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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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Ralf

ZitatIch bin ein 31 jähriger IT-ler(FIAE) mit ca. 5 Jahren Berufserfahrung
Da glaube ich ganz sicher nicht, dass du mit EF6 einsteigst.
Vordienstzeiten?
Einstiegsdienstgrad?
Wie kommst du auf 6?
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Tommie

Na ja, er wird wie alle mit EF 1 eingestellt werden und spätestens im dritten Monat eine endgültige Festsetzung von BAPersBw erhalten ;) ! Und in der wird wohl dann maximal die EF 3 drinnen stehen, zumindest nach aktueller Gesetzeslage. Aber lassen wir ihn träumen ;) ! Nach alter Rechtslage hätte es mit 31 Jahren auch maximal Stufe 4 gegeben, also kann man mit einer Festsetzung in EF 3 durchaus mal zufrieden sein.

T.S.

Hallo,

Gelernter Elektroinstallateur
Ich hatte 1.1 - 1.3 2016 Grundi anschließend Stammeinheit bis ende September 2006
Dienstrang nach 9 Monaten OG
dann wieder Ziviler Beruf von 11/2006 bis Heute fortlaufend als Elektromonteur ( Systemautomation Schaltschrankbau, Steuerungen .....)

Wiedereintritt Laufbahn Mannsch. ( 32 J alt ) mit Dienstgrad OG am 1.12.2016 erneute AGA, weil zu lange her und dann 9 Jahre 5.TranspHubschrRgt 10 
als:

Lfz Avi Mech
Kraftfahrer CE

für den Laufbahnwechsel zur Unteroffiziers Laufbahn mit Portepee ( Feldwebel Laufbahn ) soll ich mir intern eine Empfehlung erarbeiten und dann ggf
den Laufbahn Wechsel Anstreben. Wenns nicht klappt auch OK  ;D

Mein Ziviler Beruf ist für die Bw Interne Stelle Verwertbar.

Was ich noch nicht so ganz Verstehe ist in Welcher EF ich dann eingestuft werde. Am Anfang in EF1 bis zur Endgültigen Festsetzung, doch welche kommt danach raus?


Ralf

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T.S.

Das dachte ich mir schon, frage mich dann aber wieso mir ein 4 Seitiges Papier dabeigelegt wurde zum Ausfülen Erfassung anrechenbarer Zeiten für die EF
wobei Laufbahn Mannsch doch schon bekannt ist.
Von bis mit Tätigkeit und Nachweise dadrüber sind beizuheften.

IT-Feldwebel

Zitat von: Ralf am 14. August 2016, 07:02:17
ZitatIch bin ein 31 jähriger IT-ler(FIAE) mit ca. 5 Jahren Berufserfahrung
Da glaube ich ganz sicher nicht, dass du mit EF6 einsteigst.
Vordienstzeiten?
Einstiegsdienstgrad?
Wie kommst du auf 6?

Ich bin als Fw aFD eingestellt und am 01.01.2018 eingesetzt als Fw.

Gesetztestext für Quereinsteiger:

Sogenannten lebensälteren Quereinsteigern wurde bisher die Zeit zwischen dem 21. Lebensjahr und der Einstellung pauschal als Erfahrungszeit angerechnet. Um die Eingangsstufen für diese Gruppe weiterhin attraktiv zu halten, können ihnen nun gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und bisherige Wehrdienstzeiten sowie bestimmte berufliche Qualifikationszeiten und förderliche hauptberufliche Zeiten als Erfahrungszeit angerechnet werden. Dies gilt für alle ab dem 1. Januar 2016 neueingestellten Zeit- und Berufssoldatinnen und -soldaten.


Ralf

Es können bis zu 4 Jahre für die Ausbildung anerkannt werden. Die Anerkennung richtet sich höchstens nach der Dauer der Regelausbildungszeit (Richtwert aus der Ausbildungsordnung). Und dann können nur berufliche Zeiten anerkannt werden, die mit dem Anforderungsprofil mit der künftigen Verwendung in sachlichem Zusammenhang stehen oder durch die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben wurden, die für die künftige Verwendung von Nutzen oder Interesse ist.

Da es keine Vergleichswerte derzeit gibt, ist es Kaffeesatzleserei.
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IT-Feldwebel

Zitat von: Ralf am 14. August 2016, 14:23:18
Es können bis zu 4 Jahre für die Ausbildung anerkannt werden. Die Anerkennung richtet sich höchstens nach der Dauer der Regelausbildungszeit (Richtwert aus der Ausbildungsordnung). Und dann können nur berufliche Zeiten anerkannt werden, die mit dem Anforderungsprofil mit der künftigen Verwendung in sachlichem Zusammenhang stehen oder durch die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben wurden, die für die künftige Verwendung von Nutzen oder Interesse ist.

Da es keine Vergleichswerte derzeit gibt, ist es Kaffeesatzleserei.

Vielen Dank für die Erklärung, dann lasse ich mich überraschen.

Mit Ausbildung und arbeit in dem verwendbaren Beruf komme ich immerhin auf 7-8 Jahre.

Viele Grüße!

Captain Future

Moin Moin ich hätte da auch ne kurze Frage. Ich bin damals zum 01.04.2014 als Wiedereinsteller zur BW damals wurde ich in die EF 4 eingestuft in einem Schreiben stand, dass ich zum 01.09.2016 in EF 5 hochgestuft werde. Ist dies mit der Änderung vom 01.01.2016 hinfällig? Sonst würde ich zum 01.04.2017 also nach 3 Jahren Dienstzeit in die EF 5 rutschen. Ich hoffe jemand kann mir meine kurze Frage beantworten.
Danke schonmal im vorraus

Ralf

Lass doch deinen PersFw in SAP nachschauen, da kann er sehen, welches Aufstiegsdatum in SAP eingepflegt wurde.
Das Datum wurde nach neuem BBesG festgesetzt. Warum nutzt man denn nicht die dienstlichen Wege, wenns die doch gibt?
Spontan würde ich sagen, 3 Jahre nach deinem letzten Festsetzungsdatum, das könnte der (fiktive) 01.09.2012 sein, aber das ist nur Kaffeesatzleserei.
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chefderang

@ Ralf

hat sich hier schon etwas getan.....Erfahrungswerte welche Zeiten konkret angerechnet werden?

Ralf

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MartinBowoe

Also wenn ich das richtig verstanden habe, habe ich die Erfahrungsstufe 2 !

Geboren: Feb.1993
Vordienstzeit: 12 Monate
Einstellung: 01.11.16 als Stuffz.

den bin ich A6 E2 korrekt?

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