Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Darf ein ziviler Arzt die Behandlung ablehnen?

Begonnen von thoppi, 05. November 2016, 00:02:09

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

LwPersFw

Als Beispiel...Ausführungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin...

u.a.

"Klar ist, dass in Notfällen oder in akuten Schmerzfällen eine Verpflichtung zur Behandlungsübernahme besteht. Was aber ist in anderen Fällen?"

https://www.kzv-berlin.de/praxis/recht/behandlungspflicht.html


Zum Punkt fehlende Gesundheitskarte...

z.B. § 13 Abs. 7 Bundesmantelvertrag-Ärzte in der Fassung vom 01.10.2016
,,Der Vertragsarzt ist berechtigt, die Behandlung eines Versicherten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, abzulehnen, wenn dieser nicht vor der Behandlung die elektronische Gesundheitskarte vorlegt.

Dies gilt nicht bei akuter Behandlungsbedürftigkeit sowie für die nicht persönliche Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch den Versicherten.
Der Vertragsarzt darf die Behandlung eines Versicherten im Übrigen nur in begründeten Fällen ablehnen."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

thoppi

Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.

Bei dieser "Notfallbehandlung" handelte es sich um einen entzündeten Zahn, der über Nacht plötzlich so starke Schmerzen verursachte, das das Kauen kaum noch möglich war.
Mir wurde vom TrArzt allerdings gesagt, das ich dem zivilen Zahnarzt explizit darauf hinweisen soll, das dies eine Notfallbehandlung sei.

Für mich wie gesagt auch kein Drama nun 30km mehr oder weniger zu fahren, aber etwas verdutzt war ich doch schon, als ich abgelehnt wurde. Ich möchte diesbezüglich nun auch kein großes Fass aufmachen. Mich hat einfach mal interessiert, wie so die Erfahrungen sind und ob sowas überhaupt "rechtlich möglich" ist.

Ich stelle fest, das ich nicht der einzige bin, dem das widerfahren ist. Auch stelle ich fest, das ein Arzt in akuten Schmerz- oder Notfällen die Behandlung offensichtlich (eigentlich) erstmal nicht ablehnen darf (das Wartezimmer war nicht voll -1 Person- und es war noch genügend Zeit bis zum "Feierabend").

Ob es nun sinnvoll ist auf eine Behandlung zu bestehen, wenn man, aus welchen Gründen auch immer abgelehnt wird, vermag jeder für sich selbst entscheiden. Ich fahre dann (soweit möglich) die 30km mehr.

ulli76

Nur weil nur ein Patient im Wartezimmer saß, heisst das nicht, das der Zahnarzt bis zum Feierabend nur diesen einen Patienten hatte.

Wie gesagt- es gibt mehrere Möglichkeiten, warum er die Behandlung abgelehnt hat. Nachfragen kann das Problem evtl. lösen.

Eine Entzündung ist etwas, das zeitnah behandelt werden muss. Ein Notfall im engeren Sinne ist es aber nicht. Es war ja möglich, einen anderen Zahnarzt aufzusuchen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi8111

Mir stellen sich da noch andere Fragen...

Eine Entzündung (wobei das ja nur umgangssprachlich gemeint sein kann) stellt schon einen relativen Notfall dar, aber in der Regel ist es nicht der erste Schmerz, den man spürt.
Und: Warum gab es denn am StO keinen Bundeswehrzahnarzt? So wie ich das mitbekommen habe, hat ja der TrArzt überwiesen (ohne Überweisung), wo wurde denn der TrZahnarzt konsultiert? Selbst, wenn es in manchen Kasernen keine mehr gibt, so ist ein andere Zahnarzt der BW bekannt, den man aufzusuchen hat.

Ich würde mir da nicht so ins Hemd machen. Das hört sich für mich so an wie: Ich habe es verpasst, rechtzeitig zu gehen, dann musste wegen meinen Befindlichkeiten alles von jetzt auf gleich in die Wege geleitet werden und der erstbeste Kollege, der mich abweist, dem kack ich aufn Tisch...

Mirkoi

Die hatten nur kein Bock auf die komplizierte Abrechnung

Andi8111

Die istgenauso kompliziert wie bei Kassenpatienten seitdem die BW eine eigene IK Nummer hat...

FoxtrotUniform

...zum Glück. Bei mir besteht übrigens in sofern ein Sonderfall, dass der Arzt die Begutachtung wegen der angeführten Gründe abgelehnt hat nachdem ich bereits die Terminzusage hatte und vor Ort war (und der Kerl ohnehin ein Halsabschneider ist
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)