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Belastungs EKG bei der Einstellungsuntersuchung

Begonnen von whisper, 06. Mai 2015, 11:12:22

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Jägerlein1

Um mal zurück auf den TE zu kommen:
Genau das was du schilderst ist mir vor 3 Jahren auch passiert und zwar genauso mit Entlassung am 3. Tag der Grundausbildung.
Grund für ein Belastungsekg gab es keinen, wurde auch keiner genannt von 25 Rekruten mussten 5 willkürlich diesen Test machen und alle wurden ohne Möglichkeit der Wiederholung nach Hause geschickt.
Es stellte sich später heraus das ein solches EKG nicht zur normalen einstellungsuntersuchung gehört und somit nicht zulässig ist, was dazu führte das besagte Personen wieder Eingestellt wurden.
Ich selbst habe mich einfach nochmal beworben, wieder alles bestanden und beim 2. Anlauf der Aga hat alles dann reibungslos geklappt.

F_K

Liebes Jägerlein,

auch Deine Geschichte ist nicht vollständig und "unschlüssig":

- wegen eines Belastungs EKGs wird man nicht per se untauglich.
- Untauglichkeit bedingt eine Gesundheitsziffer, und ist diese gegeben, dann ist zu Entlassen, unabhängig von der Begründung des EKGs.

Jägerlein1

Ich kann das lediglich so schildern wie es mir selbst passiert ist, es wurde ein Belastungsekg bei der Einstellungsuntersuchung angeordnet, warum wurde mir nicht mitgeteilt. Danach wurde mir im Arztzimmer direkt nebenan mitgeteilt ich hätte es nicht geschafft und das ich nun entlassen werde.
2 Tage später war der papierkram durch und ich musste nach hause fahren.

F_K

@ Jägerlein:

Und:

- Welche Gesundheitsziffern wurden vergeben?
- Was war das Ergebnis des EKG?
- Was war der Entlassungsgrund?

Jägerlein1

Welche Gesundheitsziffer weiß ich nicht, Ergebnis des Ekgs war, nachdem der Arzt gesagt hatte ich sei fertig, ein zu geringer Wert 1,9 statt 2,2 oder wie dieser Wert auch immer sein muss.
Daraufhin wurde ich als nicht belastbar eingestuft und nach Paragraph 55 Abs. 2 des Soldatengesetzes entlassen.

KlausP

§ 55(2) SG ist Entlassung wegen Dienstunfähigkeit. Dann müsste ja im Einstellungs-90/5 der Tauglichkeitsgrad mindestens "T 4 - vorübergehend nicht wehrdienstfähig" vergeben worden sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Eigentlich ist er ja gar nicht entlassen, sondern einfach nicht eingestellt worden.

Aber warum dein SanBereich das so gemacht hat, darüber kann man nur spekulieren. Evtl. alle 5 mit Gewichtsproblemen, Auffälligkeiten bei den anderen Untersuchungen- z.B. überschießende Reaktionen beim Blutdruck- und Pulsmessen nach geringer Belastung etc.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Jägerlein1

Das ist so richtig, weil ich auf Grund des zu niedrigen Wertes des Belastungsekg als nicht belastbar eingestuft wurde und somit von T2 auf T4 korrigiert wurde.
3 Monate später bei erneuter Musterung dann wieder T2 bekam und somit wieder eingestellt wurde.

KlausP

ZitatEigentlich ist er ja gar nicht entlassen, sondern einfach nicht eingestellt worden.

Aber auch dann bekommt er eine Entlassungsverfügung mit Begründung und Rechtsbehelfbelehrung. Klingt komisch, ist aber so ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Zitat von: Jägerlein1 am 06. Mai 2015, 16:17:16
Das ist so richtig, weil ich auf Grund des zu niedrigen Wertes des Belastungsekg als nicht belastbar eingestuft wurde und somit von T2 auf T4 korrigiert wurde.
3 Monate später bei erneuter Musterung dann wieder T2 bekam und somit wieder eingestellt wurde.

Nur 3 Monate später? Das ist ja "sportlich"! Für wie lange hatte denn der Truppenarzt das "T4" befristet?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jägerlein1

Ja die Entlassung bescheinigung liegt mir vor und darin steht das ich aufgrund des zu niedrigen Wertes beim EKG vorerst nicht im Truppendienst eingesetzt werden darf, deshalb T4.

Zu dem nur 3 Monate später, für wie lange ich gesperrt wurde weiß ich nicht, nur das ich ganz normal ein Bewerbungsverfahren durchlaufen habe und wegen der Entlassung einen Kardiologischen Befund einreichen musste, der ohne auffälligen Befund ausfiel.
Danach wurde ich ohne Probleme mit T2 für den nächst möglichen Termin eingestellt.


Mittlerweile ist mir das ja auch egal, schließlich bin ich ja doch noch bei der Bundeswehr gelandet ohne weitere Zwischenfälle.
Wollte lediglich berichten, das mir sowas wie der TE beschrieben hat auch passiert ist und das dieser San bereich bereits dafür bekannt war, nicht ganz zdv konform zu handeln.
Mittlerweile wurde dieser Mangel in besagtem San Bereich abgestellt und es werden keine "willkürlichen" belastungsekgs mehr angeordnet bei der normalen Einstellungsuntersuchung.

F_K

Was war denn willkürlich, wenn T4 festgestellt wurde?

Nicht mal 2 Watt pro kg ist wirklich lächerlich wenig ...

whisper

Mich würde ja Interessieren wie die anderen Kameraden sich nach der "Entlassung" wieder reingeschleusst haben. Sie müssten ja dann auch T4 gewesen sein.

Und man kann ja schlecht sagen bei der Einstellungsuntersuchung : " ne bitte kein Belastungs EKG " !

ulli76

Genau so wurde tatsächlich vor ein paar Jahren im Falle einer SanOA entschieden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

whisper


Was wurde genau entschieden ? Das Die SanOA Entlassen wurde wegen nicht bestehen des EKG´s  ?
Wo steht geschrieben wie eine Einstellungsuntersuchung durchzuführen ist und was diese beinhalten muss ?

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