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Orden beim Gelöbnis tragen?

Begonnen von abc1234, 13. Mai 2015, 17:03:32

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Mitleser2323

Zitat von: wolverine am 07. Januar 2017, 18:48:23
Gemeint ist wohl die ZDv und das war die 37/10 und dort die Numme 584. Dort steht wann und unter welchen Voraussetzungen welche Orden getragen werden können. Im Umkehrschluss heißt das: sonst nicht.

Dann reicht es in seinem Fall vielleicht aus in der  ZDv 37/10 - Teil 7.2 das erforderliche Formular herunter zu laden und ausgefüllt an das BMVg zu schicken?! Und ich meinte natürlich nicht ZDF, schneller Schreibfehler. Abgesehen davon bleibt immer noch die Formullierung, ich sage es gern nochmal, ich finde das Wort "geil auf Orden" nicht wirklich gut gewählt. Wenn es wirklich wäre, hat derjenige eh nichts beim Bund verloren.

Lg

wolverine

#46
Und das entscheiden Sie?  ???

Ich finde am Beitrag von Ralf:
Zitat von: Ralf am 13. Mai 2015, 20:54:10
Und das bringt dir nun was genau? Bisschen "geil" auf Orden?
Ich würde da an deiner Stelle langsam machen. Könnte vielleicht -so wie von mir- falsch verstanden werden und damit machst du dir das Leben nicht einfacher.
Du hast noch nicht mal einen Tag erfolgreich im Dienst als Soldat hinter dich gebracht.
Du kannst es beim BMVg versuchen zu beantragen aber letztendlich solltest du es erst nach Dienstantritt machen. Ich würde es erst machen, wenn ich das DSA im Dienst abgelegt habe, dann ist es ein Automatismus und bei Einreichen der alten Urkunde wird die Anzahl mitgezählt.
korrekt zitiert, nichts auszusetzen und würde ihn so unterschreiben.
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KlausP

ZitatAbgesehen davon bleibt immer noch die Formullierung, ich sage es gern nochmal, ich finde das Wort "geil auf Orden" nicht wirklich gut gewählt.

Gääähhhnnn ... Und den Rest von dem von Ihnen kritisierten Post haben Sie auch gelesen und sogar verstanden? Ich habe meine Zweifel ...

ZitatDann reicht es in seinem Fall vielleicht aus in der  ZDv 37/10 - Teil 7.2 das erforderliche Formular herunter zu laden und ausgefüllt an das BMVg zu schicken?!

Dass der Eröffnungsbeitrag von Mai 2015 und sein Dienstantritt am 01.07.2015 war haben Sie aber registriert?
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Ralf

Zitatich finde das Wort "geil auf Orden" nicht wirklich gut gewählt. Wenn es wirklich wäre, hat derjenige eh nichts beim Bund verloren.
Und wo ist da nun der Unterschied zu meiner Aussage? Ob man dafür den alten Thread ausgraben muss, weil ja keine neuen Informationen beigetragen wurden, denn alles andere wurde ja bereits von anderen Foristen richtig gestellt, was du da etwas verdreht hattest.
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BulleMölders

Zitat von: Mitleser2323 am 07. Januar 2017, 18:31:14
Kein Soldat schnallt sich irgendeinen Orden um den er nicht selbst verdient hat weil das sowieso ein Diszi wäre.

Da wäre ich mir nicht so sicher.
Während meiner Dienstzeit zwei Fälle erlebt wo es genau so war.
Bei einem weiß ich, dass er am Wochenende in Uniform auf einer Hochzeitsfeier war und dort auf dicke Hose machen wollte. Nur hatte er vergessen die die unberechtigterweise Angesteckten Orden wieder zu entfernen und stand damit Montag Morgen vorm Spieß.
Kann man nur sagen Dumm gelaufen.

F_K

Eben.

Ich habe mehrere Soldaten erlebt, die unberechtigt vermeintliche Orden / Ehrenzeichen oder Abzeichen tragen - oft von den Vorgesetzten übersehen.

Andi8111

Ich finde Ullis Signatur passt da ganz gut.
Früher habe ich auch alles an die Uniform gepinnt, was mir verliehen wurde. Bis ich kürzlich eine Neue kaufen musste ;) War mir zu aufwendig^^
Und der gute Stoff leidet... So sollte man das mal sehen ;)

F_K

Let us agree to differ.

Ich persönlich trage am FA nur die vorgeschriebenen Dinge (Flagge, Dienstgrad, Namensband, Litze) - am DA die erlaubten.

Ich habe aber Kameraden kennengelernt, die auch am FA die erlaubten Dinge trugen - um andere zu motivieren.

Solange der Dienstherr hier Wahlmöglichkeiten vorsieht, dürfen diese genutzt werden - ohne das dies kritisiert wird.

Holgi33

Ich hatte hier irgendwo Blutspendeorden gelesen. Also das ist nichts und darf auch nicht getragen werden.

Was die eigentliche Frage dieses Beitrags angeht:

- das DSA darf er sofort tragen
- Nijmegen am ersten Tag im Dienst formlos beim BMVg Protokoll beantragen. Dauert meist keine Woche, dann ist die Trageerlaubnis da.

Hinweis:
Aktuell und sicher von vielen übersehen, gibt es in der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 (ehem. ZDv 37/10) eine Änderung bzw. Erweiterung in Bezug auf das Sportabzeichen:

- Deutsches Sportabzeichen in Bronze, Silber und Gold 270, 271, 272
- Deutsches Sportabzeichen in gold-/platinfarbiger (bicolor) Ausführung mit Verleihungszahl 270, 272

Die Fußnoten dazu sind:
270 Darf an der Uniform der Bundeswehr nur als Bandschnalle getragen werden.
271 Bei diesen Ehrenzeichen darf jeweils nur die höchste verliehene Stufe getragen werden.
272 Das Tragen der alten Form des Deutschen Sportabzeichens (bis 2012) in Gold mit Verleihungszahl ist nicht mehr zulässig. Zur Darstellung der erfolgreich abgelegten Prüfungen darf nur noch das bicolore Abzeichen mit der entsprechenden Verleihungszahl zusätzlich getragen werden

Bedeutet, es dürfen zwei Sportabzeichen (neue Art mit DOSB) getragen werden und die alte Art (DSB) ist verboten:

- Einmal DSA in höchster erreichter Stufe (B, S, G)
- zusätzlich Bicolor mit Zahl für die Anzahl der Wiederholungen

ZInFü als Erlasshalter auf die Frage dazu per Email geantwortet:

Die Ausführung des Sportabzeichens in "bicolor" ist zu dem Zweck eingeführt worden, um die Häufigkeit der erfolgreich abgelegten Prüfung zum DSA wiederzugeben.

Das heißt:
Der Soldat/die Soldatin trägt zum einen das Deutsche Sportabzeichen in der von ihm/ihr erreichten Stufe (Bronze, Silber oder Gold) und zusätzlich (sofern er/sie mindestens 5x erfolgreich abgelegt hat) das Abzeichen in "bicolor" - also zwei Bandschnallen!

Dagegen darf die alte Version des DSA, sprich in Gold mit Wiederholungszahl, nicht mehr getragen werden.

Holgi33

F_K: Schon ASB Rettungsschwimmer Gold gemacht, oder bin ich immer noch der Einzige? :D

F_K

@ Holgi:

Beim ASB wird es schon ein paar Schwimmer geben, die das Abzeichen haben - Du bist nicht alleine.

Hast Du inzwischen die Abnahmeberechtigung oder kann Dein Weg wiederholt werden?

FoxtrotUniform

Zitat von: F_K am 19. Mai 2015, 10:01:25
Man schaue sich halt die Verleihungszahlen DSA / DLRG in der Bundeswehr an - es ist eine Leistung, die von den wenigsten Soldaten erbracht wird.

Dieser Annahme ist ein Trugschluss. Es gibt unzählige Soldaten, die seit vielen Jahren (über mehrere Dekaden) die Bedingungen des DSA / DLRG sehr erfolgreich erfüllen und noch nie ein solches Abzeichen verliehen bekommen haben. Ich selbst zähle zu diesem Personenkreis und lege auch keinen Wert auf dieses Ehrenzeichen, da es eben ein gefordertes Minimum bzw. aus meiner Sicht keine besondere Leistung darstellt. Diese Meinung entspricht jedoch ganz offensichtlich nicht der Ansicht der Urväter dieser Regelung, daher wäre ich - sofern eine Verleihung erfolgen würde - gezwungen die Bandschnalle dementsprechend zu erweitern.

Zum Thema der Handhabung: Ich besitze zwei Jacken, die eine und von mir nur sehr selten getragene ist mit Ehrenzeichen bestückt. Die andere, von mir überwiegend genutzte Jacke ist bis auf den "Standard" nackt.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

@ FU:

Die Verleihungszahlen sind der Statistik des DOSB zu entnehmen - eine Auswertung Dezernat IGF / KLF hat ergeben, das über 10.000 Soldaten (weit drüber) von dieser Forderung befreit ist.
Natürlich mag es Soldaten geben, die kein Ehrenzeichen beantragen - ich vermute, das es so viele nicht sind.

Die Forderung mag nicht hoch sein - aber viele Soldaten erfüllen diese nicht (ich schätze so 50 - 80.000 aktive Soldaten. Traurig aber wahr)

L7

Bzgl. Rettungsschwimmabzeichen:

Mittlerweile darf nach Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 (Version 2, vorläufig gültig ab 01.11.2016) Nr. 604 nur noch ein Rettungsschwimmabzeichen einer Organisation als Bandschnalle getragen werden, d.h. DLRG oder DRK WW oder ASB in der höchsten verliehen Stufe (Gold oder Silber).

L7

Nachklapp Rettungsschwimmabzeichen:

Gemäß der jeweiligen Stiftungserlasse können die Prüfungen zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen - Silber und Gold - jährlich einmal wiederholt und beurkundet werden. Für jede fünfte Wiederholung wird das Abzeichen mit der entsprechenden Zahl verliehen.

Siehe auch http://ordensmuseum.de/orden-ehrenzeichen-bundesprasidenten-gestiftet-genehmigt-sind/das-rettungsschwimmabzeichen-des-drk/

Nunmehr zu meiner Frage:
Sind diese Abzeichen mit Wiederholungszahl gemäß Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 (Version 2, vorläufig gültig ab 01.11.2016) Nr. 604 als Bandschnalle tragbar? Werden sie unter die jeweiligen Rettungsschwimmabzeichen in Silber oder Gold subsumiert oder müss(t)en sie analog zum DSA separat aufgeführt sein, um als Bandschnalle an der Uniform tragbar zu sein?

Wer kann den Sachverhalt auflösen? Danke vorab.

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