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Verwendung als Kanonier PzH 2000 im ArtBtl (FWDL)

Begonnen von Fiktiv, 28. Mai 2015, 09:19:50

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Fiktiv

Hallo,

ich habe mich vor einiger Zeit erfolgreich als FWDL 11 beworben und konnte beim Gespräch mit dem Einplaner eine Stelle im recht jungen Artilleriebataillon 131 für mich entdecken. Trotz fehlender Heimatnähe (>4h Anfahrt) überzeugte mich dieser Dienstposten aufgrund seiner expliziten Beschreibung als "Kan PzH 2000" (Kanonier Panzerhaubitze 2000 - ATN 3011389). In meiner unmittelbarer Nähe gab es lediglich zahlreiche Stellen im Stabsdienst, wodurch ich die relativ weite Anreise für einen meiner Vorstellungen und Wünschen entsprechenden Posten billigend in Kauf nahm. Nun kommen FWDLer bekanntlicher Weise überwiegend in den Bereichen Stabsdienst, Kraftfahrer (B) usw. zum Einsatz, weshalb ich mir im Einplanungsgespräch das genaue Tätigkeitsbild ausdrucken ließ (ATN: 3011389, ATB: Kan PzH 2000) - Zitat hieraus unter "1.1 Zusammenfassung der Aufgaben": "Der Kanonier Panzerhaubitze 2000 (Kan PzH 2000) ist in der Munitions-, Sicherungs- und Austauschgruppe, aber hauptsächlich in der Geschützgruppe des Geschützzuges einer Artilleriebatterie als Richt- oder Munitionskanonier eingesetzt. [...]". Im weiteren Verlauf werden die Tätigkeiten bis ins Detail weiter beschrieben, wobei sämtliche Tätigkeiten in unmittelbarer Verbindung zur PzH 2000 stehen.
Mir ist bereits bekannt, dass die wirkliche Verwendung als FWDL letztendlich von der Kompanie zugeteilt wird, allerdings wurde die Stelle eindeutig als "Kan PzH 2000" ausgeschrieben und nicht "StDstSdt", "Kraftfahrer" oder "VpflSdt" etc. Hinter dem "Kan PzH 2000" versteckt sich anscheinend auch kein GeZi-Soldat, wie es z.B. beim FWDL "Feldjägersoldaten (Mannschaft)" gerne der Fall ist.

Der Grund weshalb ich diesen Thread jetzt erstelle ist folgender von mir kürzlich entdeckter Fall, der meine Befürchtungen befeuerte als "Kan PzH 2000" die gesamte Dienstzeit über am Schreibtisch oder mit anderen Tätigkeiten, die sich mit meiner ursprünglichen Tätigkeitsbeschreibung in keinster Weise decken, zu verbringen. Auch wenn dies Fall wäre, hätte ich prinzipiell am Stabsdienst nichts auszusetzen - nur hätte ich diesen eben auch problemlos als Heimschläfer in meiner Heimatstadt ausüben können.

Letztlich würde ich mich über Ratschläge/Antworten zu folgenden Fragen freuen:
- Können mir weitere Personen von ihren Erfahrungen beim FWD bezüglich der Dienstpostenwahl und -beschreibung und ihrer tatsächlichen Tätigkeit berichten?
- Habe ich mich zu sehr auf die eigentlich überaus präzise Dienstpostenbeschreibung verlassen?
- Sollte ich selbst aktiv werden und versuchen meine zukünftige Stammeinheit bereits vor Beginn der GA kontaktieren um Näheres zu meinem Posten zu erfahren?
- Wieso klaffen Dienstpostenbeschreibungen und Realität teilweise so weit auseinander (falls dies hier überhaupt der Fall ist/wird)? Ausgeschrieben werden die Stellen doch von den Einheiten selbst - sollten diese nicht entsprechend am ehesten wissen wofür sie den FWDL mit höchster Wahrscheinlichkeit einsetzen werden?

Es tut mir leid, falls ich zu weit ausgeholt haben sollte oder die Antwort bereits wie bei allen anderen Fragenstellern lautet: "die Kompanie entscheidet" und dieser Thread somit hinfällig wäre.

LG Fiktiv

Ralf

ZitatWieso klaffen Dienstpostenbeschreibungen und Realität teilweise so weit auseinander (falls dies hier überhaupt der Fall ist/wird)? Ausgeschrieben werden die Stellen doch von den Einheiten selbst - sollten diese nicht entsprechend am ehesten wissen wofür sie den FWDL mit höchster Wahrscheinlichkeit einsetzen werden?
Ausgeschrieben kann nur, was in der SollOrg als Stelle ausgebracht ist. Wenn also ein Dienstposten Kanonier frei wird, kann man auch nur den ausschreiben.
Die Einheiten sind gehalten, sich auch daran zu halten. Nämlich aus genau dem Grund, dass sich Bewerber ja für eine bestimmte Tätigkeit bewerben.
Ungeachtet dessen obliegt es dem Chef, seine Einheit so zu organisieren, dass sie arbeitsfähig ist. Deshalb kommt es da auch zu Abweichungen.
Dazu kommt noch, dass es auch unterschiedlich in den UTB gehandhabt wird. Während sich die Lw schon recht gut daran hält, wird im Heer schon häufiger nach den Gegebenheiten vor Ort umgeplant. Liegt auch daran, dass das Heer ungleich mehr Mannschaften hat und somit da eher mal Personal hin- und herschieben kann.
Dann kommt es immer mal wieder vor, dass Kurzdiener (also <12 Monate) auf Dienstposten eingeplant werden, wo es sich nicht lohnt, eine Ausbildung anzufangen. Z.B. Objektschützer in Cochem oder Schortens. Bis die Combat Ready wären, wäre ein FWDL 9 schon entlassen. Also, je länger die Verpflichtungsdauer, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass man eine spezielle Tätigkeit lernt und ausübt.
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Fiktiv

Ich bedanke mich für die sehr schnelle Antwort. Wenn ich Sie richtig verstehe sollte meine Stelle also auch ihrer Beschreibung entsprechen (zum Zeitpunkt der Auschreibung) - sofern keine kurzfristigen Umplanungen vorgenommen werden müssen. Inwiefern und in welchem Maße diese Umplanungen im UTB Heer vorkommen lässt sich jedoch nicht abschätzen(?). Eine gezielte "Täuschung" des Bewerbers (à la versteckter Stabs- oder Unterstützungsdienst) ist in meinem Fall als Kan PzH 2000 also definitiv auszuschließen.

Nebenbei habe ich vergessen folgendes aus den "Eigenschaften der Stelle" zu erwähnen: "FWD-STELLE (W7 BIS W23)". Da hier laut Dienspostenbeschreibung selbst ein FWDL 7 eingesetzt werden könnte, sollte wohl keine längere Ausbildung von Nöten sein - wodurch die zuvor erwähnte Problematik des Kurzdieners eigentlich entfallen sollte. Kann dies so interpretiert werden?

Ralf

Alles richtig interpretiert.
Mit einer kleinen Einschränkung:
ZitatNebenbei habe ich vergessen folgendes aus den "Eigenschaften der Stelle" zu erwähnen: "FWD-STELLE (W7 BIS W23)". Da hier laut Dienspostenbeschreibung selbst ein FWDL 7 eingesetzt werden könnte, sollte wohl keine längere Ausbildung von Nöten sein - wodurch die zuvor erwähnte Problematik des Kurzdieners eigentlich entfallen sollte.
Es kann trotzdem durchaus sein, dass man so ausschreibt und genau deswegen dann der Chef darauf entscheidet, einen Langdiener auszubilden und einen Kurzdiener andere Tätigkeiten ausführen zu lassen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Das ist ein Trugschluss. Hier sind nur die Mindest- und die Maximalverpflichtungszeiten für FWDL aufgeführt. Man wird einen FWDL 7 mit Sicherheit nicht zum Kanonier ausbilden, wenn man Soldaten mit einer längeren Verpflichtungszei "auf dem Hof stehen" hat. Immerhin kommt der Soldat ja erst mit Beginn des vierten Dienstmonats aus der Grundausbildung in die Einheit, dann hat er noch ca. 3 Wochen Urlaub in seinen restlichen 4 Monaten. Es gilt also: über den Einsatz seiner Soldaten entscheidet letztendlich der Disziplinarvorgesetzte im Einzelfall.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

turbotyp

Wie Ralf schon schrieb, muss der Chef seine Einheit arbeitsfähig halten. Es reichen schon geringfügige Umstände (Krankheit, sonstiger Ausfall von Personal und/oder Material, neue Auftragslage etc.) um Veränderungen vornehmen zu müssen. Das ist bestimmt keine "bewusste Täuschung" der Bewerber, sondern oftmals nicht anders zu bewerkstelligen.

Mein Tipp: Warte einfach ab. Solltest du dich in einer Verwendung wiederfinden, die dir nicht gefällt, frage deinen TE-Fhr/Spieß/Chef ob etwas anderes möglich ist. Oftmals lässt sich da was "deichseln".

Fiktiv

Alles klar. Der "Schock" nach dem besagten Thread ist jetzt zum Glück passé, da ich nun die "Risikoquellen" kenne und dank Ihnen nachvollziehen kann. Eigentlich habe ich bei Bedarf und Lust die Möglichkeit meinen FWD auf 15 Monate zu verlängern - die Entscheidung hierzu wollte ich jedoch erst im Verlauf meines Dienstes in der Stammeinheit fällen. Jetzt ergibt sich für mich natürlich die Frage, ob es Sinn macht diese Bereitschaft bereits zum Dienstantritt beim Vorsitzenden zu melden, um dadurch eventuell die Chancen auf eine tatsächliche Ausbildung zum Kanonier zu erhöhen.

A-Bomb

Noch eine Möglichkeit wäre: Gleich den FWD auf 15 Monate schrauben, wenn es nicht passt hast du ja trotzdem sechs Monate Kündigungsfrist.
Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

badger

Wer tatsächlich ernsthaftes Interesse an einer solchen Verwendung hat, sollte gleich die maximale Verpflichtungsdauer von 23 Monaten wählen. Dann kann man den Soldaten auch für interessante Verwendungen dienstpostengerecht ausbilden und muss nicht irgendjemanden in's GeZi, zum PersFw oder zum KpTrpFhr "abschieben". Wenn das aufgrund der Lebensplanung (FWD zur Überbrückung bis zum Studium o. Ä.) nicht klappt, sollte man sich auch nicht zu sehr wundern, dass man eben kein Kanonier/FschJg/etc. wird.

Fiktiv

Nun ja, ich als Bewerber kann doch prinzipiell beim Einstellungsverfahren nicht wissen, wie lange eine bestimmte Ausbildung (hier Kanonier) dauert, wodurch ich bei der Entscheidungsfindung vollkommen von dem Einplaner und den ihm vorliegenden Unterlagen abhängig bin. Darüber hinaus gibt es meines Wissens auch Stellen bei denen im Vornhinein eine Mindestzeit vom FWDL gefordert wird (z.B. "echter" FschJg). Beim "Kan PzH 2000" war davon an keiner Stelle die Rede - folglich ging ich beim Kanonier von einem Dienstposten aus, dessen Voraussetzungen ich vollständig erfülle.

badger

Der Gedankengang ist nachvollziehbar, der KpChef hat da jedoch ein Problem: Nach Beendigung der GA verbleiben von 11 Monaten noch 8 Monate in der Stammeinheit, davon sind ca. ein Monat als Urlaub zu gewähren und 2 Wochen gehen für die Ausschleusung drauf. Den Lehrgangskatalog habe ich gerade nicht zur Hand, also würde ich schätzen, dass die Ausbildungsdauer des Kanoniers PzH 2000 der Ausbildungsdauer des Richtschützen Leopard 2 ähnelt, womit wir nochmal bei 8 Wochen sind. Bleiben also effektiv 4,5 Monate, die der Soldat den Dienstposten tatsächlich besetzen kann. Da halte ich es für verständlich, wenn der DV lieber einen FWDL 23 oder gar einen verfügbaren SaZ 4/8 Msch auf den DP setzt, anstatt alle paar Monate wieder jemanden neu auszubilden.

Anderes Beispiel: FWDL 11 auf Dienstposten TrspSdt geplant. Allein der Lehrgang BCE am KfAusbZ dauert sechs Wochen und bedarf einer minimalen Restdienstzeit von 10 Monaten. Das ist bei solch kurzer Verpflichtungsdauer gar nicht realisierbar, weil der Soldat ja nur mit 8 Monaten Restdienstzeit in der Stammeinheit aufschlägt. Von der dann noch folgenden Dienstpostenausbildung mal ganz zu schweigen.

Das ist für den Bewerber an sich, der sich für eine konkrete Tätigkeit interessiert und hier mal reinschauen möchte, natürlich ungünstig - lässt sich aber eben nicht vermeiden. Daher ja der Hinweis, dass eine längere Verpflichtung die Chancen auf eine spezielle Tätigkeit steigen lässt.


Fiktiv

Ich bedanke mich für die weitergehende Erläuterung. Im Grunde hängt die mögliche Ausbildung also primär von der (bei bestimmten Dienstposten vorgegebenen) minimalen Restdienstzeit ab. Da ist es schon bedauerlich, dass dem Einplaner diesbezüglich (scheinbar) keine Informationen vorlagen - wäre dies nämlich der Fall gewesen, hätte ich entweder sofort verlängert oder eine Stelle als StDstSdt angenommen. Allein der vermeintlich höheren Chancen wegen würde ich jetzt nicht verlängern wollen, zumal ich noch überhaupt keine Informationen zur Dauer der Ausbildung habe an denen ich mich immerhin orientieren könnte (bis auf den eventuellen Vergleich zum Leo 2 Richtschützen).

Falls ich innerhalb der 6 Monaten abbrechen sollte würde das unter dem Strich ja weder meiner Einheit noch mir selbst nützen. Ich werde wohl mit einem etwas mulmigen Gefühl in die GA gehen müssen.  Gleichwohl werde ich meine Augen offen halten - vielleicht werde ich doch noch vor Dienstantritt aufgeklärt, wer weiß.

KlausP

Das kann der Einplaner gar nicht wissen, weil er nicht abschätzen kann, wann in Ihrer Batterie welche Ausbildung dúrchgeführt wird und welchen Zeitrahmen die umfasst. Das ist nämlich generell nicht Bestandteil der Stellenausschreibung, das entscheidet die Einheit in jedem Quartal neu.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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