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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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Puppet

Okay super Dankeschön! Genaueres erfahre ich wenn es soweit ist.

Danke für eure Zeit und die Antworten ;)


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Gast001

Hallo zusammen,

gibt es mittlerweile Erfahrungen, wie sich eine mehrjährige zivile Berufserfahrung in einem für die BW verwertbaren Beruf auswirkt ?
Beispiel ....30 Jähriger bewirbt sich als Feldwebel im Fachdienst. Hat 10 Jahre Berufserfahrung und sein Beruf ist für die BW verwertbar.
Steigt z.B. als Stuffz FA ein ...
Werden die 10 Jahre kompl. angerechnet ?

Grüsse

Ralf

Es ist ja eine "kann anerkannt werden"-Bestimmung. In den Beispielen des Zentralerlasses sind diese Zeiten regelmäßig angeführt und werden einberechnet. Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass man einen rationalen Grund finden wird, der dagegen spricht, wenn man genau diese Zeiten auch für die Berechnung des Dienstgrades anführt und einberechnet. Von daher -wenn die Zeiten bei der Dienstgradfestsetzung eingerechnet werden, dann ja. Das sehe ich bei einem Einstellungsdienstgrad StUffz nicht. Wenn man als OFw, HptFw, StFw kommt: ja
Bei Einstellung als StUffz können ja eh nur bis zu 3 Jahre angerechnet werden, denn nach § 28 Absatz 3 Satz 1 BBesG können weitere Zeiten einer förderlichen hauptberuflichen Tätigkeit nur anerkannt werden, soweit die pauschale Anerkennung von drei Jahren noch nicht verbraucht ist.
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Gast001

Danke schön für die Info ..

Zitat von: Ralf am 26. Februar 2017, 17:08:10
...... denn nach § 28 Absatz 3 Satz 1 BBesG können weitere Zeiten einer förderlichen hauptberuflichen Tätigkeit nur anerkannt werden, soweit die pauschale Anerkennung von drei Jahren noch nicht verbraucht ist.

sorry, aber das verstehe ich nicht so richtig ....

Ralf

Wenn für deine Ausbildung 2 Jahre angerechnet wurden, kann max. noch ein Jahr angerechnet werden.
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Gast001

ah...o.k. und verhält es sich bei Wiedereinsteller irgendwie anders ?

Ralf

Da werden die Zeiten des Vordienstes eingerechnet. Aber das hatten wir ja hier schon.
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Gast001

...alles klar...hab ich auch gerade gefunden .... :D

danke schön ....

chefderang

@ Ralf

Das stimmt nicht so ganz,auch als Stuffz kann mehr angerechnet werden.

Ralf

Ja, aber nur bis zu 3 Jahren, siehe Zentralerlass A-1451/1 Nr. 215.
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chefderang

Meine Freundin hat als matdispouffz 11 Jahre angerechnet bekommen. Sie ist als Neck(Stuffz) eingestiegen.

LwPersFw

@ Chefdetang

Welchen Beruf hat Ihre Freundin erlernt ?

Wie lange dauerte die Lehre ?

Welche berufliche Tätigkeit hat sie nach Lehre bis Bw ausgeübt ?

Für wie lange ?
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

Gem. Zentralerlass ist das nicht möglich, kannst du selbst nachlesen unter Nr. 215.
ZitatBei der Einstellung mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier oder Obermaat können bis zu
drei Jahre als Erfahrungszeit anerkannt werden. Die Anerkennung bezieht sich
• im Fall einer Einstellung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2a SLV auf die berufliche Ausbildungszeit, deren
Abschluss für die vorgesehene Verwendung verwertbar ist,
• im Fall einer Einstellung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2b SLV auf die dort genannten
Einstellungsvoraussetzungen (berufliche Ausbildungszeit, deren Abschluss für die vorgesehene
Verwendung verwertbar ist, und eine zweijährige förderliche berufliche Tätigkeit).
Darüber hinaus können nach § 28 Absatz 3 Satz 1 BBesG weitere Zeiten einer förderlichen
hauptberuflichen Tätigkeit nur anerkannt werden, soweit die pauschale Anerkennung von drei Jahren
noch nicht verbraucht ist.
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LwPersFw

Ich glaub's Dir Ralf  ;D

Aber wenn es mit den 11 Jahren so erfolgt ist...
muss es ja einen Grund haben...  ;)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

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