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ATN-Zuerkennung für Reservisten

Begonnen von Landjäger, 20. März 2017, 20:56:32

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Navy 44er

Zum Thema AAP kann (bzw. will) ich die Abschaffung nicht glauben.
Laut aktueller "Konzeption der Reserve (KdR)" Anlage 7 - Grundsätze für die Ausbildung im Aufgabenfeld Reserve
ist das Thema AAP immer noch aktuell, siehe 1.Allgemeines Absatz 102
"... Grundsätzlich bilden Ausbildungseinrichtungen der BW beorderte Reservisten aus, Beorderungsdienststellen
ergänzen diese Ausbildung in Form von AAP..."


F_K

Und was ist die Bedeutung von ergänzen?

Richtig: Darauf aufbauen, erweitern usw.

D. h. Basisausbildung an Schulen - weitere spezialisierung ggf. in der Truppe.

Beispiel: Sprungausbildung an der Schule, Brechen von Türlasten in der Truppe.

Navy 44er

In meinem Verständnis stellt sich vor allem die Frage, der Grundsätzlichkeit.
Den grundsätzlich bedeutet auch immer, die Möglichkeit der Ausnahme, zumindest im juristendeutsch
und so ist die Konzeption wohl zu verstehen.
Die Begrifflichkeit der Ergänzung, sehe ich zumindest im Fachdienst, zur Berufsausübung auf die
sich ja schließlich auch die "Neckmannbeförderung" begründet.
Es ist und bleibt ein Kampf mit den Institutionen! ;)
Am Ende wird es die Realität zeigen, ich erwarte in den nächsten 1-2 Wochen konkrete Zusagen
oder eben auch nicht.  :D

HCRenegade

Zitat von: Landjäger am 29. März 2017, 23:22:35

Danke Kamerad, wollte nur sagen ich habe eine Einheit gefunden, wo ich beordert werden kann und das im grünen Bereich :-)..soviel zu den Aussagen von manch anderen ich wäre für nix qualifiziert !
Danke Dir Kamerad für Deine informativen und ermutigenden Post  :) :)

MKG
Landjäger


Gern geschehen :)
Dann steht dem "Staber" ja jetzt nichts mehr im Weg ;)

PzGren391

Ich würde die Diskussion gerne auf die Ausbildung der JgFw a.d.W. zurücklenken, betrifft mich nämlich seit kurzem.

Was ist bisher bekannt?
Es gibt den allgemeinmilitärischen und den militärfachlichen Teil. Ersterer ist modularisiert und zweiterer sind 20 Wochen Lehrgang mit den Aktiven.

Was ist unklar?
Es gab Andeutungen (im Thread/auch seitens BAPers), dass zum Fw d.R. auch noch weitere ATN erworben werden müssten. Kann sich dazu irgendjemand grob äußern? Führerscheine wurden ja ausgeschlossen, aber was wäre denn sonst relevant?
Beordert wird übrigens auf JgFw im JgBtl 921 in eine leichte Jägerkompanie.

F_K

Es kommt auf den konkreten Dienstposten an - sind da mehrere ATB gefordert, so ist der Soldat vollständig auszubilden, bevor er auf dieser Stelle zum Fw befördert werden kann.

Du kannst 20 Wochen Lehrgang realisieren? Und hast eine Chance, tatsächlich einen Lehrgangsplatz zu erhalten?

Ralf

Zitatso ist der Soldat vollständig auszubilden, bevor er auf dieser Stelle zum Fw befördert werden kann.
Bei Aktiven ist "nur" die steuernde Fachtätigkeit, also die Werdegangs-ATB.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

PzGren391

Zitat von: F_K am 19. April 2017, 10:29:19
Es kommt auf den konkreten Dienstposten an - sind da mehrere ATB gefordert, so ist der Soldat vollständig auszubilden, bevor er auf dieser Stelle zum Fw befördert werden kann.

Du kannst 20 Wochen Lehrgang realisieren? Und hast eine Chance, tatsächlich einen Lehrgangsplatz zu erhalten?

Ich sag mal so: Ich muss die Zeit erbringen und BAPers den Lehrgangsplatz innerhalb von drei Jahren, denn so ist es für die Laufbahn vorgesehen. An mir wird das nicht scheitern, 5 Monate sind (einmalig) kein Problem, sicherlich aber die größte Hürde für jeden Interessenten.
Also bei Ralf lese ich raus, dass der angekündigte Ausbildungsumfang wohl ausreicht, bei F_K finde ich nichts präzises, also wird geduldig abgewartet was da kommen möge...
Interessant wäre einfach gewesen mal grob abzuschätzen wieviel versteckter Aufwand noch bevorsteht.

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