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Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen

Begonnen von DefSkidrow, 10. September 2016, 10:43:44

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DefSkidrow

Hallo,

Wir haben im Moment das Problem, dass wir als Zugdienst den Urlaub der Soldaten führen sollen. Das GeZi führt zwar die Akten  (totales Chaos) aber wir müssen quasi immer den aktuellen Urlaubsstand führen. Es kann doch nicht sein, dass ich als nicht GeZi Soldat in Akten von anderen rumsuchen muss um dann endlich mal einen richtigen Urlaubsstand zu haben. Mittlerweile ist es so, dass wir als Zugdienst schon Anrufe vom GeZi bekommen, ob wir die Adresse von Soldat XYZ haben.

Würde mich freuen Infos von euch zu bekommen ob das zulässig ist, bzw. Wenn es verboten ist, wo es steht.

Danke schonmal



Grüße

Defskidrow


wolverine

Das ist doch weniger ein rechtliches, denn ein organisatorisches Problem. Unzulässig könnte es höchstens aus Datenschutzgründen sein. Schließlich darf nicht jeder einfach in PersAkten wühlen.
Das sollte man über Meldungen einfach an geeigneter Stelle klären. Das wären hier meiner Meinung ZgFhr mit Spieß und ggfs. Chef.
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DefSkidrow

Der ZgFhr mag das auch nicht und trotzdem müssen wir es. Befehl kommt wohl vom Chef. Ich persönlich möchte z.B. nicht das irgendein Soldat meine Urlaubs Akte sieht. Wir müssen immer Adresse und Telefonnummer drauf schreiben und die hat einfach nicht jeder zu sehen.

Ich habe leider keine Infos zu PersDat gefunden. Also ab wann wer was z.B. Sehen darf.

Grüße

Defskidrow


Getulio

Sehen darf das, wer den Auftrag hat, damit zu arbeiten. Auf Ihre Wünsche kommt es dafür nicht an.

Andi8111

Ich muss auch Sachen machen, die mich nerven und mir keinen Spass machen. Das bringt der Dienst nunmal mit sich. Ist es ein Befehl vom Einheitsführer, ist dieser im Rahmen der treuen Pflichterfüllung nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
PersDat einsehen dar, wer vom Einheitsführer dazu bestimmt ist. Dazu gibt es Zutrittsberechtigungen und Zugriffslisten. Jemand, der dafür besoldet wird, wird sich sicher damit befasst haben, wem er welche Aufgaben zuteilt.

DefSkidrow

Das hat nichts mit nerven oder Spaß zu tun.  Genau fa nennst du ja schon einen Punkt. Diese zutrittsliste ist auf der Theke im GeZi aufgeklebt. Der ZgDst steht nicht drauf.

Grüße

Defskidrow


KlausP

Wer verrichtet bei Ihnen den Zugdienst? Was genau muss ich mir unter "Urlaub führen" vorstellen? Bei wem liegen die Urlaubsakten?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Es gibt den Grundsatz der Datensparsamkeit; d. h. so wenig Daten erheben wie möglich und nur so wenig Einsicht ermöglichen wie möglich. Wenn ein rotierender Zugdienst unnötig Einsicht in Daten bekommt, ist das ein Verstoß.
Das könnte man zunächst einmal ansprechen und auch über eine Beschwerde, ggfs. weitere Beschwerde, klären lassen. Hierin kann man explizit auf den Datenschutz verweisen und bekommt dann auch eine fachliche Einschätzung.
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LwPersFw

Und noch ein Hinweis zur privaten Telefonnummer...

Auch wenn es gern immer wieder behauptet wird...

NIEMAND muss seine private Telefonnummer an- oder herausgeben.

Wenn ... kann er / sie dies freiwillig tun.

Nur weil es heute Handys gibt... ist dies kein Grund gegen Datenschutzgesetze zu verstoßen !

Auf dem Antragsformular für den EU kommt nur die Anschrift.

Ggf. bestehende Sonderregelungen für Führungs- oder AW-Personal gelten nicht für die Allgemeinheit.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

DefSkidrow

Genau genommen bin ich in der Technischen Einsatzführung eingesetzt nur haben wir einen HG der als ZgDst bei uns quasi eingegliedert ist. Die Akten selber liegen im GeZi nur müssen wir immer ins GeZi den aktuellen Stand prüfen. Die Soldaten dürfen nichts ins GeZi gehen und selber nachfragen. Nur wenn Diskrepanzen bestehen dürfen sie fragen. Genauso gibt es für uns Öffnungszeiten. Bedeutet wir dürfen nicht zu jederzeit alles fragen. Anrufen dürfen wir auch nicht.

Grüße

Defskidrow


miguhamburg1

Zugdienst ist nach meinem Verständnis ein personell rotierender Personenkreis, der für seine Teileinheit organisatorische Aufgaben in Nebenfunktion und im Auftrag des jeweiligen Zugführers erledigt.

Insofern erschließt sich mir nicht die Notwendigkeit, dass diese Personen als Dauerauftrag eine Aufgabe für die gesamte Kompanie durchzuführen haben. Denn die Führung von Urlaubsübersichten und der Urlaubs"kartei" ist nun einmal eine der Aufgaben des Kompaniefeldwebels, der dafür Soldaten des KpFwTrp in der SollOrg abgebildet hat, also sein Geschäftszimmerpersonal. Und wenn er zu wenig haben solte, weil DP unbesetzt sind, dann muss dies eben durch Kommandierung erfogen, dass diese Aufgabe von dem Personal erledigt wird, das dafür vorgesehen ist und gemäß Bundesdatenschutzgesetz und den daraus resultierenden Vorschriftsbestimmungen der Bundeswehr belehrt wurde.

Deshalb rate ich dem Fragensteller, ggf. über die Vertrauensperson zunächst einmal beim KpChef vorstellig zu werden, um Hintergründe zu klären und ggf. eine andere Entscheidung herbeizuführen. Sollte dies keine Änderung herbeiführen, kann sich einer der betroffenen Zugdienstsoldaten im Wege der Wehrbeschwerde dafür einsetzen, dass dieser Praxis ggf. ein Ende bereitet wird.

Tommie

Der ADSB der Dienststelle wäre auch ein Ansprechpartner, der dieser Praxis sehr schnell ein Ende bereiten könnte, wenn er seine Aufgabe ernst nimmt! Hier läuft etwas nicht richtig und das ist allerdings mehr als beschwerde3würdig! Sollte der DV dies so angeordnet haben, sehe ich hier sogar ein Dienstvergehen des DV im Raume stehen!

DefSkidrow

Zitat von: wolverine am 10. September 2016, 11:07:29
Es gibt den Grundsatz der Datensparsamkeit; d. h. so wenig Daten erheben wie möglich und nur so wenig Einsicht ermöglichen wie möglich. Wenn ein rotierender Zugdienst unnötig Einsicht in Daten bekommt, ist das ein Verstoß.
Das könnte man zunächst einmal ansprechen und auch über eine Beschwerde, ggfs. weitere Beschwerde, klären lassen. Hierin kann man explizit auf den Datenschutz verweisen und bekommt dann auch eine fachliche Einschätzung.
Nur ist das Problem das die wissen wollen wo das steht. Und da finde ich nicht viel. Habe ein VMBL 2008 (bin mir Grade nicht sicher ) gefunden aber bin noch nicht ganz fertig mit lesen.

Grüße

Defskidrow


dunstig

Warum machen Sie sich so eine Arbeit? Es ist doch nicht Ihre Aufgabe, in den Gesetzestexten rumzulesen und Nachweise vorzubringen. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen und auch ein klärendes Gespräch keine Einsicht bringt, dann so vorgehen wie von Wolverine beschrieben:

Zitat von: wolverine am 10. September 2016, 11:07:29
Es gibt den Grundsatz der Datensparsamkeit; d. h. so wenig Daten erheben wie möglich und nur so wenig Einsicht ermöglichen wie möglich. Wenn ein rotierender Zugdienst unnötig Einsicht in Daten bekommt, ist das ein Verstoß.
Das könnte man zunächst einmal ansprechen und auch über eine Beschwerde, ggfs. weitere Beschwerde, klären lassen. Hierin kann man explizit auf den Datenschutz verweisen und bekommt dann auch eine fachliche Einschätzung.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Manchmal kann ich als ehemaliger Spieß nur den Kopf schütteln, was manche sich alles so abwimmeln. Nach meinem Verständnis ist das GeZi Dienstleister für die Teileinheiten und für jeden Soldaten der Einheit und nicht umgekehrt. Natürlich muss der TEFhr wissen, wo seine Soldaten sind, wer im Dienst ist, wer krank, im Urlaub oder kommandiert ist. Es kann aber nicht sein, dass das GeZi-Personal keinen Überblick hat. Und wie @LwPersFw schon schrieb, niemand muss seine Telefonnummer irgendwo angeben, wenn er das nicht will.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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