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Reserve USG - Die ultimative Zusammenfassung

Begonnen von 勝者, 24. Juli 2015, 18:07:45

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BT

Danke für die Antwort Roughnecks

Oh meine Frage war eher:
Was ist wenn ich z.B. ab November jetzt nochmal eine RDL machen sollte und im Sommer meinen Leistungszuschlag schon ausgeschöpft habe.

Würde mich nur interessieren ob ich wenn ich z.B. November eine RDL mache:

1. Gar keinen Leistungszuschlag bekomme
2. Maximal knapp 200 Euro bis 1470 bekomme, da ich schon 1273 bekommen hab
3. Nochmal theoretisch 1470 bekomme, auch wenn es bis Jahresende sowieso schwer ist.

Beste Grüße

Roughnecks

Also, in der Weisung steht, dass denen die dieses Jahr schon Leistungszuschlag alte Art bekommen haben, eigentlich kein Angebot mehr für 2015 gemacht werden soll, aber falls Dein Beorderungstruppenteil Dir für 2015 diesen Zuschlag anbietet, gibt's nicht mehr als insgesamt 1470€.

BT

Ah super, danke jetzt weiß ich bescheid.
Wusste nämlich nichts von dieser Weisung.

Danke! :)

Roughnecks

Die Weisung ist auch noch nicht offiziell. Gibt bis jetzt nur den Finalen Entwurf.

neo1


Sehr geehrte Kameraden,

bisher habe ich im Freizeitausgleich Wehrübungen gemacht.
Mit dem §13c und dem alten Leistungszuschlag war das finanziell ausreichend.
Nun soll auf die Lohnfortzahlung die Mindestleistung angerechnet werden.

War immer der Ansicht, ich sei nicht der einzige, der in der Freizeit übt.
Mancher Arbeitgeber würde RDL neben dem Urlaub als indirekten Kündigungsgrund sehen.

Was mache ich nun?
Welche Möglichkeiten sehen Sie?

F_K

Hä? Mindestleistung obwohl kein Verdienstausfall? Was  sagt der AG dazu?

ouija

Zitat von: neo1 am 03. Oktober 2015, 20:43:25

Sehr geehrte Kameraden,

bisher habe ich im Freizeitausgleich Wehrübungen gemacht.
Mit dem §13c und dem alten Leistungszuschlag war das finanziell ausreichend.
Nun soll auf die Lohnfortzahlung die Mindestleistung angerechnet werden.

War immer der Ansicht, ich sei nicht der einzige, der in der Freizeit übt.
Mancher Arbeitgeber würde RDL neben dem Urlaub als indirekten Kündigungsgrund sehen.

Was mache ich nun?
Welche Möglichkeiten sehen Sie?

Hast du im Urlaub oder in Gleitzeit Wehrübungen gemacht und trotzdem die Mindestleistung beantragt? Das wäre dann glatter Betrug ..

Die andere Feststellung ist richtig. Oft bleibt nur diese Alternative, dann aber selbstverständlich ohne Mindestleistung USG, denn Gehalt wird ja gezahlt. Der Arbeitgeber kann nicht wegen RDL kündigen, weil er sie ja genehmigen muss, bevor zugezogen wird!

F_K

Hä? Genehmigung? (Zumindest nicht bei unter 6 Wochen im Jahr, so das Formular und Vorschrift / Gesetz)

KlausP

Zitat... Der Arbeitgeber kann nicht wegen RDL kündigen, weil er sie ja genehmigen muss, bevor zugezogen wird! ...

Bevor hier wieder so'n Korinthenkacker im Dreieck springt: Der AG genehmigt da gar nichts, er muss lediglich seine Zustimmung geben (oder auch nicht, dann erfolgt auch keine Einberufung). Ein kleiner, aber feiner Unterschied.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ouija

Hm ok, wo ist denn genau der Unterschied zwischen Zustimmen und Genehmigen?

Ich hatte kürzlich bei meinem Reservistenbearbeiter nachgefragt und der erklärte mir, dass keine RDL mehr möglich sind, ohne den Arbeitgeber mit im Boot zu haben?? Egal ob unter oder über 6 Wochen.

Ich stehe gerade vor einem ähnlichen Problem und traue mich nicht so Recht nachzufragen ob ich auf Wehrübung gehen "darf"  ::)

Roughnecks

Dazu muss ich sagen, dass das wirklich von dem einplanenden Personalführer abhängig ist. Der eine möchte auch gerne unter sechs Wochen die Einverständniserklärung des Arbeitgebers, der andere wieder nicht. Was nur der ein oder andere Reservist nicht vergessen sollte... Der Arbeitgeber zahlt die restlichen Wochen im Jahr das Gehalt, deswegen wäre es immer gut diesen mit im Boot zu haben.

Verteidiger

Wie sieht das eigendlich mit den Familienheimfahrten aus. RDL sind ja keine Wehrsoldempfänger mehr. Werden die immer noch bezahlt?

Leutnant Werner

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mein Geld im Ausland verdiene?

Wird mir der Verdienstausfall während der RDL ganz normal ersetzt?

Leider ist das BAPersBw weder über die neue 0800-Hotline noch über die eigens eingerichtete Mail-Adresse zu erreichen.

Opa_Hagen

Hallo Kamerad,

Das Referat I 2.3.7 des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) Hotline - 0800-7244329
montags bis donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dort geht keiner ran?

BW intern: 90-3844-132 probieren.


Opa_Hagen

Zitat von: Leutnant Werner am 07. Oktober 2015, 21:03:22
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mein Geld im Ausland verdiene?


Nochmal dazu: ist das soviel, dass es die neuen Sätze übersteigt? Dann eben die Mindestleistung.
Angenommen Leutnant mit 2 Kindern: 85,99€ Tagessatz + Dienstleistungsprämie 24,68€ = 110,67 x 30 Tage = 3320,10€, falls ich nicht komplett danebenliege.

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