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Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst

Begonnen von Mara, 01. Februar 2016, 19:51:35

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Mara


KlausP

Ja, so lange er noch in der Laufbahnausbildung ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Ja, mir ist das schon klar, aber da gibt es Unterschiede. Er wird derzeit solange auf DPäK geführt, bis er ausgebildet auf seinem Ziel-Dienstposten versetzt wird, nennt sich "Ausbildungsumfang-DPäK", diese sind kalkulatorisch bereits eingeplant und ausgebracht. Und bei einer persönlichen Härte muss halt noch nicht mal ein Ziel-Dienstposten vorhanden sein, das wäre dann ein DPäK aus persönlichen Gründen. Diese sind nicht kalkulatorisch ausgebracht, weil nicht vorgesehenen und das geht dann zu Lasten aller anderer, deren Wartezeiten auf Beförderungen anwachsen.

@Danke, KlausP.
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DeltaEcho

Also ihr habt ein behindertes Kind, dass diese Situation alles andere als einfach ist glaube ich sofort.
Du und dein Mann haben sich dazu entschieden, dass er erneut zur Bundeswehr geht als Transportfeldwebel.

Daher stelle ich mal folgenden Fragen:

- Ihr beide wusstest das er überall in Deutschland eingesetzt werden kann?
- Dein Mann hat sich trotzdem bewusst für die Fw Laufbahn mit allen positiven und negativen Konsequenzen verpflichtet?

ZitatNach der Fw - Eignung sollte er versetzt werden
- Hiermit ist sicherlich der Abschluss seiner Lehrgänge und Ernennung zum Feldwebel gemeint?
- Welche Lehrgänge hat dein Mann bisher besucht und wie habt ihr es da mit dem Kind gemacht?

Das Argument mit dem Haus lasse ich mal nicht gelten und dass das Kind behindert ist, war auch bereits vor Einstellung bekannt. Trotzdem hat dein Mann seine Verpflichtungserklärung unterschrieben.

Einen Härtefall kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen, Zustand des Kindes war vorher bekannt, bewusste Zusage eine DPäK Stelle durch deinen Mann statt auf die Situation während der Bewerbungsphase aufmerksam zu machen und dann möglicherweise schon eine Zusage für einen bestimmten Standort zu bekommen. Sich ein Haus zu kaufen, obwohl dein Mann noch nicht alle Lehrgänge hat und stufenweise auf seinen Verpflichtungszeit festgesetzt wird, halte ich für sehr sehr fahrlässig.

Andi8111

Ich sehe es so wie Ralf.

Allerdings würde ich an der Stelle des TE den Antrag mal stellen mit Härtefallbegründung und bei Ablehnung das Verwaltungsgericht bemühen. Dort wird letzendlich abgewägt und wahrscheinlich für die Versetzung entschieden. Mit der Folge, dass der TE dann dahin versetzt wird, wo er hin will auf einen DPäK. Weiterverpflichtung hat sich damit dann aber. Evtl. nutzt der Dienstherr dann seine zwischenfestgesetzte Dienstzeit.... alles möglich..

ulli76

Der Zustand wurde bewusst herbei geführt, weil dein Mann 1. Wiedereinsteller ist und damit hätte wissen müssen, wie die Bundeswehr tickt, 2. eure Kinder unabhängig von einer Diagnose schon VOR Dienstantritt krank/pflegebedürftig waren und er 3. noch nicht einmal eine feste Stelle heimatnah sondern eine bundesweite Springerstelle angenommen hat.

Und falls auf Härtefall entschieden wird, muss die Bundeswehr ausbaden, weil dein Mann nicht so eingesetzt werden kann, wie er eingestellt wurde.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Mara

Ausbaden muss bisher niemand etwas, noch ist auch nichts ins rollen gebracht worden.
Es gab eine Schulung bei einer Psychologin, ein Einzelgespräch und darauf ein Gespräch bei dem Sozialdienst am Standort. Der hier ansässige Sozialdienst am Montag möchte sich ein Bild machen, aufklären und Eventualitäten besprechen. Einzig und allein Köln wurde angestoßen, damit es wieder einen Sachbearbeiter gibt, der über offene Stellen und/oder Tauschpartner informieren kann.

Und erneut nein, der GdB stand nicht fest und auch die Pflegestufe und ob überhaupt stand erst ein paar Tage vor Dienstantritt fest. Es war vorher nicht ersichtlich, da es eben keine gesicherte Diagnose gab und gibt. Unser Kind ist nicht mit körperlichen Anomalien, Gendefekten oder ähnlichem zur Welt gekommen. Es ist ein schleichender Prozess mit Höhen und vielen Tiefen. Das Kind entwickelt sich im gewissen Maße weiter oder in bestimmten Gebieten. Auf der einen Seite lernt er etwas dazu, auf der anderen Seite kommen wieder neue Defizite hinzu. Bei jeder Untersuchung wurde und wird es mehr.

Ich finde es durchaus interessant, dass hier Urteile gebildet werden können, ohne genau zu wissen, um was es sich bei unserem Sohn handelt und wie der Werdegang überhaupt ist.
Ich habe lediglich um Informationsaustausch und nicht um Be- oder Verurteilung gebeten.
Ich will mir hier auch nichts "erschleichen", es jemandem schwer machen oder ähnliches.


Jens79

Wenn man in einem Forum fragen stellt, muss man auch mit diesen Antworten rechnen.

Ich wünsch euch jedenfalls alles Gute.
 

Getulio

Was wohl nicht wegzudiskutieren ist, scheint mir jedenfalls zu sein, dass vor Dienstantritt die gesundheitliche Problematik bekannt war, wenn auch vielleicht nicht das Ausmaß des Pflegebedarfs und die 100%ige Diagnose.

Auf der anderen Seite war der Anspruch der bundesweiten Versetzbarkeit bekannt.

In Kenntnis beider Umstände den Dienst anzutreten, um dann noch vor Abschluss der Ausbildung Möglichkeiten auszuloten, sich Extrawürste braten zu lassen, finde ich, ganz ganz vorsichtig formuliert, nicht gut. Und ich tue mich dementsprechend schwer, für dieses Unterfangen Glück zu wünschen.

Für Ihr Kind gleichwohl alles erdenklich Gute.

SGBunny

Die konkreten Einstufungen vielleicht, aber wenn ich mir diesen Post ansehe ist die Problematik durchaus *deutlich* vor Dienstantritt bekannt gewesen.