftig das TG nach 6 zu bekommen das sind einfach mal 500€ brutto mehr, ich möchte da nicht unbedingt drauf verzichten, bin leider noch kein Millionär und muss jetzt ein Haus ab zahlen.

Rollo83

Wo wird denn genau definiert was für eine Stube einem Trennungsgeldempfänger zur Verfügung gestellt werden muss, bitte mit Gesetztext/Vorschrift what ever.

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