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Arbeitgeber Bescheid geben?

Begonnen von Tobiasbund, 07. Juli 2015, 19:15:54

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F_K

ZitatWer beim Ar­beit­ge­ber ei­ne Krank­schrei­bung ein­reicht, ob­wohl er nicht krank ist und ob­wohl er das weiß, ris­kiert ei­ne (frist­lo­se) Kün­di­gung.

Denn die Täu­schung über ei­ne tat­säch­lich nicht vor­han­de­ne Ar­beits­un­fä­hig­keit ist ein Be­trug oder Be­trugs­ver­such zu las­ten des Ar­beit­ge­bers und stellt ei­nen wich­ti­gen Grund für ei­ne au­ßer­or­dent­li­che Kün­di­gung dar.

Na, so ein "Cleverle" findet den § mit dem Hinweis sicherlich selber, oder?

wolverine

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tobionline88

Dann sollte sich F__K besser ausdrücken.

Denn die Durchführung des Krankheit vortäuschens ist demnach strafbar - und das ist mir sehr wohl schon klar, wohl aber nicht der Ratschlag.. von daher - lassen wir das.

ToMA

Zitat von: tobionline88 am 09. Juli 2015, 16:37:13
Du kannst natürlich auch, wenn du kein Bock auf solche Sprüche hast, dich die letzten 6 Wochen krankschreiben lassen. Ist natürlich nicht die feine Art... aber machbar.

§ 263 StGB  ;)

Besteht der konkrete Verdacht, dass ein Arbeitnehmer seine Krankheit nur vortäuscht (sog. Entgeltfortzahlungsbetrug), so darf der Arbeitgeber zu Beweiszwecken in einer beweiswichtigen Situation den Arbeitnehmer fotografieren.  (LAG Mainz, Urteil vom 11.07.2013, Az.: 10 SaGa 3/13).
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

ToMA

Zitat von: tobionline88 am 10. Juli 2015, 11:32:49
Denn die Durchführung des Krankheit vortäuschens ist demnach strafbar - und das ist mir sehr wohl schon klar, wohl aber nicht der Ratschlag.. von daher - lassen wir das.

Ok, dann nimm § 26 StGB  8)
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

F_K

@ tobionline:

Nur damit ich es verstehe:

1.) Du gibst also bewusst Ratschläge, deren Umsetzung strafbar und vertragswidrig ist?

2.) Aber Du "beklagst" evtl. vorliegende Formulierungsmängel?

Tobiasbund

Hey mal keine Streitereien Bitte. Meine Frage wurde beantwortet und alles klappt .

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