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E-Zigarette / E-Shisha

Begonnen von ManuMotors, 07. November 2016, 13:17:25

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ManuMotors

Guten Tag Kameraden,

Ich benötige fachkundige Antworten zum Thema "E-Zigarette - E-Shisha". Da der Trend des Rauchens vermehrt in Richtung E-Zigarette geht, würden mich mal die zugelassenen Richtlinien innerhalb der Bundeswehr interessieren.
Als Erstes ist mir das Nichtraucherschutzgesetz eingefallen. Das "Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes" gewährleistet mit klaren Bestimmungen und ohne Ausnahmen einen konsequenten Schutz für Nichtraucherinnen und Nichtraucher.
[Quelle:www.mgepa.nrw.de/gesundheit/praevention/nichtraucherschutz/index.php] [url=http://www.mgepa.nrw.de/gesundheit/praevention/nichtraucherschutz/index.php]www.mgepa.nrw.de/gesundheit/praevention/nichtraucherschutz/index.php[/url]]

Zitat"Das OVG Münster hatte in einem Urteil vom 4. November 2014 (4 A 775/14) entschieden, dass der Gebrauch von E-Zigaretten nicht unter den Begriff des Rauchens im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes NRW fällt. Denn dieses bezwecke nur den Schutz vor Gefahren, die durch infolge eines Verbrennungsvorgangs entstehenden Tabakrauch hervorgerufen werden. Genau darin liegt aber der wesentliche Unterschied zur E-Zigarette, denn bei dieser werden Flüssigkeiten bzw. Inhaltsstoffe verdampft. "
- nach kurzer Recherche im Netz entdeckte ich dieses Urteil.

Meine Frage: Ist das "Dampfen" in militärischen Liegenschaften erlaubt ? Darf in geschlossenen Gebäuden / Büros innerhalb geschlossener Liegenschaften der Bundeswehr ge"dampft" werden ? Darf ich auf dem Schreibtisch eine elektrische Shisha stehen haben (immerhin ist das Prinzip genau das Gleiche wie bei einer handelsüblichen E-Zigarette) und diese auch benutzen ?

MKG

Andi8111

Nein.

Dieser Beschluss liegt beim Bundesverwaltungsgericht zur Überprüfung vor, was andauert. Aber in den Standorten der Bundeswehr, soviel manche auch mit Kneipen gemein haben, Rauchverbot. Dieses Rauchverbot wurde nicht aufgrund des Nichtraucherschutzgesetzes erlassen, hat also nichts damit zu tun. Die Dienstpflicht des Soldaten gebietet es, sich an diese Vorgabe zu halten, vgl. VerwGerGiessen vom 20.02.2013, 5 K 455/12.GI äquivalent war dort ein beamteter Lehrer Kläger, ihm wurde das Rauchen der E-Zigarette auf dem Schulhof untersagt.

Also: Bundeswehrliegenschaften sind öffentliche Einrichtungen, in öffentlichen Einrichtungen ist das Rauchen untersagt :)

Andi8111

Vorbehaltlich des Rauchens in ausgewiesenen Raucherbereichen.

ManuMotors

ZitatAlso: Bundeswehrliegenschaften sind öffentliche Einrichtungen, in öffentlichen Einrichtungen ist das Rauchen untersagt

Auf welcher gesetzlichen Grundlage ?

MMG-2.0

Nach § 1 Abs. 1 BNichtRSchG ist das Rauchen in Einrichtungen des Bundes verboten.

ManuMotors

ZitatGemäß den Vorgaben des BNichtrSchG ist das Rauchen in allen Gebäuden und sonstigen umschlossenen Räumen des BAAINBw verboten(§ 1 Abs. 1 Nr.1, Abs. 2 BNichtrSchG).

Mir haben schon mehrere Kameraden vorgeworfen, dass ich den Unterschied zwischen Rauchen und Dampfen nicht kenne. Google (+Intranet) zeigen auf, dass man klar zwischen Rauchen und Dampfen unterscheiden muss.
Zitat...da  sich das Rauchverbot auf das Verbrennen von Tabak bezieht. Da beim Dampfen nichts verbrannt wird gilt das Rauchverbot nicht für elektrische Zigaretten. Jedoch kann jeder Wirt oder Hausherr Ihnen das Dampfen untersagen.

Beispiel Deutsche Bahn. In der Hausordnung aller Bahnhöfen steht folgendes:

Zitat,,Herzlich willkommen in unserem Bahnhof!
Wir möchten, dass sich alle unsere Gäste bei uns wohlfühlen. Deswegen sind in
unseren Bahnhöfen und auf unseren Vorplätzen folgende Regeln zu beachten:

Nicht gestattet ist ...
Rauchen sowie die Benutzung elektrischer Zigaretten außerhalb der gekennzeichneten
Raucherbereiche"
[Quelle: http://www.bahnhof.de/file/bahnhof-de/6493602/YwR7F9jHrqmY5lPw7wwmN5CCSlQ/6493636/data/Hausordnung.pdf. 20.09.2016 ]


KlausP

Dann lesen Sie doch einfach in der aktuellen Innendienstvorschrift im Intranet und Ihrer Kasernenordnung nach.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

eff.air

Unabhängig davon, ob es erlaubt wäre oder nicht, was tatsächlich (noch) eine rechtliche Grauzone ist, ist es höchst unangebracht am Arbeitsplatz (ganz egal, ob militärisch oder zivil) eine Shisha oder sonstiges auf dem Schreibtisch stehen zu haben.

Sowas kann man in seiner Freizeit machen! ;)

ulli76

Shisha im Büro finde ich auch befremdlich. Da ginge es eher um die Frage, ob so ein Teil in der e-Version auf Stube oder in einem Gemeinschaftsaum erlaubt sein kann.
Und eben die normalen E-Zigaretten in Büros und Stuben.

Müsste aber eigentlich inzwischen in irgendeiner Vorschrift oder Weisung geregelt sein.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

ManuMotors

Manch Kamerad ist an Frechheit kaum zu übertreffen und stellt diese dann unter den Tisch.  ;)

Diese Grauzone nutzen aber sehr viele Kameraden aus, sei es E-Zigarette im Raum o.Ä.

ZitatMüsste aber eigentlich inzwischen in irgendeiner Vorschrift oder Weisung geregelt sein.

Richtig und in welcher ? Diese suche ich nämlich ebenfalls.

Fazit: Solange es nicht explizit in der Kasernenordnung erwähnt wurden ist (Innendienstordnung geprüft, steht nichts Neues über dieses Thema), bleibt es eine rechtliche Grauzone und damit erlaubt.

Tommie

Zitat von: ManuMotors am 07. November 2016, 14:15:45..., bleibt es eine rechtliche Grauzone und damit erlaubt.

Exakt so lange, bis Sie von Ihrem KpFw (oder vergleichbare Dienststellung) mit dem Ding im Gesicht erwischt werden! dann gibt es wahlweise einen Einlauf oder eine Belehrung durch den DV der Stufe 1, je nach Ihrem Dienstgrad ;) ! Und was passiert, wenn Sie einen rechtmäßig erteilten Befehl nicht befolgen, muss ich Ihnen wohl nicht erklären, oder?

Andi8111

Wenn Sie davon so überzeugt sind, dann packen Sie Ihren Kram doch auf den Tisch und beginnen fröhlich das Dampfen.
Dann müssen Sie uns damit ja nicht belästigen.

Tommie

Der Befehl hierzu existiert bereits seit 2012:

Zitat"Miterfassung der elektronischen Zigarette vom Geltungsbereich des BNichtrSchG

Bezug nehmend auf den Erlass ,,Schutz der nichtrauchenden Personen vor Passivrauchen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung" (VMBl 2007, Seite 106), der die Umsetzung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes in die Bundeswehr regelt, weise ich auf folgenden Sachverhalt hin:

In Beantwortung einer Kleinen Anfrage aus dem Deutschen Bundestag zum Gebrauch von E-Zigaretten hat die Bundesregierung dem Parlament u.a. mitgeteilt, dass nach ihrer Auffassung E-Zigaretten grundsätzlich unter das Bundesnichtraucherschutzgesetz fallen, da dieses Gesetz ein allgemeines Rauchverbot regelt, ohne dass ´Rauchen´ hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder E-Zigaretten differenziert wird.

BMVg WV IV 1 Az: 47-04-15/10"

Somit können Sie sich bereits heute Ihre E-Zigarette im Büro dorthin stecken, wo die Sonne niemals hin scheint, also in die Tasche ;) !

Andi8111

"Allerdings ist nach Maßgabe des Bundes- nichtraucherschutzgesetzes das Rauchen auch mit E-Zigaretten in Einrichtun- gen und Verfassungsorganen des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen ver- boten. In den Ländern können aufgrund der jeweiligen Nichtraucherschutz- gesetze der Länder darüber hinausgehende Einschränkungen bestehen."

Andi8111

Wie ich eingangs erwähnte: Das Rauchen ist in öffentlichen Einrichtungen untersagt ;)
:D

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