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Wechsel von kleiner zu großer Anwartschaft wirklich so viel teurer?

Begonnen von Moro, 16. August 2015, 18:51:42

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Moro

Guten Tag liebe Netzgemeinde,

ich habe da eine Frage die mich derzeit nicht in Ruhe lässt und auf die ich keine wirkliche Antwort finde.

Ich werde in den nächsten Tagen zum BS ernannt und muss mich deswegen um das eine oder andere jetzt schon kümmern.

Darunter fällt nun der Wechsel von der kleinen Anwartschaft, die ich bereits seit Jahren habe in die große.

Ich habe dafür meinen Versicherer angeschrieben und um ein Angebot zur Vertragsänderung von klein auf groß gebeten.

Der hat mir dann promt ein Angebot zugeschickt. Zusammengefasst sind die Leistungen gleich geblieben, allerdings hat sich der Beitrag enorm erhöht.

Für die kleine Anwartschaft habe ich bis jetzt im Jahr 167,00€ gezahlt. Nun möchte man von mir 620,00€ im Jahr haben.

Ich finde das schon extrem viel mehr. Und im Grunde geht es ja angeblich nur darum das Rücklagen gebildet werden sollen die dann im Pensionsalter die Beiträge zur PKV niedrig halten sollen.

Jetzt zu meinen Fragen:

Ist der Betrag üblich für ein Einttrittsalter von 33 Jahren?
Die Versicherung umfasst: Ambulante Heilbehandlung, Zahnärztliche Heilbehandlung, Stationäre Krankenhausbehandlung, Wahlleistung Zweibettzimmer, Wahlleistung Einbettzimmer, Krankenhaustagegeld, Beihilfe Ergänzung, Pflegepflichtversicherung.

Die andere Frage die sich mir stellt ist das in den Sondervereinbarungen steht: "Es besteht eine kleine Anwartschaftsversicherung[..]"
und zwei Zeilen weiter steht : "Es besteht eine große Anwartschaftsversicherung[..]

Bedeutet das es würde die kleine Anwartschaft einfach weiter mit laufen?

Ich danke euch schon mal im voraus für eure Tipps und Erfahrungen damit!

Mfg Moro

LwPersFw

Normalerweise...

...kostet die kleine Anwartschaft bei der PKV ca. 10 €/Mo + PPV

...kostet die große Anwartschaft bei der PKV ca. 50 €/Mo + PPV

Leichte Schwankungen sind natürlich möglich.
Je nach Versicherer...Vertragsbestandteilen...

Was die Höhe betrifft...Krankenversicherungen sind
nuneinmal nicht billig...und genau die von Ihnen
genannten Beitragsrückstellungen sind das Entscheidende.
Denn mit der "großen" AW sichern Sie
sich ja den Beitrag eines 33-jährigen...wenn die
Versicherung in über 20 Jahren auflebt...

Da Sie ja als Pensionär 70 % über die Beihilfe erstattet
bekommen...müssen Sie 30 % über die PKV abdecken.

Diese 30 % machen heutzutage, wenn die große AW
mit Anfang 30 abgeschlossen wurde, ca. 180 - 200 € aus.

Sie können sich sicherlich gut vorstellen wie hoch
dieser Betrag wäre, wenn Sie z.B. "nur" die kleine AW
hätten und der 30 %-Anteil vom Beitrag eines z.B.
55-jährigen berechnet werden würde.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

ZitatDiese 30 % machen heutzutage, wenn die große AW
mit Anfang 30 abgeschlossen wurde, ca. 180 - 200 € aus.

Genau so sieht's aus. Und ich habe meine große Anwartschaft 1991 mit 38 abgeschlossen (früher ging ja bei mir nicht - siehe meine Signatur)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

#3
Wie, die NVA hat Euch nicht versichert? :D
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

Zitat von: wolverine am 16. August 2015, 21:10:01
Wie, die NVA hat Euch nicht versicher? :D

Wir haben 10 % unserer Besoldung zur Sozialversicherung gezahlt, wie jeder Arbeiter auch, nur ohne Deckelung bei 600.- M brutto (also 60,- M SV-Beitrag). Deshalb kriege ich ja eine vorübergehende Erhöhung meines Ruhegehalts nach § 26a SVG.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

War zwar nur ein Witz aber trotzdem interessant; habe ich noch nie drüber nachgedacht.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Moro

Okay danke für die schnelle Antwort. Dann bin ich ja preislich gar nicht so weit von dem aktuellen Angebot meiner jetzigen Versicherung entfernt. Danke.

Und wie sieht es mit dem Zusatz der Sondervereinbarung aus? Das die kleine Anwartschaft mit im Vertrag ist? Ist das so üblich? Beide Versicherungen laufen weiter? Ich bin der Meinung das die kleine Anwartschaft dann gekündigt werden sollte?


Mfg
Moro

LwPersFw

Da dies eine individuelle Vertragsgestaltung Ihres Versicheres ist, fragen Sie bitte dort nach der Notwendigkeit beide Versicherungen im Vertrag aufzuführen. Da Sie die kleine AW in die grosse AW nur umwandeln...bedarf es m.E. keiner Kündigung...
Aber wie gesagt...fragen Sie den Versicherer.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

FoxtrotUniform

@LwPersFw:
Interessant wäre in diesem Zusammenhang mal eine Hausnummer zu erfahren, wie hoch der Betrag bei demselben Versicherungsnehmer ohne "Große" Anwartschaft wäre.

Mir erschließt sich auch noch nicht ganz, wie der Basistarif der PKV für Beihilfeberechtigte errechnet. Wenn ich mal Zeit habe, werde ich hierzu eine Recherche starten ;)
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)


LwPersFw

Zitat von: FoxtrotUniform am 18. August 2015, 10:24:20
@LwPersFw:
Interessant wäre in diesem Zusammenhang mal eine Hausnummer zu erfahren, wie hoch der Betrag bei demselben Versicherungsnehmer ohne "Große" Anwartschaft wäre.

Mir erschließt sich auch noch nicht ganz, wie der Basistarif der PKV für Beihilfeberechtigte errechnet. Wenn ich mal Zeit habe, werde ich hierzu eine Recherche starten ;)

Zur ersten Frage:

Schreibt Moro doch : "Für die kleine Anwartschaft habe ich bis jetzt im Jahr 167,00€ gezahlt."

Zur zweiten Frage:

Wie verbinden Sie den sog. "Basistarif der PKV" mit der hier gestellten Frage zur Anwartschaft ?
Den Zusammenhang kann ich nicht nachvollziehen...

...denn der Basistarif ist eine Art "Notanker", wenn der Beihilfeberechtigte - auf Grund Krankheit -
keinen Zugang zu den normalen PKV-Tarifen hat...

Wie sich dieser berechnet...siehe Anhang

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Marc

Kurze Verständnisfrage:
bei der großen Anwartschaft wird der aktuelle Gesundheitszustand und das Alter "konserviert", bei der kleinen Anwartschaft nur das Alter, richtig?

Lidius

Zitat von: Marc am 18. August 2015, 20:00:12
Kurze Verständnisfrage:
bei der großen Anwartschaft wird der aktuelle Gesundheitszustand und das Alter "konserviert", bei der kleinen Anwartschaft nur das Alter, richtig?

Groß=Gesundheitszustand+Alter
Klein=Gesundheitszustand

F_K

Alter kann man nicht konservieren - er werden Altersrückstellungen gebildet, also Kapital angesammelt.

FoxtrotUniform

Zitat von: LwPersFw am 18. August 2015, 16:46:36


Zur ersten Frage:

Schreibt Moro doch : "Für die kleine Anwartschaft habe ich bis jetzt im Jahr 167,00€ gezahlt."

Zur zweiten Frage:

Wie verbinden Sie den sog. "Basistarif der PKV" mit der hier gestellten Frage zur Anwartschaft ?
Den Zusammenhang kann ich nicht nachvollziehen...

Ich rede von dem Beitrag zur PKV im Zeitraum der Inanspruchnahme - also Ruhestand.

Danke für das Schreiben bezüglich des Basistarifs. Für eine exakte Berechnung fehlen mir noch Informationen. Grundsätzlich ist es - wenn man die absoluten Beitragszahlen hätte - eine Milchmännchenrechnung, ob und welche Anwartschaft sich finanziell lohnt (die individuelle Lebenserwartung bleibt dabei selbstverständlich eine Unbekannte):

1. Kleine Anwartschaft = 5010 € (Annahme: 30 Beitragsjahre, 167 €/a):
a)Später Beihilfe + PKV (Gesundheitszustand gesichert) = ???

2. Große Anwartschaft = 18600 € (Annahme: 30 Beitragsjahre, 620 €/a):
a)Später Beihilfe + PKV (Eintrittsalter gesichert) = ???

3. Ohne Anwartschaft = 0 € (Option das Kapital zu sparen und gewinnbringend anzulegen)   
a) Später Beihilfe + PKV = ???
b) Später Beihilfe + PKV-Basistarif = ???

Hierzu werde ich zeitnah eine Anfrage an meine Versicherung (DBV mit großer Anwartschaft) richten. Mal gespannt, ob mir hierzu eine Antwort erteilt wird.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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