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DuZ und DZA wie nehmen? Komme nicht klar damit.

Begonnen von Hamburg, 03. Oktober 2015, 16:21:12

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Hamburg

Hallo, wie in der Überschrift schon steht komme ich damit nicht klar, niemand erklärt mir es richtig und ich finde nirgendwo Vorschriften, wie das gehand habt ist.

Ich habe zur Zeit GvD (juhuu), und wollt mal fragen wie das jetzt ist mit dem DuZ und DZA und ob ich die schon direkt nächste Woche nehmen kann.


KlausP

"DuZ" - richtig "Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten" kann man niemals in Freizeit nehmen, das ist eine Erschwerniszulage, die von Amts wegen durch die Einheit zuerkannt und durch die die Dienstbezüge zahlende Stelle überwiesen wird. Ausgleich für mehrgeleisteten Dienst (von Ihnen mit "DZA" abgekürzt) kann in Freizeit erst ab dem 7.(?) Dienstmonat gewährt werden, vorher ist nur finanzieller Ausgleich möglich. Wann Sie den Zeitausgleich bekommen, wird Ihnen Ihr Vorgesetzter sagen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hamburg

Vielen Dank schon mal für die Antwort.

Kann ich das irgendwo selber nachlesen, das es erst ab dem 7. Monat gewährt wird.

Ralf

#3
Ja, im entsprechenden Erlass, zu finden auf Regelungen-online.
Oder, wenn man selbst im Internet suchen würde auch hier: https://www.dbwv.de/C12574E8003E04C8/CurrentBaseLink/W292UJ3F295DBWNDE
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Müsste dort unter "Dienstzeiterlaß" zu finden sein, das ist jedenfalls die "gängige" Bezeichnung. Das GeZi oder der Spieß sollten den aber auch in Papierform verfügbar haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lidius

DuZ gibts übrigens nur für SaZ, solltest du also FWDL sein, so hat sich das eh erledigt.


FWK

Zitat von: Lidius am 03. Oktober 2015, 17:52:41
DuZ gibts übrigens nur für SaZ, solltest du also FWDL sein, so hat sich das eh erledigt.

Bei uns haben auch schon FWDLer DZUZ eingereicht. Bin mir also nicht sicher ob du da recht hast.

Jens79

 

Lidius

Zitat von: Jens79 am 03. Oktober 2015, 18:11:59
Die Quelle dieser Behauptung würde mich brennend interessieren.

Die EZulV sagt:
Zitat§ 3 Allgemeine Voraussetzungen
(1) Empfänger von Dienstbezügen in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern und Empfänger von Anwärterbezügen erhalten eine Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, wenn sie mit mehr als fünf Stunden im Kalendermonat zum Dienst zu ungünstigen Zeiten herangezogen werden.

Lieg ich jetzt echt völlig falsch?

Ich kann mich jetzt auch nicht erinnern das während meiner Dienstzeit mal ein GWDL/FWDL DuZ bekommen hätten. Anrechnungsfälle die entweder ausbezahlt oder als Freistellung genommen würde sicher, aber kein DuZ. Eine kurze Suche hier im Forum sagt das auch (allerdings sind die Ergebnisse schon älter) Beispiel hier: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=16830.msg144057#msg144057

KlausP

DUZ muss man strenggenommen gar nicht "einreichen", das ist durch die Einheit von Amts wegen zuzuerkennen. Wenn bei Ihnen FWDLer das eingereicht haben, haben sie es jedenfalls mit Sicherheit nicht bekommen. Und der ReFü, der Nebengebührnisse bei FWDL berechnet, hat sich vermutlich tot gelacht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

@Lidius: du liegst nicht falsch, FWDL bekommen definitiv keine Zulage für DuZ und sie haben sie auch noch nie bekommen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lidius

Zitat von: KlausP am 03. Oktober 2015, 18:19:07
@Lidius: du liegst nicht falsch, FWDL bekommen definitiv keine Zulage für DuZ und sie haben sie auch noch nie bekommen.

Gut, mich hatten nur die Postings von Jens79 etwas verwirrt.

KlausP

Die Behauptung hatte @FWK mal eben so locker in den Raum geworfen und Jens hatte ihn daraufhin nach der Quelle gefragt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lidius

Zitat von: KlausP am 03. Oktober 2015, 18:21:44
Die Behauptung hatte @FWK mal eben so locker in den Raum geworfen und Jens hatte ihn daraufhin nach der Quelle gefragt.

Ich meinte eher das:
Zitat von: Jens79 am 03. Oktober 2015, 18:04:48
Wat? Wer bist du denn

Ich war mir unsicher, ob sich das nun auf mein Posting direkt davor bezieht.

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