Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Musterungsproblem

Begonnen von UnCroissant, 06. April 2015, 20:58:08

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

UnCroissant

Es ist Schade, dass sie das als Trotzigkeit empfinden, aber ich knicke nicht bei den kleinsten Schwierigkeiten gleich ein.
Ich war schon oft so weit, dass irgend ein Wisch gesagt hätte jetzt ist Schluss. Glauben sie mir, wenn ich dann aufgegeben hätte, wurde ich sie nicht mehr nerven können.
Was stört sie an meiner Ausdrucksweise? Bis jetzt wurde ich auch von Militärs immer gut verstanden.

Im übrigen ist die Erkrankung über 12 Jahre her. Das der Glatzkopf mit Infusion untauglich ist leuchtet mir ja auch ein.

Schauen Sie, ich würde dieses ganze Remmidemmi nicht veranstallten, wenn jeder Arzt mir versichert haben, das aus medizinischen Gründen keine Einschränkungen bei mir vorhanden sind.
Können sie das nicht nachvollziehen, wenn ihnen grundlos ein großer Traum verwährt wird. Sie würden sie sich doch auch nicht gleich aufgeben.

UnCroissant

Zitat von: wolverine am 06. April 2015, 21:56:44
Mit wem möchten Sie den gleich behandelt werden? Oder wer wird denn bevorzugt?

Der Krebs hat keinen Einfluss mehr auf jetzt. Keinen. Die Sache ist abgeschlossen, seit 12 Jahren.
Eine Person, identisch mit mir, jedoch ohne die Krebsvorgeschichte wäre für Tauglich erklärt worden.
Ich werde da gleichgestellt mit Todkranken und Selbstmördern.

wolverine

#17
Zitat von: UnCroissant am 07. April 2015, 10:28:07
Ich werde da gleichgestellt mit Todkranken und Selbstmördern.
Jetzt wird es wirr.

Bisher weiß hier noch keiner welche Diagnosen bei Ihnen gestellt wurden. Sollten diese Krankheitsbilder aber in der ZDv 46/1 mit einer Gradation hinterlegt sein, welche Sie untauglich macht, hat der Musterungsarzt keinerlei Ermessensspielraum. Er muss Ihnen dann Untauglichkeit attestieren!

In anderen Fällen hat er einen Ermessenspielraum und es ist eben sein medizinisches Urteil als ausgebildeter Fachmann zu entscheiden, ob Sie tauglich sind oder nicht. Wenn er nein sagt, wird unsere Meinung hier daran nichts ändern.

Vor diesem Hintergrund kann ich es nicht nachvollziehen, eine medizinische Tauglichkeitsentscheidung in einem Internetforum zu hinterfragen. Und das hat schon etwas von "Trotz" oder insgesamt "Unreife". Wenn Sie also mit etwas nicht einverstanden sind, schöpfen Sie - soweit vorhanden - den Rechtsweg aus und lernen dann, endgültige Entscheidungen zu akzeptieren.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

ulli76

Ist doch ganz einfach: Du hast ja offenbar den entscheidenden Passus aus der Musterungsvorschrift und offenbar hat der Musterungsarzt auch erklärt unter welchen Passus du mit deiner Vorgeschichte fällst.
Bist du jetzt der Meinung, dass er entsprechende Passus nicht zutrifft oder findest du, dass der Passus an sich falsch ist?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

funker07

Es gibt Krankheiten, die ggf immer wieder auftreten.
Deshalb werden z.B. einmalig psychisch Kranke auch dauerhaft T5, genau wie scheinbar einmalig Krebskranke.

Nicht schön, würde ich der Praxis in 95% der Fälle vielleicht auch anders funktionieren...aber:
Die Bundeswehr will sich aber nicht das Risiko ans Bein binden, jemanden einzustellen, der ein höheres Risiko für entsprechende Krankheiten hat.
Dabei geht es darum, dass der Soldat ggf BS wird und die Bundeswehr ewig für die Behandlung zuständig ist. Genauso geht es darum, dass der Soldat ggf in Extremsituationen ausfällt.

An der Vorschrift wirst du nichts ändern und an deiner Diagnose auch nichts - das Thema Bundeswehr ist für dich scheinbar durch.

Woanders kann dir das aber auch passieren: Ein Bekannter wurde nach einer 100%ig verheilten KnieOP bei der Polizei nicht genommen, weil man Angst vor Spätfolgen/Behandlungskosten hatte.

ulli76

Einmalig psychisch Erkrankte sind definitiv nicht automatisch T5. Kommt auf das Krankheitsbild an.
Eine ausgeheilte Depression führt nach einer Weile in der Regel wieder zur Tauglichkeit, eine Psychose dagegen zur dauerhaften Untauglichkeit.

Genauso gibt es Krebserkrankungen, die dauerhaft zur Untauglichkeit führen und welche, bei denen man nach einer Zeit wieder tauglich sein kann.
Kann man aber alles in der Musterungsvorschrift nachlesen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

UnCroissant

OK, jetzt mal Klartext:

Meine gesundheitliche Situation: Kein Krebs, gesund, stabile und gute Blutwerte.
Ich habe alle Test des Musterungsverfahrens bestanden, die ich auch ablegen durfte. (CAT Adapt, PMO, ärztliche Voruntersuchung, Deutschtest, Gruppensituationsverfahren)
Ich hatte vor 12 Jahren (2001 fings an, 2003 wars vorbei) Blutkrebs. Ich hab sogar das Rückfallrisiko checken lassen. Jeder Raucher hat ein höheres Krebsrisiko als ich.
Sollte ich noch einmal Krebs bekommen, dann wäre das ohne Zweifel eine Neuerkrankung, d.h. genau so Wahrscheinlich wie beim 0815-Mensch.

Jetzt die ZDv 46/1 Anlage 3.1/10:
"Neoplasien des blutbildenden oder lymphatischen Systems." Führt zu Gradation VI
Zu deutsch: "Entartete Zellen im Blut- oder Lymphsystem."

Folgende Probleme habe ich damit:
- Meines Erachtens wird hier ein Ist-Zustand angesprochen. Von zurückliegenden Krankheiten steht da nichts.
- Ich könnte damit problemlos Beamter werden.
- Da ich in meiner Behandlung nicht bestrahlt wurde, gibt es auch keine Nebenwirkungen.
- Das einzige Risiko das besteht:
  Aufgrund der vielen Blutinfusionen, die man während der Behandlung bekommt, besteht tatsächlich ein erhöhtes Infektionrisiko,
  jedoch nur währedn der Behandlung.

KlausP

Und was wollen Sie jetzt von uns? Ich hab Ihnen doch schon einen Weg genannt. Alles Übrige hier in diesem Forum führt zu rein gar nichts.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Verteidiger

Wenn die Bundeswehr sagt, ein Deutscher ist mit ehemals Blutkrebs nicht tauglich, dann ist das für Sie ärgerlich, aber die Bundeswehr hat da Ihre Gründe für. Keiner macht die Vorschrit um Sie zu ärgern. Auch glaube ich kaum, dass Sie mit diesem arroganten Verhalten jemals Offizier werden dürften. Wir haben verstanden, dass Sie der geilste sind

ulli76

Steht da irgendwo in dem Passus mit der VIer-Gradation was von früher oder zeitlichem Verlauf?
Steht unter den anderen Gradationen irgendwas in die Richtung "...frühere Neoplasien des blutbildenden oder lymphatischen Systems" evtl auch etwas von "...bis zu einem Zeitraum von x Monaten nach der Behandlung"?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

UnCroissant

Zitat von: ulli76 am 07. April 2015, 12:08:06
Steht da irgendwo in dem Passus mit der VIer-Gradation was von früher oder zeitlichem Verlauf?
Steht unter den anderen Gradationen irgendwas in die Richtung "...frühere Neoplasien des blutbildenden oder lymphatischen Systems" evtl auch etwas von "...bis zu einem Zeitraum von x Monaten nach der Behandlung"?

Das ist es ja. Da steht nichts.

Ich entschuldige mich dafür, falls das als arrogant rüberkommt.
Ich bin gewiss nicht der Beste und Tollste, aber ich weis was ich hab und das werde ich auch verteidigen. Und gauben sie mir, ich habe schon weitaus mehr gehört.
Ich frage mich nur warum so viele der Meinung sind, dass es nicht in Ordnung wäre für seine Träume zu kämpfen.
Ich will zur Bundeswehr, sogar zu den Offizieren. Ich denke nicht, dass jemand der bei der ersten Schwierigkeit gleich aufgibt eine Truppe leiten kann.
Ich habe in den 18 mikrigen Jahren meines Lebens mehr erleben müssen als viele Erwachsene. Und glauben sie mir, wenn sie mit 5 Jahren um ihr leben kämpfen, dann prägt das.

F_K

Also kurz:

- Der TE hat (vor Jahren) Blutkrebs gehabt, völlig unstreitig.
- Blutkrebs (auch ausgeheilt) führt zur Untauglichkeit.

Daher:

- Der Musterungsarzt hat völlig rechtsfehlerfrei entschieden, er konnte / durfte nicht anders entscheiden.
- Einen Ermessensspielraum hatte der Musterungsarzt NICHT.

Insoweit wäre hier tatsächlich die Musterungsvorschrift "anzugreifen", wenn man etwas ändern möchte.

Wie schon geschrieben wurde: Wenn man viel Zeit und Geld hat, kann man das versuchen - die Erfolgsaussichten sind gering.

ulli76

Wenn in den Gradationen nichts weiter zu früheren Erkrankungen steht, dann gilt das, was bei der VIer steht auch für frühere Erkrankungen. Aber das hat dir der Musterungsarzt sicher auch schon erklärt.

Evtl. ist das auch noch in den Erläuterungen zu den GZ genauer ausgeführt- an die komm ich aber zur Zeit nicht dran.

Was das kämpfen angeht: Man sollte das schon an der richtigen Stelle und mit den richtigen Mitteln machen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

UnCroissant

Ach, schade. Sie haben mir dennoch weitergeholfen.
Welche "Stellen" kennen sie, an die ich mich noch wenden kann.
Eine Rechtsstreit steht außer Frage.

F_K

@ UnCroissant:

Wer in einem Rechtsstaat mit einer Verwaltungsentscheidung nicht "einverstanden" ist, muss aber nun mal einen Rechtsstreit führen.

(Alternativ kann man natürlich (mit noch geringeren Erfolgsaussichten) an den Wehrbeauftragten, den Petitionsausschuss des Bundestages, den Papst oder die Kummerkastentante der lokalen Zeitung schreiben .. )

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau