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USA-Umzug zum Mann, Fragen zum Visum

Begonnen von Lenchen, 13. Juli 2015, 14:03:41

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Lenchen

Hallo erstmal :)

Ich bin noch recht unbewandert was das Thema Bundeswehr anbelangt,
also setzt nicht vorraus das ich alle Fachbezeichnungen ectr. auf anhieb auch verstehe ;)

Zu meiner Frage..
Mein Freund ist in den USA stationiert und ich möchte gern, mit meinem Sohn,
für die restlichen zwei Jahre, zu ihm rüber ziehen.
Vorraussetzung für ein Visum, sei dafür eine Eheschließung, was wir kommenden Monat
auch machen werden.

Wie verhält es sich bei meinem Kind mit dem Visum (welches nicht von ihm ist),
muss er es erst adoptieren oder genügt es, dass ich das Sorgerecht habe?

Es wäre nett, wenn mir jemand ein wenig weiter helfen könnte.
LG und danke
Lenchen

dunstig

Da ich mich auch sehr lange mit den entsprechenden Stellen rumschlagen durfte, um neben dem "militärischen Visum" ein J1-Visum für die USA zu bekommen, empfehle ich, direkt bei der dafür zuständigen Stelle der US-Botschaft anzurufen. Die waren immer in der Lage, mir schnell und kompetent zu helfen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

LwPersFw

Hallo Lenchen

bitte auch hier lesen....den letzten Beitrag....

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=37112.45


Da Du über die Heirat Anspruch auf ein NATO-2-Visum bekommst....das über die Pass- und Visastelle
des BMVg in Berlin beantragt wird...soll sich bitte Dein (fast) Ehemann an diese wenden und um Klärung
dieser Frage bitten. Die Pass- und Visastelle des BMVg hat einen "direkten Draht" zu den US-Behörden.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

kermit_nc

Die zwei wichtigsten Dinge sind die Restkostenversicherung (priv. Krankenkasse) und ein Visum. Für Angehörige wird auf Antrag ein Nato-2 Visum und der "kleine Diplomatenpass" (Herkunftsnachweis, bei der die BRD die Zugehörigkeit bestätigt und in meinen 4 Jahren keiner sehen wollte) ausgestellt. Vorher aber Sicherstellen, dass durch den Umzug die Rechte des Kindsvaters nicht verletzt werden.
Vereinzelt wurden Kameraden von der Freundin besucht, die nach der Eheschließung in Las Vegas die Visa Formalitäten nachgeholt hatten.

Sina90

Hallo,

mein Mann soll jetzt demnächst auch in die USA versetzt werden. Dann bin ich vorraussichtlich (genaues Versetzungsdatum steht noch nicht fest) im 8. Monat schwanger. Da ich gelesen habe, dass die USA zum Teil Schwangeren die Einreise in die USA verweigert um einen "Geburten-Tourismus" zu vermeiden, mache ich mir jetzt Sorgen. Die Botschaft in Hamburg war leider auch keine Hilfe, da die sich nur hinter Floskeln verstecken.

Weiß jemand von euch, ob ich auch das Kind in Deutschland bekommen kann und ein paar Wochen nach der Geburt nachkommen kann???

Ich finde diese Option nicht toll, aber ich habe einfach Angst im Transitbereich zu stranden und nicht weiter zu kommen (weder nach Hause noch zu meinem Mann)

Würde mich seh über eine Antwort freuen :-)

Andi

Du fällst als Angehörige eines Soldaten der Bundeswehr unter das Nato Truppenstatut und nicht unter sonstiges US Einwanderungs- oder Einreiserecht. Ansprechpartner für Informationen ist die Wehrverwaltungsstelle in den USA.
Wenn man dazu Glückwünsche aussprechen kann: herzlichen Glückwunsch, dein Kind wird wohl zwei Staatsbürgerschaften bekommen.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

SGBunny

Zitat von: Sina90 am 07. März 2017, 11:23:30
Dann bin ich vorraussichtlich (genaues Versetzungsdatum steht noch nicht fest) im 8. Monat schwanger.

Glückwunsch auch von mir.
Meine Frau ist damals (ohne spezielles NATO-Visum, als ganz normale Touristin) im 6. Monat ohne Probleme mit mir eingereist.
Ein Hinweis unsererseits: Kläre mit der Fluggesellschaft und der/dem/das FrauenärztX wie die dazu stehen. Es gibt Fluggesellschaften die den Transport von Hochschwangeren verweigern weil die wenig Lust verspüren aus ihrem Flieger einen Kreisssaal zu machen.
Ich drücke die Daumen
Bunny

LwPersFw

#7
Ihr Mann beantragt rechtzeitig vor Versetzung bei der Pass- und Visastelle des BMVg in Berlin für sich und Sie ein NATO-2-Visum.

Ich glaube nicht, dass man Sie mit solch einem Visum abweisen wird.

Mit dem NATO-2-Visum müssen Sie auch nicht durch die "Touristen-Line" bei der Einreisekontrolle,
sondern dürfen die sog. "Diplomaten-Line" benutzen. Erkennt man meistens daran, dass dort auch
die Flugzeugbesatzungen durchgehen.

Auch beim anschließenden Zoll gibt es eine solche separate Line...


Aber folgen Sie dem Rat von SGBunny bzgl. der Fluggesellschaft.  >> z.B. Lufthansa  http://www.lufthansa.com/de/de/Schwangerschaft

Weiterhin wichtig >> beschäftigen Sie sich mit dem Thema Krankenversicherung für sich und das Kind.

Dazu einmal hier die Suchfunktion benutzen ... Stichwort USA

z.B.   
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=57098.msg591129#msg591129

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=37112.msg516780#msg516780


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

dunstig

ZitatMit dem NATO-2-Visum müssen Sie auch nicht durch die "Touristen-Line" bei der Einreisekontrolle,
sondern dürfen die sog. "Diplomaten-Line" benutzen. Erkennt man meistens daran, dass dort auch
die Flugzeugbesatzungen durchgehen.

Auch beim anschließenden Zoll gibt es eine solche separate Line...

Prinzipiell richtig, wovon die überaus "kompetenten" Flughafenmitarbeiter bei 4/5 meiner Einreisen und Durchreisen in die USA allerdings nichts gewusst haben. Und das große Diskutieren sollte man da auch nicht unbedingt anfangen. ;)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck


dunstig

Die ersten Male ja, später war ich dann bequemer (ja ich weiß, Dienstreise und so ::)) unterwegs, da sich die Vorteile eh mit dem dann vorhandenen Vielfliegerstatus aufgewogen haben.

Das eine Mal als es funktioniert hat, war nicht in Uniform. Aber unabhängig davon hat der Flughafenmitarbeiter sonst ganz stupide in citizen und non-citizen eingeteilt und mich auch nach Hinweis auf das N-2 Visum nochmal aufgefordert zu non-citizen zu gehen. Hab auch nicht weiter drauf bestanden, aber vielleicht hätte es anders ausgesehen, wenn ich was von Diplomat erzählt hätte.

Da ich bisher aber immer recht flott durchkam, war es mir auch relativ egal, ein paar Minuten Wartezeit in Kauf zu nehmen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

dunstig

Hat aber auch nicht mehr viel mit der Fragestellung der TE zu tun, der ich natürlich auch noch alles Gute für die anstehende Geburt und eine tolle Zeit in den USA wünschen möchte. :)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

LwPersFw

#12
Jeder macht halt seine Erfahrungen...  ;D

Ich war bis auf die Versetzungsreisen immer in Zivil unterwegs.
Und hatte an keinem Flughafen Probleme.

Man muss auch beachten... die von dunstig beschriebenen "Einweiser" sind oft normales Flughafenpersonal ... angelernt... und die machen eben nur Stumpf was der Chef sagt...

Die richtigen Boarder-Patrol Beamten am Schalter wissen zu 99 % Bescheid....
Bei meiner ersten Einreise wurde ich von diesem extra auf die "Diplomaten-Line" verwiesen..


Deshalb mein Tipp... 
+ einen Bogen um diese "Einweiser" machen...
+ oder diesem NATO-2-Visum + US-Military-ID unter die Nase halten...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

miguhamburg1

Der Versetzungs- und Geburtszeitpunkt liegen natürlich äußerst unglücklich, denn wie bereits gesagt, die Fluggesellschaften haben unterschiedliche Vorschriften.

So befördert die Lufthansa Schwangere nur bois 4 Wochen vor geplantem Geburtstermin, Air France hat keine Beschränkung und verlangt kein ärztliches Attest. British Airways befördert Schwangere wie die Lufthansa, verlangt aber ab der 28. Woche ein ärztliches Attest über die Flugreisetauglichkeit. KLM fliegt bis zur 36. Schwangerschaftswoche ohne ärztliches Attest. Wenn allerdings Schwangerschaftskomplikationen bestanden/bestehen, brauchen Sie immer ein ärztliches Attest!

Wichtig, wie LwPersFw bereits ausführte, ist das Thema Krankenversicherung, denn auch mit dem N-2 Visum wollen die Beamten der Immigration Control die Krankenversicherungsbescheinigung der Einreisenden sehen! Um hier Probleme zu vermeiden, sollten Sie sich schnell um die Versicherung (und dann auch für Ihr neugeborenes Kind) kümmern.

Alles Gute für die letzten Monate bis zur Geburt, eine wohlbehaltene Ankunft in der USA und eine schöne Zeit dort!

Nach Informationen eines Kameraden sind die Einreisekontrollen seit der Amtseinführung von Präsident Trump sehr rigide, ausführlich und langwierig geworden. Für eine Schwangere ist das Anstellen in der normalen Einreisezone nach so einem langen Flug sicher alles andere als angenehm oder angeraten. Deshalb - suchen Sie die Schalter für Diplomateneinreisen - die sind in aller Regeln separat gekennzeichnet - und zeigen Sie dem einweisenden Flughafenpersonal Ihr Nato-2-Visum, dann müssen Sie an diesen Schalter geleitet werden.

LwPersFw

#14
@ Migu

Die Ehefrau als "Angehörige" eines NATO-Soldaten ("Mitglied einer Truppe") ist in den USA nicht KV-pflichtig und auch nicht in DE, während der Dauer des Aufenthalts in den USA.

Die Boarder-Patrol will deshalb keine KV-Bescheinigung sehen...

Sollte Sie im Moment in der GKV sein, erlischt die Mitgliedschaft mit Versetzung und Verlegung des Wohnortes in die USA.

Die Versorgung erfolgt in den USA über die Beihilfe.

Diese deckt 70 % Ehefrau und 80 % Kind ab.

Für die fehlenden 30 bzw 20 % werden Verträge mit einer privaten KV benötigt.

Sollte der Ehemann eine Anwartschaftsversicherung haben,
würde ich zunächst diese PKV um ein entsprechendes Angebot bitten.

Zu diesem Thema empfiehlt es sich auch, frühzeitig mit seiner neuen Dienststelle Kontakt aufzunehmen und um Informationen zu bitten. Oft gibt es Merkblätter zur SanVersorgung...

Und auch zu allen anderen wichtigen Themen auf den jeweiligen Standort bezogen.

Eine gute Ansprechstelle ist auch die Beihilfestelle USA/CAN.

Siehe auch hier: mein Beitrag vom 07.10.2014

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=37112.msg516780#msg516780


Und noch ein Tipp:

Man sollte seine Wohnungsbesichtigungsreise (WBR) nicht zu spät machen... Denn danach gilt es ja noch den Umzug in Ruhe zu planen und über die Bühne zu bringen...

Günstig ist es dann ... schon zur WBR das NATO-2-Visum im Reisepass zu haben...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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