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Wohnsitz in der Kaserne melden?

Begonnen von PioMin, 16. Januar 2009, 19:29:48

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F_K

... Und wenn Du nicht mehr im Mietvertrag stehst, gibt es von der USG Behörde auch keine Übernahme der Mietkosten .

Freund und gemeinsame Wohnung hört sich halt schon nach Bedarfsgemeinschaft an - es geht ja um Steuergelder ...

Dixen

Das ist mir klar, aber das würde auf der anderen Seite dann ja genau so wieder abgezogen. Bzw.  Würde er dann komplett aus der Leistung rausfallen und wäre dann auch nicht mehr versichert,  was ich dann alles bezahlen dürfte so lange die Versicherung meint rumspinnen zu müssen. Ich werde da halt noch einiges nachforschen müssen, um zu sehen was am sinnvollsten ist für uns beide.

wolverine

Evtl. ist dann sogar die Wohnung zu groß für eine Einzelperson und er wird aufgefordert umzuziehen.
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Dixen

Das ist die Wohnung eigentlich jetzt schon, aber bisher wurde das so akzeptiert. Deswegen habe ich auch schon meine Mutter gefragt, als ich damals zu Hause ausgezogen bin war sie zwischendurch auch mal auf ALG II und die Wohnung war auch zu groß/zu teuer. Sie hat nur das bekommen was ihr maximal zusteht und mit den Rest musste sie dann selber zu sehen. Also das wäre wohl machbar. Wir haben auch nicht vor hier nach grad mal ein Jahr schon wieder umzuziehen nur weil die uns jetzt gerade mal kurz aushelfen müssen, die kriegen schließlich alles zurück erstattet...
Aber egal erstmal! Wie gesagt ich werde das Angebot vom Karrierecenter mit dem Gespräch erstmal in Anspruch nehmen und mal schauen, ob der Anwalt da vielleicht noch etwas Ahnung von hat. Mal sehen was sich machen lässt :)

melniii

Hallo, ich hoffe das Thema wurde noch nicht zu oft durchgekaut und mir kann jemand helfen.

Ich bin derzeit an der Uni in München und musste mich auch ummelden.
Mein Hauptwohnsitz ist jetz also die Bundeswehr uni in München (Hauptwohnsitz) in Augsburg (wo ich vorher bei meinen Eltern gewohnt habe) bin ich garnichtmehr gemeldet. Für den praktischen Studienabschnitt wohne ich dort wieder zeitweise nun zu meiner Frage. Bin ich TG berechtigt, wenn mein Hauptwohnsitz an der Uni is und ich für das Praktikum nach Augsburg kommandiert wurde?

KlausP

Nur dann, wenn es sich um einen anerkannten berücksichtigungsfähigen Hausstand handelt, was ich bei einer Kasernenunterkunft für unwahrscheinlich halte.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

melniii

D.h. man verpflichtet mich dazu, meinen Wohnsitz an der Uni zu melden und dann hab ich aber offiziell keinen?

F_K

@ melniii:

Gegenfrage: Der Unterschied zwischen Wohnsitz und (berücksichtigungsfähigem) Hausstand und Rosen ist Dir bekannt?

Tommie

Nein, sie sind nicht "ohne festen Wohnsitz"!

Sie sollten sich mal den Unterschied zwischen einem Wohnsitz und einem anerkannten und berücksichtigungsfähigen Hausstand erklären lassen ;) ! Und wer letzteren nicht hat, hat auch keinen Anspruch auf Trennungsgeld!

KlausP

Zitat von: melniii am 22. Juli 2015, 08:59:55
D.h. man verpflichtet mich dazu, meinen Wohnsitz an der Uni zu melden und dann hab ich aber offiziell keinen?

Wohnsitz und eigener Hausstand sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Wenn Sie bei Ihren Eltern in Ihrem früheren Kinderzimmer wohnen haben Sie ja Ihren Wohnsitz auch dort, einen eigenen Hausstand aber immer noch nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

melniii

mhh.. ja der Wohnsitz während dem Praktikum ist in meinem alten Kinderzimmer für die 9 Wochen Praktikum, während dem ganzen Studium bin ich aber ja in München und dort polizeilich gemeldet (wo ich mich den Rest des Jahres befinde).
Hätte ich mein Zimmer dort nichtmehr währe ich in einer Stube im Betreuungstruppenteil.

Einen anerkannten Wohnsitz und somit TG-Berechtigt bin ich also erst wenn ich einen Mietvertrag habe?

F_K

@ melniii:

Ist ein Student tatsächlich so ein Fachidiot, dass er nicht in der Lage ist, herauszufinden, was ein Hausstand ist? (und ein Mietvertrag ist da nicht zwingend).

melniii

anscheinend ja!
Es gibt im Internet keine offizielle Definition eines Hausstandes, zumindest kann ich keine finden.
( Das man die eigene Wohnung anerkennen lassen muss ist mir bekannt )

Tommie

Sie begeben sich gerade auf sehr dünnes Eis! Es gibt sehr wohl Definitionen über die Anerkennungsfähigkeit von Wohnungen. Hier sollten Sie sich einmal vom lokalen BwDLZ beraten lassen.

Ansonsten sehe ich hier einen beratungsresistenten Studenten, der seine eigene Unfähigkeit und sein Informationsdefizit auf andere zu projizieren versucht!

Tommie

Hier ein Text aus dem IntranetBw gefunden mit der Suchfunktion des IntranetBw:

Zitat"Antrag auf Anerkennung einer Wohnung als berücksichtungsfähige Wohnung nach §10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz (BUKG)

Zur Bearbeitung des Antrages auf Anerkennung einer Wohnung als berücksichtungsfähige Wohnung nach §10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz werden zusätzlich folgende Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind, benötigt:
Mietvertrag
Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft
Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises
nur bei einer Entfernung größer 50 km und kleiner 100 km zwischen Wohnung und Dienststelle - Feststellung des räumlichen Zusammenhangs mittels dienstlicher Erklärung, dass die Wohnung an mind. 3 Arbeitstagen je Woche genutzt wird
oder Feststellung des räumlichen Zusammenhanges durch den Disziplinarvorgesetzten, mindestens im Rang eines Bataillonskommandeurs
Bauzeichnungen, aus denen hervor geht, dass es sich um eine eigene abgeschlossene Wohnung handelt (da Mietvertrag mit Eltern) "

Jetzt haben Sie sogar eine rechtliche Quelle für meine Aussagen!

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