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Trennungsgeld Zumutbarkeit

Begonnen von Rollo83, 18. Februar 2015, 21:11:19

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Rollo83


Seppi84

Ich hol den hier jetzt nochmal raus...

War bis jetzt immer TG berechtigt nach §3. Bin seit dieser Woche an meinem neuen Dienstort und würde gern TG nach §6 bekommen (logischerweise nicht nach nach §3 + Trennungsübernachtungsgeld)

Unterkunft am Dienstort nicht möglich.
Tägliche Zeit am Dienstort: 8,55 Std.
Strecke mit der Bahn (einfach): 2:18 Std. + ca. 30 min Fußweg vom Zielbahnhof zur Dienststelle

Keine öffentlichen Verkehrsmittel darum der 30 minütige Fußweg. Kann hier die Fahrzeit mit meinem Auto als Grundlage genommen werden da es tatsächlich keinen Fußweg oder ähnliches bis zur Dienststelle gibt? Das kann man ja durchaus als unzureichende öffentliche Verkehrsmittel werten. Wäre dann unter den 12 Stunden.

Strecke mit Auto (einfach): 1:12 Std

Danke
"Wollen wir denn auch noch Weltmeister im Jammern werden?"

Helmut Schmidt

Seppi84

Kein Fachmann(frau) da? Wichtig wäre mir zu wissen ob die Fußwege mit anrechenbar sind...

Hinweg
Von der Wohnung zur ersten Haltestelle.
Von der letzten Haltestelle zur Kaserne.

Rückweg
Von der Kaserne zur ersten Haltestelle.
Von der letzten Haltestelle zur Wohnung.

Wenn ja wäre eine Quelle schön! Ich finde nix und meine ReFü kann es mir selbst nicht sagen bzw. hat wohl kein bock!

Danke
"Wollen wir denn auch noch Weltmeister im Jammern werden?"

Helmut Schmidt

ulli76

Also dein Refü hat dir gesagt "Ich hab keine Lust dir das zu beantworten"? Oder ist er einfach nicht der Sachbearbeiter für die Fragestellung?
Es werden 2 Sachen geprüft: Tägliche Heimfahrt zumutbar? Da wird das schnellste Verkehrsmittel genommen. Und dann ein Vergleich zwischen Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln für die Höchstgrenze.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Seppi84

... oder er weiß es selber nicht... er konnte es mir jedenfalls nicht sagen.

Bei mir ist es wirklich knapp.

Hin und zurück mit den öffentlichen sind es 04:32 Stunden.

Hin und zurück mit dem Auto sind's 02:17 Stunden.

Also geht es insgesamt um 1!!!!!! nervige Minute
"Wollen wir denn auch noch Weltmeister im Jammern werden?"

Helmut Schmidt

ulli76

Dann frag ihn, wer es denn weiss. Z.b. der Sachbearbeiter für TG und das ist halt nicht unbedingt der normale ReFü.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

benba

Einfach mal bei der zuständigen Stelle anrufen, meine Bearbeiterin in Kiel war sehr freundlich und hat sich ausgiebig Zeit genommen.

benba

Es gibt aber einen Sonderfall, wenn du auf Lehrgang bist wird dein Trennungsgeld nach §6 immer mit der Höchstgrenze ausgezahlt. Zwar auch die ersten drei Monate steuerfrei, allerdings fällt die Reisebeihilfe nicht mit in die Berechnung der Höchstgrenze ein. Folgerung, auf Lehrgängen immer nach §3 beantragen.

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