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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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kielfisch

Moin zusammen, ich bekomme auch bald mit 41 Lebensjahren die LW-Uniform wieder angezogen.  (6 Jahre Vordienstzeit 1994-1999). Die Ü40 Hürden sind fast alle bezwungen warte quasi nur noch auf den Einberufungsbescheid (für die nächsten 12 Jahre) Vor der Reformation der Erfahrungsstufen war klar, dass ich mit EStufe 6 (als A6 (FwA)) eingestellt werde und in 2017 die EStufe7 komme. Nun soll ich einen Arbeitsvertrag unterschreiben ohne zu wissen was ich an "Gehalt" bekomme. Für Ü30 und Ü40 Wiedereinsteller ist das Thema Erfahrungsstufen sehr unglücklich im Gesetzestext formuliert. Wer entscheidet was anrechenbare zivile berufliche Tätigkeit ist??? Mit Attraktivität hat das nix zu tun. Hier muss dringend nachgebessert werden.



Tommie

Sie werden mit fast 41 Jahren als Feldwebelanwärter eingestellt? Sie bekommen demnach eine ZAW-Maßnahme auf Meister-Ebene zugewiesen? Welchen Ausbildungsberuf bringen Sie mit und was hat das BMF dazu gesagt?

kielfisch

Ausbildung war auch bei der BW zum Kommunikationselektroniker. Nun soll ich den Elo Meister machen. (Wie wo und wann ...keine Ahnung).Die letzten 15 zivilen Jahre hab ich im IT Bereich  (7 Jahre angestellt, 7 Jahre selbstständig) gearbeitet. Der Tätigkeitsbereich war immer der gleiche.... IT Administration.
Der Einplaner hat mir 7 Dienstposten vorgeschlagen. Das waren IT und ELO FW Dienstposten über ganz Deutschland verteilt dabei. Reserviert habe ich mir die heimatnahe Verwendung auf einen ELO FW Dienstposten.


Tommie

Nochmal: Das Bundesministerium der Finanzen hat dieser Einstellung schon zugestimmt? Mit ZAW und allem?

Tommie

Ergänzung: Eine Stelle ist in vielen Fällen schnell gefunden, aber die Zustimmung vom BMF (Bundesministerium der Finanzen) ist nur in wirklich begründeten Ausnahmefällen zu bekommen, z. B. bei Mangelverwendungen! Und ein Verwendung, die noch Ausbildung erfordert, dass man sie ausführen kann, ist im Normalfall keine Mangelverwendung! Heißt im Klartext: In dem Moment, wo einer daher kommt, der den gleichen Beruf gelernt hat, aber nur halb so alt ist wie Sie, dann sind Sie raus ;) ! Ich persönlich gönne es Ihnen, wenn das klappt, aber ich sehe hier die (nahezu unüberwindliche) Hürde BMF!

kielfisch

Elektronik FW sind Mangelverwendungen!?   
Die Zustimmung des BMF liegt noch nicht vor. Die vorgeschlagenen DP waren schon eine Vorauswahl vom BAPersBW. Das das ganze noch nicht in trocken Tüchern ist ist mit klar. Das ist aber nicht das Thema. Hier geht's um Erfahrungsstufen für Ü40 Wiedereinsteller.
Da das bei mir noch einige Monate dauern wird , bin ich auch auf die Erfahrungsberichte gespannt.


Ralf

Wir hatten das Thema doch hier: es wird individuell berechnet, einfließen können da Vordienstzeiten, Ausbildung und ggf. auch anrechenbare Zeiten, die man auf entsprechenden Höhe gearbeitet hat.
ZitatMit Attraktivität hat das nix zu tun. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Quatsch mit Soße. Erfahrungsstufen waren und sind nicht dafür vorgesehen, eine Attraktivität zu erhöhen. Es ist kein Punkt der Agenda Attraktivität, es ist ressortübergreifend: BBesG ist für Bundesbeamte aller Ressorts.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Hallo Ralf,

bzgl. der Attraktivität wird es aber so "verkauft"...  ;-))

siehe mein Beitrag vom 14.12.2015....

Und zu Kielfisch...

Solange die entsprechende Vorschrift noch nicht in Kraft ist,
die das Thema Erfahrungsstufe regeln wird, kann Ihnen hier und
beim KC niemand verbindliche Auskünfte geben.
Generell ist es eine Verbesserung für neu eingestellte junge
Bewerber ... die primäre Zielgruppe !
Bewerber in Ihrem Alter sind nicht die primäre Zielgruppe.
Das sehen Sie ja auch an der Hürde BMF.

Wenn Sie einen groben Anhalt benötigen...
Rechnen Sie mit A6 Stufe 1... weniger geht ja nicht...
Und schauen dann was daraus wird...

A6/Stufe 1/ledig/StKl 1 : ca 1850 € netto
A6/Stufe 1/verh/StKl 3 : ca 2195 € netto
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Sepp Aller

Ich sehe das genauso wie kielfisch mit den Erfahrungsstufen. Für ältere Wiedereinsteller ist die neue Regelung auf gut Deutsch ein schlag ins gesicht. Es geht im Monat dabei um mehrere hundert Euro.

Bei mir ist es fast derselbe Fall. Ich habe nebenbei im Sommer 2015 einen 2. Beruf erlernt und mit diesem dann beworben. Hier habe ich leider keine Hauptberufliche anrechbare Zeiten für die Erfahrungsstufen. Mache diesen 2. Beruf seit 8 Jahren im Nebentätigkeit.
Hier muss auch meiner Meinung nach auf jedem Fall nachgebessert werden.

Werde aber trotzdem meinen Dienst am 04.04.16 antreten.

LoggiSU

Was hat das eigentlich mit der Zustimmung des BMF auf sich?
Ein ausgebildeter Ü40 Bewerber hat doch bereits einen verwertbaren Zivilberuf und i.d.R. viel Berufserfahrung.
Da würde die BW doch eher sparen (z.B. keine ZAW erforderlich) oder?
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

LwPersFw

Sepp Aller,

Sie verkennen die Zielrichtung des 7.BesÄndG...

In der Begründung zum Gesetzentwurf wird u.a. ausgeführt:

"Die  Sonderregelungen für  die  Stufenlaufzeit  werden aufgehoben, so dass  insbesondere  junge  Soldatinnen  und Soldaten  die  zweite  Erfahrungsstufe  rascher  als bisher  erreichen  können. 

Langdienende  Soldatinnen  und  Soldaten steigen schneller in höhere  Stufen auf

Für  die  Aufgabenerfüllung der  Bundeswehr  haben  Bewerberinnen und  Bewerber mit  beruflichen Vorqualifikationen besondere  Bedeutung.

Deshalb wird für diese  Gruppe  bei  Einstellung in einem  höheren  Dienstgrad ein  Anerkennungstatbestand geschaffen, der  die  Einstufung  in eine  höhere  Erfahrungsstufe  ermöglicht.   

Zur  Verbesserung der  Beförderungsmöglichkeiten in der  Laufbahn der  Feldwebel  des  allgemeinen  Fachdienstes  werden  die  dortigen  Planstellenobergrenzen angehoben. "

Wie Sie lesen können...es geht um den

+ jungen Bewerber der am besten eine nutzbare Berufsausbildung hat

oder

+ den lebensälteren Bewerber, der nach der Berufsausbildung bzw. Studium in diesem Beruf gearbeitet und dies für die Bw nutzbar ist

Die erste Gruppe profitiert von der Berechnung der Stufen ab Diensteintritt
plus ggf. Einstellung mit höherem Dienstgrad

Die zweite Gruppe von der Einstellung mit deutlich höherem Dienstgrad,
z.B. HptFw oder StFw und Anrechnung der hauptberuflichen Tätigkeit
für die Erfahrungsstufe

Wer nicht in diese beiden Zielgruppen passt... muss für sich selbst entscheiden ob er trotzdem zur Bw will...

Ich persönlich glaube nicht daran das es hier für eine Personengruppe,
die nicht im Fokus steht...deutlich lebensältere Wiedereinsteller
ohne anrechenbare hauptberufliche Tätigkeiten...oder gar ohne nutzbare
Berufsausbildung... Anpassungen geben wird.


LoggiSU,

es gibt eine gestzliche Vorgabe, dass der BMF Einstellungen von
Bewerbern 40+ zustimmen muss.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LoggiSU

Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Bitte, hier geht es um Erfahrungsstufen und nicht um die Ü40 Regel.

LoggiSU

Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

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