Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Vom Reserveoffizier zum Berufssoldaten

Begonnen von Meldemichwieeinfohlen, 21. März 2015, 19:04:58

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Tommie

Zitat von: F_K am 24. März 2015, 12:43:36Wollen wir wetten welcher Dienstgrad es bei Dir nicht wird?

Ich halte die Wette mit "F_K" und präzisiere für meinen teil, dass eine "Gartenhecke" wohl eher nicht geben wird ;) ! Ein Hochschulstudium mit Promotion ist im Regelfalle ein wenig anders zu werten als ein berufsbegleitend erworbener "Bätscheller" ...

HG z.S.

Zitat von: DadOA am 24. März 2015, 11:37:23
Solange der Lehrgang läuft und Du die Prüfung nicht mit Erfolg abgeschlossen hast, bist Du in der Ausbildung der Reserveoffiziere und somit Offizieranwärter, auch wenn Dir der Dienstgrad OLt vorläufig verliehen wurde und Du nicht den Stern bzw. die OA-Kordel trägst.
Eben nicht! Du wirfst hier den ROA i.W./a.d.W. und §43(3) SLV durcheinander. Die 3 Vorablehrgangsmodule, die für den §43(3) i.V.m. §26(4) SLV durchlaufen werden, durchläuft der Reservist nicht im Status des OA, da die Module keine Laufbahnlehrgänge sind, sondern eine Einstellungsvoraussetzung. D.h. in meinem Fall, dass ich "einfacher" Manschafter ohne OA-Stern bin, bis ich den OLzS vorläufig verliehen bekomme.

Zitat von: F_K am 24. März 2015, 12:43:36
es zählt der höchste Abschluss, und die Berufserfahrung AB diesem Abschluss, sofern als solcher tatsächlich gearbeitet wurde.
Das aber, wie gesagt, auch nur für §43 i.V.m. §26(2) SLV. ResOffz nach §43 i.V.m. §26(4) SLV werden OLt d.R. im Truppendienst – unabhängig eines ggf. höheren Abschlusses oder Berufserfahrung.

ToMA

HG z.S., wir drehen uns hier im Kreis.

Ich frage mal anders: Bist Du jetzt schon "ausgebildeter" und damit fertiger Offizier?
Wenn nicht, was meinst Du denn, wie sich Dein Status nennt (abgesehen davon, dass sich Vorgediente "vorläufig" OLt nennen dürfen.)?

Meiner Meinung nach bist Du, solange nicht alles abgeschlossen ist, Reserveoffizieranwärter. Wenn nämlich die Lehrgänge ohne Erfolg bleiben sollten, wirst Du keinen Offz-Rang (endgültig verliehen) bekommen. Wie gesagt, selbst die Bw nennt es Ausbildung der Reserveoffizieranwärter .

Du besuchst doch gerade diese Module, oder sehen Deine Module anders aus? Du bist doch OLt z.S. (vorläufig verliehen), oder nicht? Aber von mir aus bist Du auch kein Reserveoffizieranwärter, wenn Du es nicht willst.  ::)

M.E. ist es ohnehin müßig, sich deswegen auseinander zu setzen und ich belasse es jetzt dabei.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Leutnant Werner


Ich nehme an den Lehrgängen ebenfalls teil.

Die Lehrgänge werden mit dem alten Dienstgrad bestritten. Ungediente nehmen als Matrose/Schütze/Flieger teil.
Keiner von uns trägt einen Stern bzw. silberne Litzen.

Wir sind während den Lehrgängen für außenstehende nicht als Anwärter für irgendwas zu erkennen.
Auf dem Papier werden wir auch nicht als HG OA oder HG ROA gekennzeichnet, sondern nur als HG (d.R.).

Ich persönlich finde das sehr schade, gibt es doch diese Kennzeichen nicht umsonst...

ToMA

Zitat von: HG z.S. am 24. März 2015, 13:39:50
D.h. in meinem Fall, dass ich "einfacher" Manschafter ohne OA-Stern bin, bis ich den OLzS vorläufig verliehen bekomme.
Also bis nach Abschluss der Lehrgänge (und im Falle des 26.4 mit einer Prüfung), bevor Deine verpfilchtenden Wehrübungstage stattgefunden haben und Du für geeignet festgestellt wurdest? Dann akzeptiert.  8)

Zitat von: HGzurSee am 24. März 2015, 14:43:05
Ich persönlich finde das sehr schade, gibt es doch diese Kennzeichen nicht umsonst...
Auch da gebe ich Dir Recht.

Für mich bist Du, wie gesagt, ein Reserveoffizieranwärter!  ;)
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

HCRenegade

Da mich die Nomenklatur hier etwas stört, gebe ich auch mal meinen Senf dazu:

Ich bin 43.3er und wurde NIE (weder schriftlich, noch mündlich) als "Anwärter " bezeichnet. Fakt ist, dass P für die Stehzeiten zwecks weiterer Beförderungen die Ernennung zum vorläufigen DG als Stichtag verwendet. Demnach kann also nie ein Anwärterstatus vorgelegen haben, sondern man zählt vom ersten Tag der vorl. Verleihung als Offz (wenn auch auf Bewährung )

TheScientist

Sorry, das ich mich hier einklinke, ABER...

Ich kann HGzurSee nur voll und ganz zustimmen!

War OTL d.R vorläufig, bin jetzt OTL d.R.

Die Kameraden die den 43.3 i.v. 26 durchlaufen werden nicht als ROA geführt!

Bin gerade auch aus Neugier meine Einstellungsunterlagen durchgegangen. ROA wird nicht erwähnt.

Des Weiteren habe ich folgendes beantragt und unterschrieben:

"Antrag auf Verleihung eines höheren Dienstgrades in der Laufbahn der Truppenoffiziere der
Reserve im Sanitätsdienst gem. § 43 Abs. 3 Soldatenlaufbahnverordnung


Ich beantrage die Festsetzung eines vorläufig höheren Dienstgrades aufgrund meiner durch
Lebens- und Berufserfahrung erworbenen besonderen Eignung für eine militärfachliche
Verwendung.

Nach insgesamt 24 Wehrübungstagen (davon 12 Tage zusammenhängend mit Beurteilung) im
vorläufig höheren Dienstgrad und in der Verwendung, für die er verliehen worden ist, sowie
den Einweisungslehrgängen an der Sanitätsakademie in München, in einem Zeitraum von 3
Jahren, kann mir der vorläufig festgesetzte höhere Dienstgrad endgültig verliehen werden.
Es ist mir bekannt, dass bei Offizieren die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres endet, in dem
sie das sechzigste Lebensjahr vollenden (§ 3 Abs. 4 WPflG). Mit Ablauf der Wehrpflicht
endet die Verpflichtung, aber auch die Möglichkeit der Bundeswehr für Wehrdienst zur
Verfügung zu stehen.[/i]".

HG z.S.

Richtig. Es mag haarspalterisch erscheinen, aber Offizieranwärter ist eben nicht nur eine Bezeichnung, sondern ein offizieller Status, durch den man eben eine silberne Litze/einen Seestern auf der Schulterklappe zu tragen hat. Diesen Status haben beide §43(3)er-Varianten eben nicht.

Ich bin aktuell also nicht HG OA d.R., sondern einfach HG d.R. – und zwar solange, bis ich (hoffentlich) meinen OLt z.S. d.R. (vorl.) bekomme.
ich finde das auch schade (ich hatte mich deswegen extra erkundigt), aber ist halt so.

Du kannst mich also gerne "Anwärter" nennen, davon werde ich aber keiner... ;D

B.S.

Die ganze Neckermannscheiße sollte einfach abgeschafft werden, dann würden solche Fäden - wär das schön! - überflüssig.

KlausP

Zitat von: B.S. am 10. April 2015, 18:53:35
Die ganze Neckermannscheiße sollte einfach abgeschafft werden, dann würden solche Fäden - wär das schön! - überflüssig.

Taschentuch oder auf'n Arm?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dunstig

Zitat von: B.S. am 10. April 2015, 18:53:35
Die ganze Neckermannscheiße sollte einfach abgeschafft werden, dann würden solche Fäden - wär das schön! - überflüssig.

Und wie deckt die Bundeswehr dann ihren Bedarf an ausgebildeten Fachkräften?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau