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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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Ralf

Ein OGefr kann keine höheren Erfahrungsstufen haben aufgrund einer zivilberuflichen Ausbildung. Von daher stimmt da irgend etwas nicht.

ZitatJetzt habe ich gelesen, dass alle neuen Soldaten die nach dem 01.01.2016 eingestellt werden und im zivilen gearbeitet haben ihre Erfahrungsstufen anerkannt bekommen.
Wo steht das?
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SchmiddisCorner

Das habe ich mir auch gedacht! Aber es ist so...wir haben ein HGefr.der sogar Stufe 6 hat...er müsste um die 40 sein...

LwPersFw

Man kann keine pauschale Betrachtung vornehmen...

Es ist z.B. ein großer Unterschied... ob

+ vor dem 01.07.2009
+ vor dem 01.01.2016
+ ab dem 01.01.2016

die Ernennung zum SaZ erfolgte...

Je nach Termin gelten z.T. vollkommen unterschiedliche Rechtslagen...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

SchmiddisCorner

Und das ganze soll der Attraktivität der Bundeswehr dienen? Für alle neuen und Quereinsteiger mit Sicherheit aber bei allen anderen Soldaten ist das ein Schlag ins Gesicht ! Da muss man doch was gegen machen können!?

F_K

Treu dienen - und die Entscheidungen der Gesetzgebung akzeptieren.

("Ins Gesicht geschlagen" wurde da auch niemand, niemand hat Dir etwas "weggenommen" ...)

StOPfr

Diese Einstellung ist ein wenig lebensfremd. Wenn Regelungen rückwirkend greifen, wann sollte dann weit genug rückwirkend wirklich genug sein! Im Einzelfall mögen Fristsetzungen sicher bedauerlich sein, aber "man" wird doch gar nicht schlechter gestellt, als bei der Verpflichtung zugesagt wurde.
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LwPersFw

@ SchmiddisCorner

Für "Bestandssoldaten" wurden die Laufzeiten in den Erfahrungsstufen in der Masse um 1 Jahr verkürzt.
D.h. man rückt 1 Jahr früher in die nächste Stufe.



Und ansonsten... um mich nicht zu wiederholen....

Vor allem für lebensältere Bewerber...


Zitat von: LwPersFw am 14. Februar 2016, 18:33:47

Sie verkennen die Zielrichtung des 7.BesÄndG...

In der Begründung zum Gesetzentwurf wird u.a. ausgeführt:

"Die  Sonderregelungen für  die  Stufenlaufzeit  werden aufgehoben, so dass  insbesondere  junge  Soldatinnen  und Soldaten  die  zweite  Erfahrungsstufe  rascher  als bisher  erreichen  können. 

Langdienende  Soldatinnen  und  Soldaten steigen schneller in höhere  Stufen auf

Für  die  Aufgabenerfüllung der  Bundeswehr  haben  Bewerberinnen und  Bewerber mit  beruflichen Vorqualifikationen besondere  Bedeutung.

Deshalb wird für diese  Gruppe  bei  Einstellung in einem  höheren  Dienstgrad ein  Anerkennungstatbestand geschaffen, der  die  Einstufung  in eine  höhere  Erfahrungsstufe  ermöglicht.   

Zur  Verbesserung der  Beförderungsmöglichkeiten in der  Laufbahn der  Feldwebel  des  allgemeinen  Fachdienstes  werden  die  dortigen  Planstellenobergrenzen angehoben. "

Wie Sie lesen können...es geht um den

+ jungen Bewerber der am besten eine nutzbare Berufsausbildung hat

oder

+ den lebensälteren Bewerber, der nach der Berufsausbildung bzw. Studium in diesem Beruf gearbeitet und dies für die Bw nutzbar ist

Die erste Gruppe profitiert von der Berechnung der Stufen ab Diensteintritt
plus ggf. Einstellung mit höherem Dienstgrad

Die zweite Gruppe von der Einstellung mit deutlich höherem Dienstgrad,
z.B. HptFw oder StFw und Anrechnung der hauptberuflichen Tätigkeit
für die Erfahrungsstufe

Wer nicht in diese beiden Zielgruppen passt... muss für sich selbst entscheiden ob er trotzdem zur Bw will...

Ich persönlich glaube nicht daran das es hier für eine Personengruppe,
die nicht im Fokus steht...deutlich lebensältere Wiedereinsteller
ohne anrechenbare hauptberufliche Tätigkeiten...oder gar ohne nutzbare
Berufsausbildung... Anpassungen geben wird.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

Zumal man nie verkennen darf, dass eine Berufsausbildung als ZAW mit vollem Gehalt (kein Lehrlingsgehalt) etwas ist, was derjenige, der "draußen" gelernt hat, nie bekommen hat.
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SchmiddisCorner

Was hat denn jetzt die ZAW damit zu tun?
Auf den Fall des OGefr zurück zu kommen ..gelernter Bestatter mit zwei Jahren Berufserfahrung ...jetzt in einem Bereich eingesetzt was damit null zutun hat! Wie kann es sein das auch dort die erfahrungsstufen angerechnet werden?
Der HGefr mit E6 gelernter Trockenbauer ebenfalls jetzt in einem Bereucb eingesetzt was damit nichts zutun hat. So wie ich es verstanden habe, muss der erlernte Beruf auch mit dem eingesetzten Bereich was zu tun haben !?

Ralf

ZitatEin OGefr kann keine höheren Erfahrungsstufen haben aufgrund einer zivilberuflichen Ausbildung. Von daher stimmt da irgend etwas nicht.
Und auch nicht der HptGefr. Msch bekommen -egal wo sie eingesetzt sind- keine höhere Erfahrungsstufe aufgrund einer zivilberuflichen Ausbildung.
Und LwPersFw schrieb schon, dass es auf den Diensteintritt kommt. Wenn dieser nach dem 01.01.2016 war, stimmt etwas an der Geschichte nicht.
Und meine Anmerkung zur ZAW bezog sich auf den Beitrag LwPersFw, in dem er die Zielgruppen  schrieben hat. Wird jetzt jetzt aufgrund seines Berufes mit einem höh. Dienstgrad eingestellt, bekommt er das angerechnet bei der Erfahrungsstufe. Einer, in der selben Laufbahn, der noch ZAW macht, nicht. Und hier setzt mein Kommentar auf.
Ich empfehle dir das BBesG §§27 und 28 durchzulesen, da steht drin, was wie angewendet wird und das gilt ab Diensteintritt 01.01.2016.
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SchmiddisCorner

Da stimmt doch einiges nicht dann...und ehrlich gesagt verstehe ich das ganze nicht! Wenn das hier jemand nochmal zusammen fassen könnte das es jeder versteht...Danke
Wie können denn die Mannschaftssoldaten mit einer höheren Erfahrungsstufe eingestellt werden...und bei mir persönlich geht das nicht da ich vor dem 1.1.16 eingestellt wurde !? Verstehe ich das richtig ?

mailman02

Zur Einstellung im KC bekommt man nebst den ganzen Unterlagen auch ein Formblatt, indem man anrechenbare Zeiten eintragen kann. Da kann man sich dann ungefähr ausrechnen was man wohl bekommt.

Ralf

ZitatWie können denn die Mannschaftssoldaten mit einer höheren Erfahrungsstufe eingestellt werden
Zum dritten mal: gar nicht.
Das einzige was angerechnet werden kann sind Vordienstzeiten.
ZitatWenn das hier jemand nochmal zusammen fassen könnte das es jeder versteht...Danke
Ich hab dir die Quelle genannt, das BBesG, lesen musst du halt schon selbst.
Es ändert sich auch nichts, wenn es du es immer wieder wiederholst.
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LwPersFw

@ SchmiddisCorner

Wie wäre es sich einmal die Zeit zu nehmen, sich mit den
Informationen auseinanderzusetzen die Sie hier erhalten.

Ich habe Ihnen gesagt, dass für verschiedene Zeiträume
unterschiedliche Versionen des BBesG galten.

Und nach denen kann ein HG Stufe 6 möglich sein,
nur nicht wie Sie glauben...

Also beschäftigen Sie sich mit dem Paragraph 27 BBesG
und beachten dabei meine Hinweise.


Zitat von: SchmiddisCorner am 10. März 2017, 14:49:24
Das habe ich mir auch gedacht! Aber es ist so...wir haben ein HGefr.der sogar Stufe 6 hat...er müsste um die 40 sein...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

dv_uffz

Lieber Schmiddi...
Soll ich dir was sagen? Mir ist es in meiner über 13 jährigen Dienstzeit auch mehrmals ähnlich ergangen! Das einzige was nichts bringt, ist es sich darüber aufzuregen... es ist einfach so! Isso

Ist es fair, dass bei alten SaZ die Stufen erst ab dem Lebensjahr berechnet werden ? Nein
Ist es fair, dass man im Überleitungszeitraum zurückgestuft wird und man von nun von Kameraden mit weniger Dienstzeit und weitaus späterer Beförderung in der Erfahrungsstufe überholt wird ? Nein

Das interessiert das BAPersBw bzw das BVA nicht. Dort werden die Gesetze nur mit ihren durchführungsbestimmungen umgesetzt. Wer die Gesetze macht sollte dir wohl bekannt sein. Die Politiker werden davon meistens keine Ahnung haben und hören auf irgendwelche Arveitsgruppen, die diese ausgearbeitet haben. Da wird letztendlich ganzheitlich gearbeitet, ohne auf den kleinen dv_uffz bzw schmiddi Rücksicht zu nehmen.

Meine Worte zum Sonntag

Aufregen bringt nichts! Habe ich lange getan und führt letztendlich zu nichts !

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