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Laufbahn bei den Fallis

Begonnen von Daniel96, 25. März 2015, 08:31:50

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Daniel96

Hallo zusammen,
erst mal kurz zu meinem Anliegen und zu mir, ich mache zurzeit meine Ausbildung zum Groß und Außenhändler und werde Ende Juni Anfang Juli mit der Ausbildung fertig sein
Ich bin 19 Jahre alt und habe mit 16 Jahren meinen Realschulabschluss mit 2,3 gemacht und werde die Ausbildung voraussichtlich mit 3,0 abschließen.
Ich habe das letzte Jahr meiner Ausbildung extrem gemerkt, dass ich mit dem Beruf in der Zukunft nicht glücklich werde.
Die Bundeswehr war schon immer ein Traum von mir.
Nun zu meinen Fragen, brauche ich unbedingt eine ,,T1" Musterung um zu den Fallschirmjägern zu kommen?
Und was sind Ausschluss Kriterien?
Einfach mal ein paar Fakten zu mir.
-1,92 m
-73 kg (ich versuche fleißig noch etwas Gewicht drauf zu packen)
-Bis vor einem Jahr 11 Jahre lang Judo gemacht
(sehr erfolgreich Niedersachen und Norddeutsche Meisterschaften bestritten)
(Assistenztrainer-Schein 1&2 vom NJV bestätigt)
-Keine Brille
-Keine Probleme mit den Ohren
-keine Allergien
-Kein Asthma
-3x die Woche laufen
-2x die Woche Fitnessstudio (um den Kopf frei zu bekommen)

Nun zu meinen 3 größten sorgen
Ich hatte in meiner Wachstumsphase eine krumme Wirbelsäule (der Linke Muskel an der Wirbelsäule war verkürzt)
Dies hat sich mit der Zeit gelegt durch Physio und Fitnessstudio, ich habe keinerlei Probleme mehr damit.
Früher konnte ich keine 30min auf einer Stelle stehen ohne vor Schmerzen beinahe zusammen zu brechen.
Sollte ich das dem Arzt erzählen oder nicht, da ich keine Probleme mehr habe.
Bin ich eventuell zu leicht?
Kann ich aufgrund einer Anzeige, welche fallen gelassen wurde nicht genommen werden?

Wie sieht das mit Weiterbildungsmöglichkeiten aus.
Ich habe am 15.4 einen Termin mit meinem Karriereberater.

markxxx6

Anzeige,wenn fallgelassen sollte kein Problem sein.Probleme mit dem Rücken sind jedoch oft ein Ausschlusgrund bei den Fallschirmjägern.Es gibt aber noch viele andere infantristische Verwendungen.Deine Probleme aufjedenfall angeben,sonst bist du nachher schneller wegen Einstellungsbetrug draußen als du gucken kannst.Und das Springem ist wirklich nicht ohne.Aber bewirb dich einfach und schau was bei rum kommt.Spekulationen bringen niemanden etwas!

Strohhut_69

Hey Daniel96,

nein, du kannst auch mit T2 zu den Fallschirmjägern.
- ob du wegen deiner Wirbelsäule Probleme bei der Musterung kriegen wirst, wird dir erst der Arzt im KC sagen können.
- die Frage, ob du zu leicht bist, kannst du einfach anhand deines BMI erkennen. Ich glaube, der Mindestwert ist 19, um tauglich gemustert zu werden.

Strohhut_69

Ups  ;D
- "die Frage, ob du zu leichst bist, kannst du dir selbst anhand deines BMI beantworten." So.. sorry

Daniel96

Also mein BMI liegt etwas über 19, wenn ich bis dahin noch etwas Gewicht drauf lege sollte es kein Problem sein.
Ist der Sporttest, den man bei den Fallschirmjägern macht der "0815" BFT-Test mit Klimmhang, 11x10m Sprint und Ergometer Test?
Ok Ich war letzte Woche bei meinem Hausarzt und der sagte es sei alles i.O. wie streng sind die Ärzte bei der Bundeswehr da?

MaxD.

Bei der Eignungsfeststellung werden Sie den BFT erfolgreich absolvieren müssen.
Bundeswehrärzte sind nicht strenger als Zivile.
Sie müssen sich nur an andere Vorgaben halten.
Wenn ein ziviler Arzt sagt, dass Ihr Rücken in Ordnung ist, muss das nicht heißen, dass er auch für 4,8,12 oder wieviel auch immer Jahre für den Soldatenberuf ok ist, da hier andere Maßstäbe gelten.

BulleMölders

Zitat von: Daniel96 am 25. März 2015, 10:48:54
Ok Ich war letzte Woche bei meinem Hausarzt und der sagte es sei alles i.O.
Das mag für das zivile Leben gelten aber die Anforderungen an einen Soldaten sind doch um einiges höher.
Oder in wie weit kann Ihr Hausarzt beurteilen welche Kräfte bei einem Fallschirmsprung auf Ihre Wirbelsäule einwirken?

Aber alle Spekulationen hier nützen nichts, die erste belastbare Entscheidung trifft der Musterungsarzt und die zweite dann sicherlich der Truppenarzt bei den Fallschirmjägern, wenn Sie denn dahin kommen.

Dennis93

Ich hatte die eignung zum Fallschirmjäger aber laut einplaner im karrierecenter Düsseldorf am 22.12.14 sind selbst bis zum 01.2016 keine offenen stellen zu besetzen !  :( dehalb nicht auf eine truppengatung festlegen man muss halt flexibel sein für die Bundeswehr . Werde nun objektschützer  :)

Daniel96

Ich meinen Termin beim Karriereberater in 2 Wochen, mal schauen was er sagt.
Ich denke mal zum 1.7 ist schon zu spät. also denke ich, das es frühestens zum 1.10 klappen würde.
Meine restlichen fragen werden sich in 2 Wochen klären ;)

Dennis93

Okey ja gib mal bescheid wie es geklappt hatt find es immer wieder interessant wie es bei denn anderen so im KC lief !
viel glück dann  ;)

Daniel96

So ich habe alle Unterlagen welche ich für den Termin benötige zusammengesucht.
In den Unterlagen, welche mir zugesendet wurdet stand drinnen "keine Vorstrafe / Drogendelikte".
Die Anzeige gegen mich wurde fallen gelassen, muss ich diese deshalb überhaupt ansprechen?
Beim Lebenslauf, soll ich Angaben zu "Beruflichen Qualifikationen" machen, zählen da auch Schulungen etc. dazu?
Beispielsweise Seminare über Teamarbeit etc. Zertifikate dazu besitze ich.

Danke für die schnelle Hilfe.
Gruß
Daniel

P.B15

Eine Frage des Psyschologen wird wohl sein ob man schonmal polizeilichen Kontakt hatte. Auf die Frage wirst du ja wohl wahrheitsgemäß mit "Ja" antworten da die Polizei ja ermittelt hat...


benny86

Zitat von: P.B15 am 31. März 2015, 14:45:34
Eine Frage des Psyschologen wird wohl sein ob man schonmal polizeilichen Kontakt hatte. Auf die Frage wirst du ja wohl wahrheitsgemäß mit "Ja" antworten da die Polizei ja ermittelt hat...

streiche "wird wohl", setze "kann".

@Daniel96
Wie du schon schreibst, da alles fallen gelassen wurde, musst du auch nichts angeben.
Zusatzqualifikationen kannst du mit angeben, es sollten aber verwertbare Qualifikationen sein. "Stricken für Anfänger", "Jonglieren leicht gemacht" gehören nicht dazu ;-)

Daniel96

Danke für die Antwort.
Ok dann werde ich die mal alle aus meinem Ordner raussuchen und gucken welche Erwähnenswert sind.
Bzgl. Fallengelassene Anzeige, da ist leider im Internet überall was anderes zu lesen.

Tierpark

Die Anzeige wirst du sehr wohl angeben müssen. Auch wenn sie, wie du schreibst, angeblich fallengelassen worden ist.

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