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Beschwerden gegen Disziplinarvorgesetzten und Kommandeur

Begonnen von Noosinus, 20. Januar 2013, 12:45:18

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KlausP

ZitatOder wechseln in die RUSKr beorderte Luftwaffen- und Marinesoldaten in das Heer?

Das fehlte noch. Wir nehmen doch nicht Jeden!  8)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ christoph1972:

RSU Kp gehören zu den LKdo - diese zur SKB - also alle UTB (Uniformträgerbereiche) vertreten.

Die Seestiefel und Südwester sind wohl im Ausstattungssoll von Soldaten, die auf Schiffen / Booten / seegehenden Einheiten eingesetzt sind.

Sprich: Mit der Beorderung von MUT in die RSU Kp haben diese ein neues Ausstattungssoll - Seestiefel und Südwester sind abzugeben.

christoph1972

Zitat von: KlausP am 10. April 2013, 10:50:55
ZitatOder wechseln in die RUSKr beorderte Luftwaffen- und Marinesoldaten in das Heer?

Das fehlte noch. Wir nehmen doch nicht Jeden!  8)

Jetzt werden auch noch Ansprüche durch das Heer geltend gemacht  ;D Finde ich ja gut  ;D
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Blinki

Hallo an alle Kameradinnen und Kameraden,

Ich weiß das dieser thread schon paar tage alt ist habe aber dazu dennoch eine frage in meiner Situation und wollte kein neues Thema aufmachen. Zu meiner Situation:

Bin im Oktober als Wiedereinsteller wider zum Bund gegangen und bin noch FWDL'er W20. Im Oktober ist mir nach 2 Wochen bereits das erste Missgeschick mit einem Dienst-Kfz passiert (keine Belehrung vom Spieß oder anderweitig gehabt bis dato) -> Schaden War das ein reifen kaputt War und das Unterfahrblech getauscht werden musste. Dann gab es vernehmung, unfallbericht usw. Ich habe und hatte zu dem zeitpunkt keinen Bw-Führerschein. Soweit zu der Vorgeschichte

Jetzt will/wollte ich meinen FWD um 3 Monate auf 23 verlängern und im gleichen Zug einen SaZ 8 Uffz-Laufbahn mit ZAW im IT Bereich stellen. Heute hat er PersFw angerufen und sagte ich solle mal zu ihm kommen. So geschehen bin ich hin, da hat er mir die Stellungnahme vom KpChef hingelegt welche eine weiterverpflichtung oder Verlängerung der Dienstzeit ausdrücklich abrät. Ich wollte daraufhin zum KpChef welcher mich auch Empfang, nach dem ich allerdings das Thema bezüglich seiner Stellungnahme ansprach hatte er mich nach draußen gebeten und ein schönes Wochenende gewünscht und ist auf und davon. Bin anschließend wider zu meiner Einheit. Dort mit den TE-Führer gesprochen und mit unseren Offzen. Bei keinem hat sich der KpChef gemeldet oder angerufen um meine bisherige Leistung beurteilen zu können.

Was soll ich jetzt machen? Ich hab noch bis 15.8.17 Dienst.
soll ich am Montag nochmal zu ihm und es nochmal probieren oder soll ich am Montag gleich zum Kommandeur welcher ja sein Vorgesetzter ist um Beschwerde einzureichen -> wenn ja schriftlich denke ich mal?

Spieß ist nicht da der ist aber auch dicke mit unserem Chef heisst das wäre keine Option für mich ebenso wie die VP bei uns leider...

Bitte um Hilfe und Vorschläge

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Frage:
- Was gab es noch an Missgeschicken?
- Wegen was möchtest Du Dich beschweren?

Anmerkung: Der Antrag wird doch bearbeitet und es wird seinen Weg gehen ...

Blinki

Keiner, ich War die erste Zeit im GeZi und wir hatten die Postrunde immer mit dem KFZ gemacht aufgrund der Menge der Pakete bzw Zeitschriften. Schlüssel lag auch bei uns. Befohlen hat es keiner allerdings auch keiner verhindert da ein Kamerad (HG) mit im GeZi saß und auch gesehen hat das ich den Schlüssel nahm (soll keine Schuldzuweisung sein, lediglich eine ergänzung)

Blinki

Es gab keinerlei weiterer Missgeschicke oder verfehlnisse welche auf so eine Beurteilung schließen lässt -> deshalb würde ich eine Beschwerde über die Stellungnahme gerne in die Wege leiten. Oder doch gleich am besten mit einem versetzungsantrag kombinieren?

KlausP

Die Stellungnahme ist nicht beschwerdefähig, oder gibt es dazu eine Rechtsbehelfbelehrung? Haben Sie die Stellungnahme ausgehändigt bekommen? Vermutlich nicht.

Sie können meiner Meinung nach lediglich eine Gegendarstellung dazu abgeben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Wenn es das GeZi der Einheit war, hat der KpChef ggf. auch einen eigenen Eindruck Deiner Person - inklusive der Erkenntnisse aus den Vernehmungen.
Der Kernbereich einer Beurteilung / Stellungnahme (sofern es nicht um falsche Tatsachenbehauptungen geht) ist nicht per Beschwerde angreifbar.

(Was war denn das Ergebnis nach der Vernehmung? Eine Gehorsamsverweigerung mit Schadensfolge ist zweifelsohne ein Anlass, eine schlechtere Beurteilung abzugeben).

Es gibt keine "Kombination" Beschwerde / Versetzungsantrag. Das sind zwei unabhängige Vorgänge.

Unabhängig davon wird ein FWDL mit weniger als 8 Monaten Restdienstzeit eher nicht versetzt.

Wie gesagt, Dein Laufbahnwechselantrag läuft und wird offensichtlich bearbeitet.

Blinki

Das Originale nicht, allerdings habe ich mir eine Kopie vom Pers machen lassen welche in meinem Besitz ist, da die originale ja mitgeschickt wird.
Finde diese nicht gerechtfertigt da alle anderen wirklich mit meiner Leistung mehr als zufrieden sind und sonst wie gesagt auch keinerlei Vorkommnisse waren. Es muss doch einen weg geben sich über so ein Verhalten eines Vorgesetzten zu beschweren bzw diese auch einzureichen

wolverine

Beschweren können Sie sich immer, eventuell wird sie halt als unzulässig beschieden, wenn der Beschwerdegegenstand nicht beschwerdefähig ist.
Stellungnahmen sind ja gerade dazu da, den Eindruck des Erstellers wiederzugeben: das ist eben seine Meinung dazu! Und hier können Sie nur eine Gegendarstellung angeben, wenn Sie meinen, dass diese Sicht unberechtigt ist. Aber Sie können doch keinen Vorgesetzten dazu zwingen, Sie toll zu finden, wenn der das nun einmal anders sieht.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

Dann beschwere Dich halt - wenn der Beitrag nicht mal eröffnet wurde, kannst Du auch keine Gegendarstellung abgeben.

Du beantwortest auch die Fragen nicht (bezüglich Deines Fehlverhaltens).

Wie ein DV zu seiner Beurteilung kommt, ist seine Entscheidung - und der Kernbereich einer Beurteilung ist nicht angreifbar.

KlausP

Mit dem Lesen und Verstehen haben Sie es nicht so? Ich schrieb doch, dass Sie maximal eine Gegendarstellung abgeben könnewn. Wurden Sie aufgefordert, zu der Stellungnahme eine Erklärung abzugeben (müsste dann auf dem Vordruck stehen)? Wenn ja, was haben Sie angegeben?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Blinki

Das Ergebnis War das ich nach Abschluss eine gelbe Karte bekommen habe sonst gab es dafür nichts. Hatte eigentlich mit mehr gerechnet ist aber nichts weiter gekommen. Der KpChef hat mich ein paar mal gesehen aber a immer beim arbeiten und b wurde ich nicht mal 1 Woche später (nach dem vorfall) in meine jetzige TE beordert.

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