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Was darf mir in der BFD Zeit vom Gehalt gekützt werden?

Begonnen von evi, 25. April 2012, 19:30:34

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BulleMölders

Es gibt ja entsprechende Bescheide über die Kürzung, in denen auch angegeben wie sich das ganze Berechnet, incl. der zugrunde liegenden Gesetze und Paragraphen.
Meine Bescheide waren damals bis zu 6 Seiten lang incl. der detaillierten Berechnungen.
Wenn du bereits gegen so einen Bescheid Beschwerde eingelegt hast und die Abgelehnt wurde wird dir nur der weg der weiteren Rechtsmittel bleiben. Das steht dann aber in dem Ablehnungsbescheid deiner Beschwerde.
Da ich mich zu meiner Zeit mit dem Thema sehr ausführlich befasst habe, was allerdings knapp 20 Jahre her ist, kann ich dir sagen das die Materie äusserst komplex ist. Um das ganze genau beurteilen zu können, muss man wirklich alle Faktoren kennen, erscheinen sie auch noch so unwichtig.
Fängt mit dem genauen Wortlaut deines Ausbildungsvertrages und der Tarifverträge/Gesetze auf denen deine Bezahlung im Krankenhaus beruht.
Ohne einen guten Fachanwalt wirst du da allein wahrscheinlich nicht weiter kommen.

Ex Sani

Hey habe exakt das selbe Problem. Mir wird alles abgezogen. Was ist mit dem Pasus "regelmäßig gezahlt"?! Zulagen werden nicht regelmäßig gezahlt sonder individuel nach geleisteter Arbeit! Die Sache ist Rechnerisch sogar noch verzwickter! Da das BW gehalt in der LSK 1 versteuert wird und das Ausbildungsgehalt in der LSK 6. Heißt um so mehr man arbeitet also Zulagen bekommt um so weniger Geld hat man am Monatsende auf dem Konto! Aussage der Rechtsberater vom bundeswehrverband. Zu Paragraf 9" freigestellt darf man nicht besser gestellt sein als ein aktiver Soldat, aber auch nicht schechter! Und zulagen bekommt ja auch ein aktiver Soldat!!" Hab ich der BVA so telefonisch mitgeteilt. ...war egal... Soll das ü er die Rechtsabteilung klären.... nett... Im Bbesg steht auch irgendwas von Vorsorgezahlungen bleiben unberührt... Mir werden monatlich 61€ AG Anteil abgezogen also der teil den der Arbeitgeber in meine betriebsrente zahlt... Ist mir alles unverständlich.... naja der Wehrbeauftragte ist die nächste Etappe. .. LG

Andi

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Tommie

Na ja, der wird ihm nach einer Bearbeitungszeit von etwas über einem Monat dann antworten, dass er einen rechtskräftigen bescheid erhalten hat, den er mit den in dessen Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Mitteln anfechten kann, sofern die Frist dazu, die ebenfalls dort erwähnt wird, noch nicht abgelaufen ist! Vielleicht gibt es noch einen Hinweis, dass es langsam eng wird, aber das war es dann auch schon ;) ! Aber wer das braucht, der wird es bekommen ;D !

@ Ex-Sani:

Vielleicht solltest Du noch die Partei "Die Linke", also die legitimen Nachfolger der SED, eine kleine Anfrage stellen lassen, dass die benannte Frist auch wirklich abgelaufen ist, bist Du geschnallt hast, was zu tun ist ;) ?

Cally

Im Zusammenhang mit der Aussage, dass ein Soldat oder Zivilist in einer BFD Maßnahme nicht besser oder schlechter gestellt werden darf, finde ich die Vorhergehensweise aber auch etwas seltsam. Wenn jemand für das selbe Gehalt, deutlich mehr arbeiten muss, ist er doch nun mal schlechter gestellt? Mich betrifft das zwar nicht, würde mich aber auch ärgern.

F_K

@ Cally:

Das Thema ist komplex und es gibt hier im Einzelfall schon Bescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Grundsätzlich ist das "andere" Einkommen komplett auf die Bezüge anzurechnen, der Soldat ist ja vom Dienst freigestellt.

Da im Zivilen oft nur 35 / 40 Stunden gearbeitet wird, und der Soldat "normalerweise" (zumindest dieses Jahr noch ggf. 46 Stunden dient), steht sich der Soldat im BFD schon "besser".

Trotzdem wird nur "einfach" das Gehalt abgezogen. Arbeit er also jetzt 5 Überstunden in der Woche (!), arbeitet er ggf. immer noch weniger als ein Soldat ....

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