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Bundeswehr Ausbildungsanfang September, August frei?

Begonnen von 0815Z, 28. September 2016, 15:47:31

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0815Z

Zitat von: schlammtreiber am 28. September 2016, 17:01:25
Zitat von: 0815Z am 28. September 2016, 16:43:40
Möglicherweise, weil ich noch Schulpflichtig bin?

Man möge mich korrigieren wenn ich irre, aber ist die abgeleistete Schulpflicht nicht Voraussetzung für SaZ und auch FWDL?  :-\

Habe dort schon nachgefragt und der Berater meinte, dass man mit der Einverständnis der Eltern den Freiwilligen Wehrdienst  machen könnte.

BulleMölders

Sie haben aber immer noch nicht die Frage beantwortet, ob Sie dann Soldat auf Zeit werden möchten und im Rahemen einer ZAW eine Ausbildung machen möchten oder ob Sie als Zivilist eine Ausbildung bei der Bundeswehr machen möchten, wie halt bei einer anderen beliebigen Firma.

Da Sie aber als Termine für den Ausbildung beginn den 1.8. oder 1.9. angegeben haben, wird es sich wohl um eine zivile Ausbildung bei der Bundeswehr handeln.
Wenn das so ist, dann Bewerben Sie sich halt für den 1.9.
Allerdings immer bedenken, jeh mehr man sich Einschränkt um so großer ist die Gefahr, nicht das zu bekommen was man will.
Test

BulleMölders

Zitat von: 0815Z am 28. September 2016, 17:06:39
Zitat von: schlammtreiber am 28. September 2016, 17:01:25
Zitat von: 0815Z am 28. September 2016, 16:43:40
Möglicherweise, weil ich noch Schulpflichtig bin?

Man möge mich korrigieren wenn ich irre, aber ist die abgeleistete Schulpflicht nicht Voraussetzung für SaZ und auch FWDL?  :-\

Habe dort schon nachgefragt und der Berater meinte, dass man mit der Einverständnis der Eltern den Freiwilligen Wehrdienst  machen könnte.

Heißt, Sie sind noch Minderjährig?
Und die Schulpflicht müssen Sie erfüllen, da können Sie auch Ihre Eltern nicht rausnehmen.
Test

0815Z

Zitat von: BulleMölders am 28. September 2016, 17:08:23
Sie haben aber immer noch nicht die Frage beantwortet, ob Sie dann Soldat auf Zeit werden möchten und im Rahemen einer ZAW eine Ausbildung machen möchten oder ob Sie als Zivilist eine Ausbildung bei der Bundeswehr machen möchten, wie halt bei einer anderen beliebigen Firma.

Da Sie aber als Termine für den Ausbildung beginn den 1.8. oder 1.9. angegeben haben, wird es sich wohl um eine zivile Ausbildung bei der Bundeswehr handeln.
Wenn das so ist, dann Bewerben Sie sich halt für den 1.9.
Allerdings immer bedenken, jeh mehr man sich Einschränkt um so großer ist die Gefahr, nicht das zu bekommen was man will.

Die Ausbildung, die ich bei der Bundeswehr machen möchte, ist eine zivile Ausbildung.

BulleMölders

Test



femalesoldier

ZitatIch hoffe einfach, dass es schnell genug klappt, was anderes kann ich leider nicht.

Die Bearbeitung und eine Einladung in's entsprechende KarrC BW kann durchaus in diesem Zeitpunkt erfolgen. Das ist richtig. Wenn Sie Glueck haben koennen Sie anfang November dort vorstellig werden.

Zitatc) Habe angenommen, dass aufgrund des Schreibens, noch welche Frei sein würden. Da kann man sich wohl irren.

Jein. Ich habe gesagt, dass es keine Garantie dafuer gibt, dass Sie ihren Dienst puenktlich zum 01.01.2017 antreten koennen.
85% der Meute, die im August bereits beim Einplaner gesessen hat, wurde fruehestens zum 01.01. eingeplant. FWDler mit inbegriffen.
15% hatten Glueck und koennen zeitnah zum 04.10. antreten.
Nehmen wir an, Sie werden anfang November eingeladen: so koennen Sie eventuell erahnen, dass ihre Chance auf einen Dienstantritt zum 01.01.2017 gegen Null tendiert.
Hier wird kontinuierlich dazu geraten, sich ein Jahr vor gewuenschtem Dienstantritt zu bewerben.

Zitate) Habe etwas weiter eine(hoffentlich) bessere Beschreibung geschrieben.

Ja, so ist's besser. Danke.
In fide cohaeret.

femalesoldier

Zitat von: 0815Z am 28. September 2016, 17:27:07
Elektroniker für Informations- und Systemtechnik

Die Ausbildung zum IT-System-Elektroniker erfolgt in Niedersachsen (Wilhelmshaven, Wittmund) und Bayern (Lechfeld). Bewerbungsschluss ist der 31.10.2016, damit liegen Sie im Rahmen. Alles gut.

Was den FWDl angeht...abwarten und das Beste hoffen.
Ich kann Ihnen nur raten, die Schule nicht abzubrechen.

Schlimmstenfalls stehen Sie naemlich sonst acht Monate auf gut Deutsch gesagt auf der Strasse.
Als Minderjaehriger duerfen Sie keinen Vollzeitjob ueber Zeitarbeitsfirmen ausueben (so zumindest die Gesetzeslage nach meinem Wissensstand. Bei Ferienjobs gab's bei mir damals bereits staendig huddel).

Acht Monate von 450€ zu leben kann weder in Ihrem, noch im Interesse Ihrer Eltern liegen.
In fide cohaeret.



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