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Kampfstiefel heiss/trocken zu 5Farb TD

Begonnen von Eisensoldat, 29. Juni 2016, 08:23:00

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Ralf

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wolverine

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F_K

Ach Jungs,

die Anzugordnung macht da klare Vorgaben - der Führer trägt den gleichen Anzug wie die geführten Soldaten, an Schulen den im Dienstplan befohlenen Tagesdienstanzug.

Wenn das nicht passiert, und es einen stört, dann stellt man den Mangel halt ab - dass ist Aufgabe aller Vorgesetzten (und auch der Opa ist Vorgesetzter).


Wer da "meckert", begeht also selber eine Dienstpflichtverletzung.

miguhamburg1

F_K, dann zitieren Sie bitte die Vorschrift aber auch richtig: Der Führer im AUßENDIENST trägt den gleichen Anzug wie seine Untergebenen ...

Und um den Außendienst ging es bei der inhaltlichen Diskussion hier überhaupt nicht.

F_K

Migu:

Der DV befiehlt den Anzug für alle unterstellten Soldaten. Unterrichte durch den DV sind eher die Ausnahme, dementsprechend tragen dann auch alle im Unterricht den befohlenen (gleichen) Anzug.

.. und es war kein Zitat (schon von der Form nicht), mein Ziel war die Vermittlung der dahinterstehenden Idee, dem Geist und der Absicht der Vorschrift.

miguhamburg1

Lieber F_K,

es geht hier um eine vollkommen andere Frage, als die, die Sie hier thematisieren. Es geht schlicht nicht um Soldaten in Einheiten und Äquivalenten, in denen mit Masse Dienst außerhalb von Büros zu leisten ist. Dass hier als Tagesdienstanzug Schutzbekleidung (ob nun Feldanzug, Monteuranzug, Panzer- oder Fliegerkombi etc.) getragen wird, ist doch offenkundig und steht überhaupt nicht in der Kritik.

Offenkundig übersahen Sie vor Ihrer letzten Zuschrift, dass es hier um den Feldanzug als allgemeinen Tagesdienstanzug für Heeres- und Luftwaffenuniformträger, die mit Masse keinen Außendienst in den TSK/milOrgBer leisten, ging. Diese finden sich eben mit Masse in Stäben, Dienststellen, Kommandos. Und für die ist es sicher nicht erforderlich, dass sie durchgehend den FA tragen.

Ralf

Ich finde das Thema recht interessant, denn es zeigt mir, das hier eine Ungleichbehandlung bei Selbsteinkleidern stattfindet.
Der Bekleidungszuschuss ist ausschließlich dafür berechnet, Uniform für besondere Anlässe zu kaufen, so z.B. Wache (!) oder Antreten und das halt hochgerechnet auf den möglichen Verschleiß.
Ein Soldat, der nun täglich den Dienstanzug tragen muss ist also gezwungen, sich diese Uniformteile noch zusätzlich zu kaufen, weil man ja einen erhöhten Verschleiß hat.
Der Selbsteinkleider auf Kp-Ebene hat dieses nicht (und ich rede noch nicht einmal davon, dass ein Kp-Chef den FA auch nicht durchgängig tragen müsste, weil er nicht durchgängig im Gelände ist), denn er trägt seinen Dienstanzug nur so, wie es gem. Selbsteinkleiderzuschuss auch vorgesehen ist.
Im Umkehrschluss, wieso soll einem im Stab oder Amt nicht zustehen den FA im Tagesdienst zu tragen?
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miguhamburg1

Lieber Ralf,

Ihre Argumentation hat einen Haken: Der MUT (Selbsteinkleider) hat im Prinzip genau denselben Bekleidungszuschuss wie HUT/LUT - der höhere Betrag ergibt sich ledigich aufgrund der höheren Kosten für die Effekten. Und deren Tagesdienstanzug ist der Dienstanzug. Was nun?

Es geht aus meiner Sicht darum, den Unsinn mit einem allgemeinen Tagesdienstanzug ersatzlos zu streichen. Dass der FA getragen werden darf, steht ja außer Frage, dass sein Tragen befohlen werden kann, ebenfalls. Aber umgekehrt wäre es eben aufgrund der fehlenden allgemeinen Regelung möglich, dass HUT/LUT  den DA im Innendienst tragen können.

Ralf

Das ist ja nicht meine Argumentation, sondern die der zivilen Beamten in den Verhandlungsausschüssen, wenn es um eine mögliche Erhöhung geht. Letztendlich wurde (und wird) die Erhöhung immer mit dem Argument abgewiesen, dass Beamte auch ihre Kleidung selbst zahlen müssen, das gehört zu den alltäglichen kosten des Lebens.
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miguhamburg1

Na, die Argumentation trägt ja nicht wirklich. Denn dann müsste ja konsequenterweise der gesamte bekleidungszuschuss abgeschafft werden. Mit anderen Worten: Wenn denn der Dienstherr möchte, dass es (Teil-) Selbsteinkleider für Dienstbekleidung gibt, dann muss er eben auch die Abnutzungsentschädigung tragen. Er könnte es ja auch anders entscheiden, dass eben auf alle Offz die fiskalisch bereitgestellte Dienstbekleidung zu tragen hätten.

Das allerdings ist sicher nicht Ursache für die hier diskutierten Regelungen über den Allgemeinen Dienstanzug.

Ralf

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Andi

Wenn Selbst- oder Teilselbsteinkleider den Dienstanzug als regelmäßigen Tagesdienstanzug zu tragen haben ist durch den Dienstherren ihr Ausstattungssoll entsprechend anzupassen und ihnen ist eine angemessene Anzahl von Uniformteilen des Dienstanzuges durch den Dienstherren zu stellen.
War und ist. z.B. im Feldjägerdienst für die betroffenen Portepeeunteroffiziere "schon immer" so.

Aber waren wir nicht eigentlich bei Stiefeln?

Gruß Andi
the rest is silence...

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miguhamburg1

Naja, lieber Andi: Wenn Stiefel im Innendienst im Sommer zum "Sweating Pool" werden, ist man schnell bei Halbschuhen als Alternative und damit beim Dienstanzug.

Trennung: Es geht ja nicht primär darum, dass nun der Dienstanzug zu tragen wäre, sondern dass sich Innendienstler für den Tagesdienst den Anzug auswählen sollen, der ihnen angemessen erscheint, wenn nicht ein einheitlicher Anzug für bestimmte Dienstverrichtungen erforderlich/notwendig ist. Im Übrigen sollte es (Teil-) Selbsteinkleidern dann unter Umständen schon möglich sein, das eine oder andere Diensthemd in Angebotsaktionen der LHD zusätzlich zu kaufen, ohne dass sie an der Armutsgrenze kratzen.

Ralf

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miguhamburg1

Naja, auch das halte ich schon für etwas übertrieben ...

Aber grundsätzliche gebe ich Ihnen recht, dass der Bekleidungszuschuss deutlich üppiger ausfallen müsste ...

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