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Darf ein Soldat eine Amerikanische Flagge verbrennen?

Begonnen von ExMun, 29. Juli 2015, 20:35:32

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Jens79

Niemand von uns hat dieses Foto gesehen. Vielmehr wird auf die Erzählung eines einzelnen (wenn er es selbst überhaupt gesehen hat) Bezug genommen.

Somit weiß auch niemand, in welchem Zusammenhang dieses Foto entstanden ist.

Mir schießen da etliche Fotos von Soldaten in den Sinn, die angeblich den Hitlergruss gezeigt haben sollen. Letztendlich wurde nichts anderes gemacht als "Die Richtung die ich zeige - dort Norden"

Derart verfängliche Fotos gibt's wohl viele. Also bitte mal nicht so schnell in die Vorverurteilung.

Und dann mal geschmeidig den 55.5 in die Runde zu werfen ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes ist schon sehr gewagt.
 

SCPO

Ich schrieb ziehen könnte. Wenn es solch ein Foto und den dazugehörigen SV nicht gibt, gibt es natürlich auch keinen Grund für einen 55.5.

Mein Kommentar bezog sich vielmehr darauf, dass § 130 StGB sicher nciht einschlägig ist in solch einem Fall, § 55.5 könnte es aber schon sein.

kermit_nc

Zitat von: SCPO am 31. Juli 2015, 23:51:17
Zitat von: kermit_nc am 31. Juli 2015, 18:56:02
§130 StGB Volksverhetzung ist zutreffend (zivil). Auch hat zuletzt Porsche einen Azubi gekündigt, der einen sehr unpassenden Kommentar gepostet hatte.
Militärisch kommt eher eine schwerwiegende Pflichtverletzung in Frage (geht in die Richtung die Porsche gegangen ist).

Der Fall mit dem Azubi war in Österreich, es wäre mir neu, dass da deutsche Gesetze gelten. Der Azubi wurde für den Kommentar auch nicht strafrechtlich belangt, sondern dies war eine arbeitsrechtliche Maßnahme.

Du hast den § 130 StGB aber schon gelesen und verstanden, oder? Das dass nicht schön ist und dass man das als deutscher Soldat auf keinen Fall machen sollte, steht m.E. nach außer Frage, aber ob § 130 StGB der richtige Ansatz ist, da habe ich so meine Zweifel.

Das Bild entstand in Österreich und der Azubi kommt aus D-BW. Bei uns ist dieses Thema sehr lang und breit durch die Presse gegangen, da dies nicht sehr weit weg von mir ist. Es wurde auch darüber berichtet, welche arbeitsrechtliche Grundlage (u.a. Pflichtverletzung) Porsche herangezogen hatte um überhaupt eine wirksame Kündigung aussprechen/durchsetzen zu können.

Bei dem Bezug auf §130 habe ich "eher" vergessen. Dadurch entstand der Eindruck, dass dies voll diesem Paragraph entspricht.

... bin jederzeit bereit etwas dazu zu lernen.

wolverine

Wenn etwas nicht "voll dem § entspricht" entfällt im Strafrecht aber auch die Strafbarkeit. Nennt sich Bestimmtheitsgrundsatz.
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Ralf

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