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Neuer Präsident: CDU und CSU unterstützen Steinmeier

Begonnen von StOPfr, 14. November 2016, 11:13:37

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F_K

Lieber Migu:

Zitat,,Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition."

– BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)

Eine Diskussion über Sinn oder Unsinn des Staatsoberhauptes bzw. dessen Ausgestaltung ist jedem in Deutschland erlaubt - auch Soldaten, die die FDGO verteidigen.

Viel gefährlicher finde ich den Diskussionsstil, andere Meinungen als "populistisch / FDGO gefährdent" einzustufen und damit jede Diskussion unterbinden zu wollen ...

Gast1

Zitat von: M05W12S69 am 21. November 2016, 11:01:35
Naja, das muss hier schon korrigiert werden, denn wer sich hier registrieren lässt, der gibt doch etwas mehr von sich preis, als nur den Nickname, der hier angezeigt wird, daher wäre hier auch immer eine Rückverfolgung ohne größere Probleme möglich.

Meine Meinung ist, wer als Bürger in einer Demokratie lebt, der sollte auch die Eier in der Hose haben, sich hier nicht verdeckt und vermummt zu äußern, denn in der Tat haben wir noch eine Meinungsfreiheit, die gelebt werden kann. Sind jedoch juristisch angreifbare Elemente in dieser Meinungsäußerung, muss man sich dem u. U. auch stellen und die Konsequenzen tragen.

Also, warum verstecken Sie sich?

Ja, wer sich registriert gibt mehr von sich preis als einen Nickname...nämlich eine beliebige (wegwerf) email Adresse. Ich muss diese Angabe (email Adresse) auch machen wenn ich hier als Gast einen Beitrag verfasse.

Rückverfolgung ?
Das wird sicherlich nur bei strafrechtlich relevanten Inhalten der Fall sein und dann kann man mich auch zurückverfolgen, genauso wie dich und miguhamburg1.

Wir verstecken uns hier also alle, du als M05W12S69 und ich als Gast1... ;)

miguhamburg1

Lieber F_K, bevor Sie zu kurz springen: Es ist ein Unterschied, ob jemand Kritik an der Person oder der Smtsführung eines bestimmten Amtsinhabers übt oder das Amt eines unserer Verfassungsorgane vollkommen pauschal als "überflüssig" erklärt und abschaffen will.

Genau das (Letzteres) hat sich "Merowig" unkommentiert zu eigen gemacht und der "mutige" Nutzer Gast 1 hat dies noch verstärkt.

Erstens: Wer die Abschaffung eines unserer Verfassungsorgane fordert, steht inhaltlich nicht mehr auf dem Boden unserer FDGO, die eben das Vorhandensein und die ausbalancierte Arbeit eben dieser Verfassungsorgane audrücklich schützt, so lange sie von unserem GG vorgesehen sind.

Zweitens: Wer sich die Mühe gibt, z.B. bei Facebook oder Medienseiten NutzerkommentRe anzuschauen, wird unschwer feststellen, dass vorwiegend Rechtsextreme und -populisten sowie der Fanclub Putins her Politik u.a. mit genau demselben pauschalen Ansatz und Wortlaut die "Abschaffubg des Bundespräsidenten" fordern.

Und es gehört eben auch zur Meinungsfreiheit, diese Umtriebe als dad zu bezeichnen, was sie sind - und als Soldaten und Ehemalige sollten wir genau das tun.

F_K

Nein, Nein, nochmals nein.

Nicht jedes Verfassungsorgan wird für die FDGO benötigt - lies Dich einfach mal ein.

Ich bin nicht für die Abschaffung des Präsidenten - aber darüber darf man reden - auch als Soldat.

Gast1

Zitat von: miguhamburg1 am 21. November 2016, 11:24:17
Erstens: Wer die Abschaffung eines unserer Verfassungsorgane fordert, steht inhaltlich nicht mehr auf dem Boden unserer FDGO, die eben das Vorhandensein und die ausbalancierte Arbeit eben dieser Verfassungsorgane audrücklich schützt, so lange sie von unserem GG vorgesehen sind.

Oh doch, tut er...

Elementarer Bestandteil der FDGO sind die Grundrechte (Meinungsfreiheit) und die Volkssouveränität.

miguhamburg1

Lieber F_K, dann benennen Sie mir mal die maßgebliche Quelle, die bestätigt, dasd das Amt des Bundespräsidenten für die FDGO überflüsdig, unnötig/entbehrlich wäre.

Slinz0r

Ist es nicht eigentlich müßig darüber zu diskutieren ?
Das ist halt eine Meinung, und wenn er oder Sie diese vertreten ist das ihr gutes recht laut dem GG.
Und direkt pauschal zu sagen sie sind rechtpopulistisch oder Putin fans weil viele dieser das ähnlich sehen ist auch etwas extrem.
Meiner Meinung nach ist das ein wenig schubladendenken.

schlammtreiber

Zitat von: miguhamburg1 am 21. November 2016, 11:41:56
Lieber F_K, dann benennen Sie mir mal die maßgebliche Quelle, die bestätigt, dasd das Amt des Bundespräsidenten für die FDGO überflüsdig, unnötig/entbehrlich wäre.

Artikel 79, Absatz 3 GG

https://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel

Alles, was da nicht drinsteht, darf geändert/abgeschafft werden, ohne dass die Demokratie im Kern gefährdet ist.

Auch das Bundesverfassungsgericht zählt den Bundespräsidenten nicht zu den Kernelementen der FDGO:

Zitat

,,Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition."

– BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)

https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitliche_demokratische_Grundordnung
Semper Communis
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wolverine

#23
Leute, bleibt doch einmal auf dem Teppich. Die Hysterie ist ja nicht mehr auszuhalten. ::)

Wir haben einen Bundespräsidenten als Repräsentanten. Und er ernennt und entlässt ein paar Beamte, Minister und den Bundeskanzler. Bei der Gesetzgebung unterzeichnet er und hat ein Prüfungsrecht, wobei noch streitig ist, ob formell oder auch materiell.

Nichts, was man nicht anders regeln könnte, wenn man denn wollte. Noch ist es so, wie es ist. Und ich sehe keine notwendige Mehrheit das zu ändern.
Trotzdem ist es doch absolut legitim, anderer Meinung zu sein oder für diese Meinung zu werben.

Was soll denn noch alles sakrosankt sein? Darf man sich noch eine andere Regierung wünschen? Oder den Wirtschaftsminister für unfähig halten?

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miguhamburg1

Lieber Schlammtreiber, mit Verlaub, die FDGO geht nun wirklich deutlich über die unabänderlichen Bestimmungen des GG hinaus.

Und so lange unsere Verfassungsorgane politisch so austariert gewollt sind, dass sie Bestandteil unseres GG sind, haben wir sie zu schützen. Wer daran Kritik übt, möge dies bitte begründet tun, deren Funktion anderweitig so zuordnen, dasd Gewaltenteilung sichergestellt ist und dass internationale Gepflogenheiten gewahrt bleiben - und dafür dann qualifizirte politische Mehrheiten organisieren.

Meine Vermutung, dass hierzulande keine ernstzunehmende politische Mehrheit für eine solche Initiative sichtbar ist, sollte evident sein. Insofern gilt für uns (ehemalige) Soldaten, für den Erhalt des gegenwärtigen Zustands einzutreten. Auf jeden Fall aber uns zu hüten, sich in der Wortwshl denen anzuschließen, die unser Stastswesen abschaffen wollen.

F_K

@ Mighamburg1:

Langsam wird es mühsam - ich hatte (schon vor Schlammi) die Quelle genannt, immerhin ein Urteil des BVerfG.

Kritik braucht auch nicht begründet werden - man "darf" einfach so kritisieren.

Und als Soldat ist man auch Bürger, was soll da
ZitatErhalt des gegenwärtigen Zustands einzutreten
inhaltlich bedeuten?

ZitatNichts, was man nicht anders regeln könnte, wenn man denn wollte. Noch ist es so, wie es ist. Und ich sehe keine notwendige Mehrheit das zu ändern.

Volle Zustimmung.

Merowig

#26
Aha
Vera Lengsfeld, Autorin besagtem Artikels (und ehemalige Bundestagsabgeordnete fuer die Gruenen), ist also deiner Meinung nach nun Rechtsextrem weil sie ein Amt zur Diskussion stellt?
https://de.wikipedia.org/wiki/Vera_Lengsfeld
Die BRD hat ihr das Bundesverdienstkreuz verliehen - soll ihr das nun aberkannt werden wegen dem Artikel?

Vielleicht sollte man tief durchatmen, bevor man hier gleich Rechtsradikal, Putinversteher und sonstwas schreit. Manche Personen meinen, die absolute Deutungs-/Meinungshoheit zu haben....  ::) ::)

Fortuna audaces iuvat

miguhamburg1

Lieber F_K, die Quelle des BVerfG bezieht sich nicht auf ein Urteil zur FDGO, sondern zu einer ganz anderen Frage.

Insofern verbietet sich auch ein vollkommen hinkender Vergleich, wie ihn Wolverine bemühte. Zum Thema Kritik an der Amtsführung, zur Kompetenz und meinethalben Nasenfaktor gegenüber einem einzelnen Amtsträger/Pilitiker etc. Hatte ich ja bereits ausgeführt.

Zum Thema Kritik in der gewählten Form am Vorhandensein eines unserer Verfassungsorgane und damit erstens zur gedanklichen Nähe bestimmter politischer Kreise und zur Abkehr von unserer FDGO hatte ich ebenfalls aufgeführt. Nur, weil ein Politiker im Ergebnis Dasselbe genannt hat, heißt es ja nicht, dass es richtig wäre. Im Übrigen dürfen sich Politiker auch gegen die FDGO äußern, sie müssen dann halt mit Konsequenzen daraus rechnen.

Nochmals, wer meint, auf das Amt des Bundespräsidenten unter Berücksichtigung nationaler Erfordernisse und internationaler Gepflogenheiten verzichten zu können, möge dies bitte differenziert erläutern und nicht platt, wie polemisch, undifferenziert und populistisch dröhnen, es wäre überflüssig, ohne Alternativen aufzuzeigen.

F_K

Oh man,

dann etwas politische Bildung:

http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202025/freiheitlich-demokratische-grundordnung

Ich konnte keine Quelle finden, die das Amt des Bundespräsidenten zur FDGO zählt.

Ich bin gespannt, ob Migu so eine Quelle nennen kann.

Was sind denn "internationale Gepflogenheiten"?

Klar benötigt man ein Staatsoberhaupt - viele Demokratien fassen dieses Amt halt unter dem "Regierungschef" zusammen oder haben sogar einen (nicht demokratisch gewählten) Monarchen als Staatsoberhaupt.

miguhamburg1

Lieber F_K, Sie können Ihr "Augenrollen" ruhig sein lassen: Welche Quelle benennt denn explizit, dass das Amt des Bundespräsidenten nicht zur FDGO gehört? Ihr Auszug ist da eben wenig hilfreich.

Im Übrigen unterscheidet das staatliche Protokoll zeischen Staatsoberhäuptern und Regierungschefs, falls Ihnen das noch nicht aufgefallen sein sollte. Selbstverständlich könnte dies im GG auf das Amt des Bundeskanzlers vereinigt werden, lässt aber die verfassungsgemäßen Aufgaben des Bundespräsidenten weder außer Kraft, noch könnten sie alle beim Bundeskanzler zusammengefasst werden.


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