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Dienstfahrzeug beim rückwärts fahren beschädigt

Begonnen von siera85, 03. April 2015, 19:33:58

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funker07

Ums nochmal auf den Punkt zu bringen:
Die Bundeswehr hat geregelt, dass für gewisse Fahrzeuge immer ein Beifahrer nötig ist, obwohl dies im Zivilen nicht der Fall wäre.
Von dieser Regelung bist du befreit gewesen.

Weiterhin gilt die Vorschrift, dass zum Rückwärtsfahren ein Einweiser/Sicherungsposten nötig ist. Im Zivilen ist der nur bedingt vorgeschrieben, wäre aber meist erforderlich.
Von dieser Regelung bist du scheinbar nicht befreit.

Damit gilt dann:
Ohne Einweiser rückwärts gefahren, in einem Raum den du offensichtlich nicht überblicken kannst: Grob Fahrlässig (=die nötige Sorgfalt außer Acht gelassen).
Damit bist du für den Schaden haftbar bis zu einer Obergrenze von iirc 3 Monatsbezügen.

InstUffzSEAKlima

Wo bitte steht, dass im Zivilen auf den Einsatz eines Sicherungspostens/Einweisers verzichte werden kann? Im Gegenteil: Es ist sogar in den berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (hier BGV D29) in ähnlicher Weise, wie in der 43/2 beschrieben: -> Link BGV D29. Da zivile KOM und andere Nutzfahrzeuge üblicherweise der gewerblichen Personen- und Güterbeförderung dienen, sind auch die Unternehmer in den entsprechenden BGs und damit den Regeln unterworfen!

funker07

Okay, da reden wir an einander vorbei.
Ich meinte damit, dass es in der StVO keine zwingende Vorschrift ist.
Wenn der TE für einen Umzug einen LKW mieten würde, ware nur diese für ihn relevant.
Dass der Einweiser bei Bedarf gefordert wird, steht auch in der StVO, allerdings ist er (zumindest theoretisch) nicht immer notwendig.

Die BG hat für ihren "internen" Bereich (also alle, die gewerblich fahren) eigene Vorschriften, da stimme ich dir zu.

mailman

Es steht eigentlich sogar in der StVO

https://dejure.org/gesetze/StVO/9.html

StOPfr

Es steht dort sogar sehr deutlich:

Zitat...erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Dies kann ja nichts anderes bedeuten als ein Einweisungserfordernis für die Situationen, in denen der Fahrer selbst nicht mehr alles im Blick hat.


Zusatzfrage: Reicht es im zivilen Streitfall aus wenn ein hilfreicher Passant diese Aufgabe übernimmt?
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wolverine

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MMG

Das Fehlverhalten des MKF ist primär nicht der fehlende Einsatz eines Einweisers sondern
das der MKF sich selber nicht vorher über den rückwärtigen Raum informiert hatte.

Zitat
" da ich es [gesehen nicht habe. Ich habe mich umgedreht und nichts gesehen dachte alles wäre frei und habe dies auch bei meiner Aussage bestätigt. "

Jens79

Vielleicht um das Ganze abzurunden mal die Stelle aus der Vorschrift B-1050/3


Zitat4.1.3 Rückwärtsfahren/Einweisen

408. Beim Rückwärtsfahren und Zurücksetzen von DFzg haben Beifahrer bzw. Beifahrerinnen oder andere Hilfspersonen auf Anordnung des Fahrers bzw. der Fahrerin die Aufgaben des Einweisers bzw. der Einweiserin oder des Sicherungspostens wahrzunehmen und den Fahrer bzw. die Fahrerin zu unterstützen. Diese Anordnung ist dann zu treffen, wenn die unmittelbare Sicht nach hinten durch die Bauart oder durch die Beladung des DFzg oder durch andere Umstände versperrt oder erschwert ist. In diesen Fällen reicht die Beobachtung der Fahrbahn nach hinten allein über den Innenspiegel und die Außenspiegel (Rückspiegel) nicht aus.

Die Fahrer bzw. Fahrerinnen von DFzg legen fest, ob der Beifahrer oder die Beifahrerin oder eine Hilfsperson als Einweiser bzw. Einweiserin oder Sicherungsposten tätig werden soll und erteilen einen klaren Auftrag.

Für mich ist das Verhalten des TE grob fahrlässig. Aber meine Meinung zählt nicht.  ;D

Es würde mich dennoch interessieren wer denn jetzt den Unfall aufgenommen hat, auch wenn es für die Frage des TE irrelevant ist.
 

InstUffzSEAKlima

Durch die Beteiligung von DstKfz sicher die FJ.

Lidius

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 04. April 2015, 22:34:19
Durch die Beteiligung von DstKfz sicher die FJ.

Wär ich mir nicht so sicher. Bei uns sind die Feldjäger für Blechschäden in der Kaserne gar nicht gekommen, sondern haben das ganze durch den T-Offz oder InstZgFhr aufnehmen lassen (angerufen wurde natürlich trotzdem jedes mal).

Jens79

Unfälle sind grundsätzlich dem zuständigen FJgDstKdo zu melden. OB die FJg (nicht der FJ = Fahnenjunker  ;) ) den Unfall dann auch aufnehmen ist was anderes.

Erstmal sind andere in der Verantwortung.

Zitat7.2 Aufgaben des Halters bzw. der Halterin
7.2.1 Unterstützung am Unfallort
704. Wenn es zur Unfallaufnahme oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist, entsendet die Dienststelle umgehend einen mit Unfallaufnahmen vertrauten Angehörigen der Dienststelle (Fachper- sonal wie z. B. Toffz, Schirrmeister bzw. Schirrmeisterin) an den Unfallort und informiert – sofern durch den Fahrer bzw. die Fahrerin noch nicht erfolgt – umgehend das nächstgelegene Feldjäger- dienstkommando (FjgDstKdo). Feldjägerkräfte (FJgKr) unterstützen die Dienststellen im Rahmen ihres originären Auftrags bei der Unfallaufnahme durch sachkundige Erhebungen vor Ort und tragen im Rahmen des Melde- und Berichtswesens zur Unfallmeldung der zuständigen Bw-Dienststelle bei.

Allerdings gibt es auch Unfälle, die von den FJg aufgenommen werden müssen.

Zitat7.3 Aufgaben der Feldjäger
717. Bei Verkehrsunfällen mit DFzg sind stets Feldjäger zu verständigen.
718. Die Feldjäger unterstützen die Fahrer bzw. Fahrerinnen und die Dienststelle bei der Unfallaufnahme.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden, Fremdschäden (zivile Unfallbeteiligte/Schaden) und in den Einsatzgebieten nehmen die Feldjäger immer den Unfall auf. Hierzu nutzen sie die ,,Meldung über den Verkehrsunfall" (Anlage 9.23). Bei sonstigen Verkehrsunfällen können Feldjäger die Unfallaufnahme auf Anforderung unterstützen.
 

justice005

Also ich weiß nicht. Bei einer solchen Haftungsentscheidung würde ich grundsätzlich mal im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens überprüfen lassen, ob wirklich große Fahrlässigkeit oder nur einfache Fahrlässigkeit anzunehmen ist. Was "grob" und "einfach" ist, entscheidet man ja nicht nach Gutdünken, sondern entsprechend der rechtlichen Voraussetzungen.

Ich selbst halte mich hier mit einer Einschätzung zurück, denn ich bin mir alles andere als sicher. Ich persönlich würde es jedenfalls rechtlich prüfen lassen. Zumindest das Beschwerdeverfahren ist ja kostenlos. Da kann ja nichts passieren.

Mal was anderes: Was macht es eigentlich für einen Sinn, einen Einweiser oder Sicherungsposten vorzuschreiben, wenn gleichzeitig ein Beifahrer NICHT vorgeschrieben ist?? Soll sich der Fahrer dann vor dem Rückwärtsfahren erst einen Posten irgendwo suchen? Vielleicht den Bus mitten auf der Straße stehen lassen und herumlaufen, bis er einen Posten gefunden hat ??? Das ist doch absurd. Und wenn ein Verwaltungsgericht diese Regeln auch absurd finden sollten, dann wird da auch keine grobe Fahrlässigkeit bei raus kommen.

Ich würde es jedenfalls mal probieren.


mailman

ZitatMal was anderes: Was macht es eigentlich für einen Sinn, einen Einweiser oder Sicherungsposten vorzuschreiben, wenn gleichzeitig ein Beifahrer NICHT vorgeschrieben ist?? Soll sich der Fahrer dann vor dem Rückwärtsfahren erst einen Posten irgendwo suchen?

Es steht nun mal z.b. so in der Straßenverkehrsordnung. Was machen denn die tausend LKW Fahrer jeden Tag, die alleine unterwegs sind? Entweder sucht man sich einen Einweiser, oder man probiert es ohne, wenn was passiert ist es halt unschön, meistens ist ein Blechschaden im schlimmsten Fall ist alles voller Blut.

justice005

Die tausenden zivilen Lkw Fahrer werden vermutlich auch nicht vom Arbeitgeber erfolgreich in Regress genommen werden können.

Es ist mir selbst mal passiert. Als Student habe ich bei der Post gejobbt und Pakete ausgefahren. Mit so einem klassischen gelben Paketauto habe ich beim rückwärts fahren ein Schild umgefahren. Da wurde ich auch nicht in Regress genommen, mein Chef hat da kein Theater gemacht. Und die Polizei hats auch nicht gejuckt, gab weder knöllchen noch sonst was. Die haben den Unfall aufgenommen, danach nie wieder was davon gehört.

Ja, es war natürlich fahrlässig, dass man nicht besser aufgepasst hat. Aber wo gehobelt wird, fallen Späne und hinsichtlich einer groben Fahrlässigkeit kann man zumindest streiten...


wolverine

Hier war es aber wohl in einer Kaserne und da ist wohl immer jemand zur Verfügung. Aber belassen wir es dabei. Die Beschwerdemöglichkeit steht offen und that's it.

"Grob fahrlässig handelt, wer verkennt, was für jeden evident!"  :D
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