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Ist mein Mietvertrag TG berechtigt?

Begonnen von joeblac, 15. September 2016, 00:28:50

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joeblac

Servus,

Ich bin 24 Jahre alt und habe im Oktober meinen Dienstantritt.
Des weiteren bin ich ledig und wohne im Moment noch bzw. wieder im elterlichen Haushalt.
Da dieser Zustand für mich nicht tragbar ist, und die Dachgeschosswohnung im Haus meiner Eltern frei geworden ist, bin ich in diese Wohnungzum 15.09 umgezogen.

Ich habe für diese Wohnung einen Mietvertrag und es ist eine eigenständige Wohnung.
Ich zahle monatlich Miete, allerdings keine Kaution.
Die Wohnung befindet sich im gleichen Haus, ich bin also weiterhin an der gleichen Adresse gemeldet.

Nun zu meiner Frage:

Bin ich Trennungsgeld berechtigt?
In meinem Dienstantritt wurde mir UKV zugesagt.

Mfg


LwPersFw

Nein ... sind Sie nicht...

+ solange Sie nicht dem KC den Mietvertrag vorlegen

+ die Nicht-Zusage der UKV wünschen

+ und Ihre Aufforderung zum Dienstantritt abgeändert wird
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

joeblac

Ich werde den Mietvertrag schnellst möglich dem KC vorlegen.
Gibt es bei dem Wunsch, der Nicht-Zusage des UKV irgend welche Formulare, oder reicht ein zweiteiler?
MFg

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

MAT

Mach das zügig.
Achte drauf das du eine neue Einberufung bekommst wo die UKV nicht zugesagt wird. (schriftlich)
Geh den Leuten im KC auf den Kecks, so das du das neue schreiben auch vorm Dienstantritt bekommst.

Ich hatte das gleiche und hatte nur eine mündliche zusage der Änderung per Telefon und nichts schriftlich.
Demzufolge habe ich kein Trennungsgeld bekommen zu dem Standort.

Sei dort hinterher, wenn der Bund was zahlen soll sind se dort sehr stur um es im nachhinein zu ändern, bei mir hat es nicht geklappt. leider.
Meine Anträge von einem Jahr liegen noch in meinem Alten Standort, falls der Perser sich noch durchsetzen kann.
Änderungsmeldung hatte ich nochmals mit meinem damaligen Perser gleich am ersten Tag nochmals gemacht.
(Wurde nicht anerkannt. Aussage war, hab nichts schriftlich und demzufolge ist die UKV zuzusagen.)

bavaria94

Ist mit UKV Umzugskostenverordnung gemeint?

Hab so ein Formular bekommen, mit dem ich meine Wohnung anerkennen lassen kann/soll? Also Anerkennung nach §10 Burg. Oder ist das was anderes?

KlausP

UKV = Umzugskostenvergütung

Zitat§10 Burg
?? Sie meinen vermutlich § 10 BUKG (Bundesumzugskostengesetz) https://www.gesetze-im-internet.de/bukg/BJNR002530964.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Papierberg

Genau darum geht es hier. Die von Ihnen angemietete Wohnung kann als solche nur anerkannt (und dann auch bei der Entscheidung über die Zusage der UKV anlässlich von Personalmaßnahmen berücksichtigt) werden, wenn sie die Kriterien des § 10 Abs. 3 BUKG erfüllt.

bavaria94

@KlausP: Ja richtig.  Das meinte ich. Mein Handy hat Burg draus gemacht. Danke für den Hinweis.

Hat die Abgabe dieses Formulars bzgl. §10 BUKG mit Anerkennung einer gemieteten Wohnung negative folgen für die Zahlung von Trennungsgeld? Oder wird dies erst dadurch ermöglicht?

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Papierberg

Die Zusammenhänge sind nicht immer leicht zu erkennen. Das Trennungsgeld dient der Abgeltung des durch eine dienstliche Maßnahme verursachten Mehraufwandes für doppelte Haushaltsführung am neuen Dienstort. Es geht also nicht um eine Erstattung von Aufwendungen für die angemietete Wohnung am Wohnort.
Da eine doppelte Haushaltsführung grundsätzlich nur dann vorliegen kann, wenn Sie am Wohnort überhaupt eine Wohnung haben und nicht an den Dienstort ziehen müssen, ist die Feststellung, ob die Kriterien einer Wohnung vorliegen, für den Trennungsgeldanspuch von Bedeutung (lesen Sie auch § 1 Abs. 3 Trennungsgeldverordnung).

bavaria94


Papierberg

Sie sind verpflichtet, dort Dienst zu leisten wohin Sie versetzt, kommandiert usw. werden. Erteilt man Ihnen bei Ausspruch einer solchen Maßnahme eine sog. "Zusage der Umzugskostenvergütung", können Sie umziehen oder nicht, für den Mehraufwand im Falle einer doppelten Haushaltsführung gibt es dann im Falle eines Nicht-Umzugs jedoch grundsätzlich KEIN Trennungsgeld (Ausnahmen lassen wir jetzt mal beiseite, sonst wird es zu komplex), es würden stattdessen die Kosten eines Umzugs erstattet.
Deshalb geht es jetzt für Sie darum die Wohnung anerkennen zu lassen und in die Aufforderung zum Dienstantritt die Passage freizubekommen, dass Ihnen keine Zusage der UKV erteilt wird (siehe Beitrag LwPersFw).

Meine Formulierung des "umziehen müssen" bezog sich insoweit auf die Situation einer erteilten UKV-Zusage.

bavaria94

Wie macht man das am Besten,  wenn man am alten Wohnort wohnen will, da man dort z.B. Ehrenamtlich auch als Vorstand in mehreren Vereinen aktiv ist und auch andere Familiäre Gründe dafür sprechen?

Würde gerne damit den zweiten Wohnsitz begründen, habe aber das Formular mit §10 BUKG eingereicht. Kann man da Trennungsgeld bekommen oder kann man ggf. Vom Umzug an den Dienstort freigestellt werden. Wäre ja bereit zum Dienstort zu fahren.

KlausP

Wenn Sie an den Dienstort umziehen entfält natürlich jeder Anspruch auf TG. Dabei ist es egal, ob Ihre Wohnung am Dienstort Haupt- oder Nebenwohnsitz ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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