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Änderungen im Bereich der Ableistung von Reservistendienst

Begonnen von MMG, 27. Oktober 2014, 16:21:24

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diodon-IV

Ich erhalte bisher keine USG-Leistungen noch werde ich welche Erhalten. Ich bin Beamter und erhalte meine Bezüge während der RDL weitergezahlt. Und der Betrag, den ich bisher erhielt (Sold, V-Geld und Einsatzreserve) ergaben zusätzlich zu meinem Gehalt eben diese 1.793,51 und jetzt eben "nur" noch 1.185,12 €.

Ich weiss, ist Jammern auf hohem Niveau, aber wer will sich schon verschlechtern, gerade bei dem, was man mittlerweile für sein Engagement in Kauf nimmt.

F_K

@ DadOA:

Bitte die Statements von Diodon-IV (inhaltlich) verstehen:

- Er ist im ÖD beschäftigt, bekommt dort also seine Bezüge weitergezahlt.

- Da diese höher sind als die Mindestleistung (heute) bzw. als die angepasste Mindestleistung (zukünftig), weil er ja A11 verdient (im Gegensatz zum HptFw, welches sein Dienstgrad ist, ändert sich hier nichts.

- Diese Beträge hat er also in der Rechnung unberücksichtigt gelassen, weil sich dort ja nichts ändert.

ToMA

Stimmt, sry, hatte mir vorher nicht den ganzen Thread durchgelesen.   ???
Ohne Verdienstausfall kein § 6.  :P
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

diodon-IV

Ich frage mich u.a. auch, warum man uns Reservisten weiterhin die Zahlung von diversen  Zulagen vorenthält, die dem aktiven Soldaten gezahlt werden. Wenn man hier schon ein Gesetz schafft, hätte man das auch gleich mit einflechten können.

ZMZler

diodon-IV: schau mal in den § 9. Nun kenn ich Deinen zivilen Netto-Tagessatz nicht, kann mir aber vorstellen, dass Du damit unter der Mindestleistung liegst. Die Differenz zwischen Mindestleistung und deinem zivilen Netto gibt es noch on top...
Hic Rhodos - hic salta!

diodon-IV

Meine zivilen Bezüge liegen deutlich über den Mindestleistungen. Schon geprüft...

Tommie

Welchen Teil davon haben Sie denn nicht verstanden, ZMZler ;) ?

Zitat von: diodon-IV am 24. Februar 2015, 09:38:01Ich erhalte bisher keine USG-Leistungen noch werde ich welche Erhalten. Ich bin Beamter und erhalte meine Bezüge während der RDL weitergezahlt.

Merke: Kein Verdienstausfall, keine Ansprüche aus dem USG ...

F_K

Zitat, kann mir aber vorstellen

@ ZMZler:

Wie kommt man zu solchen Vorstellungen?

Diodon hat explizit geschrieben, dass er A11 bekommt - und als Res HptFw ist (also A8Z) - da sollte klar sein, dass er zivil mehr verdient als ein HptFw - an diesem Dienstgrad sind aber die neuen Mindestsätze orientiert.

asgardt_MH

@diodon-IV
Sorry für das Off-Topik:

Wie bekommst Du bei deinen Zivilen-Dienstherren die Diskrepanz zwischen deinem militärischen Dienstgrad (mittlerer Dienst) und deiner zivilen Besoldung (gehobener Dienst, entspricht Offizier) erklärt. Argumentiert dieser nicht: ,,Was bringt es mir, wenn Sie eine RDL im mittleren Dienst absolvieren?"


F_K

@ asgardt_MH:

.. in den allermeisten Fällen gibt es KEINE Synergieeffekte zwischen einer RDL und der "zivilen" Arbeit.
Selbst wo es solche geben sollte, wiegt dies keinesfalls die Abwesenheit des Mitarbeiters auf.

Eine RDL ist eine Dienstleistung für die Bundeswehr - ohne Nutzen für den Arbeitgeber.

Insoweit stellt sich Deine Frage doch eigentlich nicht, oder?

asgardt_MH

#115
@F_K
Na ja, es wird aber von Seiten des Reservistenverbandes und der Bundeswehr oft von Synergieeffekten oder Vorteile gesprochen: z.B. Lernen von Führungserfahrung usw.


Zitat:
Die Firma profitiert

Die Übungen bringen mir auch Vorteile für meine Arbeit. Da ich bei der Bundeswehr Führungsverantwortung habe, geht es auch darum, lösungsorientierte Entscheidungen zu treffen. Meine Fähigkeiten, Probleme strukturiert zu lösen, werden geschult. Natürlich entwickelt man auch seine Persönlichkeit weiter. Außerdem kann ich meine interkulturellen Kompetenzen schulen, die immer wichtiger werden.


Quelle:
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYvBDoJADAX_qGUxUeJNszHRgx4VbwUqaYRdUipc_Hh3D75J5jJ5-MREoEV6MomBBnxg3cq-WaFZO4bZlMXeSvwyBuWZdWG851eqbQxs2cbBJLlXsqgwRbUhl49qKiAd1oXzR7cr_nPfyleXrS835fl6uuE0jocfm98CAw!!/

edit: Link gefixt

F_K

Zitat,,Ich fehle im Betrieb bei einer Kurzwehrübung unter Einschluss des Wochenendes 6,5 Stunden Arbeitszeit am Freitag, Sie sparen aber mein Gehalt für die gesamten drei Tage der Wehrübung."

.. diese Aussage ist z. B. sachlich (bei Angestellten) einfach nicht zutreffend.

Für mich ist die zentrale Aussage eher:

ZitatEin Unternehmen hat kein Interesse daran, Reservisten freizustellen, denn hier zählen nur Heller und Pfennig. Ein Mitarbeiter, der fehlt, der fehlt – und noch so schöne blumige Formulierungen vom Mehrwert und der Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Wirtschaft machen es nicht besser.

asgardt_MH

Zitat:
...Mehrwert und der Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Wirtschaft....

Dies kann ich, von meiner Seite, nicht beurteilen, da ich ebenfalls Beamter bin. Bei meinen RDL´s habe ich (fast) die gleichen Tätigkeiten, wie bei meinem zivilen Dienstherren. Nur halt in Uniform.

Alle beteiligten sehen darin einen Mehrwert.

(Vielleicht habe ich auch einfach nur Glück.)

miguhamburg1

@ asgardt,

Sie werfen alles in einen Topf und haben dann Probleme, zu differenzieren.

Dass Sie bei einer nahezu gleichen Verwendungen im Zivilberuf und in Ihrem Übungstruppenteil starke Überschneidungen haben, die für Ihren Arbeitgeber sogar Vorteile mit sich bringen, sollte einleuchten, oder? Nur dürfen Sie eine derarige Konstellation doch nicht bei der Masse der Reservisten voraussetzen. Denn zumindest alle Reservisten, die auf Dienstposten des Truppendienstes üben (Gruppen-/Zugführer, Kompaniechef, in Stabsabteilungen) werden wenig bis gar keine zivilberuflich nutzbaren Erfahrungen während ihrer Wehrübungen sammeln. Dass diese Zeit bei vielen zivilen Arbeitgebern schwer "loszueisen" ist, ist doch nachbvollziehbar.

asgardt_MH

@miguhamburg1

Ist mir bekannt und kann ich nachvollziehen. Daher auch meine Schlussbemerkung.  ;)

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