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übergangsgebührnisse SAZ 8

Begonnen von kohlenschaufler, 11. August 2015, 11:57:43

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kohlenschaufler

Hallo wehrte Kameraden.

SAZ 8
Dienstbeginn: 01.10.2007
DZE: 30.09.2015
Ende Aubildung Justiz: 01.10.2015

Ich bin SaZ 8 und momentan vom militärischen Dienst freigestellt, da ich mich in einer Vollzeit BFD - Masnahme zum Justizvollzugsobersekretär in Bayern befinde. Ich habe 5 Monate Ermessensfreiheit in Anspruch genommen, also bin ich noch 16 Monate berechtigt Übergangsgebührnisse zu empfangen.
Da ich von der Justiz nach meiner Ausbildung ca. 2200 Euro Netto bekomme, bekomme ich von der Bundeswehr noch ca. (Nach Abzug Steuern) noch 800 Euro Übergangsgebührnisse. Die 50% meiner letzten Dienstbezüge als Soldat. Gesamt also ca. 3000 Euro Netto. Da ich nicht verheiratet bin und keine Kinder habe, habe ich vor das Einkommen der Jutiz auf Steuerklasse 1 zu setzten und das der Bundeswehr auf 6. Soweit richtig oder?
Die Hinzuverdienstgrenze beträgt laut Aussage BFD 3630,84 Euro.

Meine Frage ist nun, ob es sich lohnt bei meinem neuen Arbeitgeber (Justiz) Teilzeit zu arbeiten und ob die Bundeswehr dann die Übergangsgebührnisse erhöht?
Will kein Geld verschenken, wenn ihr versteht was ich meine.

Danke euch.


kohlenschaufler

Also ist das jetzt so das wenn ich als Soldat zum ÖD wechsle grundsätzlich 75% der letzten Bezüge als Soldat erhalte und nicht nur 60%?

kohlenschaufler

Ok, mittlerweile habe ich ein bisschen Durchblick.
Da ich in den ÖD wechsle, bekomme ich generell 75% meiner letzten Dienstbezüge (netto 1.621,16 Euro).

Als Berechnungsgrundlage muss ich auch das Nettogehalt von der Jutiz nehmen oder?

Ich darf dann Netto (also Netto Bund und Netto Justiz) auch nicht über die ca. 3600 Euro Ruhegehaltsgrenze kommen sonst verfällt das mehrverdiente Geld.

Oder muss ich das alles mit Bruttogehalt rechnen?

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