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Waffe an Mann - im Dienst?

Begonnen von Mike Sprenger, 26. April 2017, 13:24:40

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Mike Sprenger

Guten Tag,

ich habe eine Frage die mir im Umfeld keiner beantworten kann und ich auch nicht in Erlassen finde.

Sobald ich eine Waffe an Mann habe, bin ich dann im Dienst? Falls ja steht es Irgendwo geschrieben?

Danke für die Antworten!

MfG

Sprenger, OSG

F_K

Nein - ist hier auch schon öfter diskutiert worden.

(SaZV kennt dieses Kriterium nicht).

Mike Sprenger

Danke für die schnelle Antwort.

Habe hier auch schon gesucht, aber nach 15 Seiten, wozu das Thema nicht gepasst hat, habe ich einfach mal gefragt. Und über die Suche habe ich auch nichts passendes gefunden.

MfG

IchParshippeJetzt

Der Aufdruck auf der Rückseite des Truppenausweises lässt dies zwar vermuten, aber dem ist leider nicht so. Ich möchte mich jetzt hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich bin auch kein Fan davon, meine Soldaten bspw. auf Übung mit Waffe am Mann herumlaufen zu lassen und Ihnen sagen zu müssen " das ist jetzt deine Freizeit".... aber lässt sich leider nicht ändern. Ähnlich verhält es sich, wenn meine Soldaten ihre Kameraden weit außerhalb der normalen Dienstzeit vom Flughafen abholen oder hinbringen, ich aufgrund der Entfernung / Lenk und Ruhezeiten 2 Fahrer schicken muss und dem jeweiligen Beifahrer verklickern muss, dass der jeweilige Beifahrer keinen Anspruch auf irgendeine Art und Weise der Vergütung hat... " Hey das ist kein Dienst, das ist Freizeit!"


F_K

@ IchParschippeJetzt:

Beispiel: Ein Arbeitnehmer auf einer Dienstreise "arbeitet" auch nicht, wenn er im Flugzeug sitzt (nicht als Pilot), auch dort ist es keine "Arbeit".

Es kommt beim Soldaten auf den Dienstplan und die weiteren Vorschriften / Bestimmungen an.

"Waffe am Mann" ist kein Kriterium dabei.

IchParshippeJetzt

@F_K

Die Vorschriftenlage ist mir durchaus bewusst und diese wird befolgt. Was ich als Vorgesetzter davon halte, wenn meine Soldaten mit ihrer Waffe auf dem Übungsplatz herumtümpeln und dieses als "Freizeit" abgetan wird, steht auf einem anderen Blatt ;)

F_K

Es ist nicht alles "Schwarz / Weiß" - richtig "arbeiten" ist auf Reisen manchmal nicht möglich, richtig "Freizeit" (frei wählbar) ist es auch nicht.

Deepflight

Da hat F_K wohl leider recht.
Im zivilen ist es zum Beispiel so, dass man in einem "öffentlichen oder gemeinschaftlich genutzten Transportmittel" Freizeit hat, solange man nicht der Fahrer ist. Also beispielsweise in der Bahn, im (bereits genannten Flieger) oder im Ford Transit mit 6 Mann aufm Weg zur Baustelle;
aber eben auch als Beifahrer im Auto.

Die Geschichte, dass Waffe am Mann (inkl. der damit einhergehenden Pflichten) dennoch Freizeit sein kann ist aus meiner Sicht ebenfalls eine blöde Lücke, aber es ist nunmal so.

IchParshippeJetzt

Belassen wir es einfach dabei, dass wir unterschiedliche Sichtweisen zu diesem Thema haben.

mailman02

ZitatIm zivilen ist es zum Beispiel so, dass man in einem "öffentlichen oder gemeinschaftlich genutzten Transportmittel" Freizeit hat, solange man nicht der Fahrer ist. Also beispielsweise in der Bahn, im (bereits genannten Flieger) oder im Ford Transit mit 6 Mann aufm Weg zur Baustelle;
aber eben auch als Beifahrer im Auto.

Es gibt auch Modelle (DB Netz AG) da fährt man von zu Hause mit dem Firmenfahrzeug zur Baustelle (die kann auch 100km oder mehr weg sein) und die Arbeitszeit beginnt erst an der Baustelle und endet mit der Abfahrt.

IT-Fw

Hallo,

dieses Thema hatten wir letztes Jahr zu genüge im eigenen Bereich und unter Verbindungsaufnahme mit dem DBwV und BMVg kam keine eindeutige Antwort seitens BMVg zu Stande. Anscheinend ist man bis heute am diskutieren, wie man dieses Thema behandeln soll. Grundsätzlich ist man auf Übung in der Dienstunterbrechung - mit Waffe am Mann - nicht im Dienst. So wird es nach außen hin kommuniziert, ohne sich schriftlich eindeutig festzulegen.
Man könnte jetzt mit dem Satz auf dem Truppenausweis argumentieren, denn bin ich nicht im Dienst habe ich auch nicht das Recht eine Schusswaffe zu führen. Das Waffengesetz sieht hier aber Ausnahmen bei Soldaten vor, demnach ist es nicht Strafbar außer Dienst (Dienstunterbrechung auf dem Übungsplatz) eine Schwusswaffe "am Mann" zu haben.
Mir persönlich gefällt der Umstand auch nicht, aber man muss sich damit arrangieren.

PS: Trotzdem hätte der Disziplinarvorgesezte die Möglichkeit den Dienstplan entsprechend zu gestalten, sodass die Stunden angerechnet werden.

F_K

@ IT Fw:

Bitte richtig lesen "sofern sie dienstlich tätig ist" bedeutet nicht "sofern sie im Dienst ist".

Unterschied erkannt?

(Eine Argumentation mit dem Satz auf dem Truppenausweis läuft also ins Leere bzw. ist ohne Substanz).

Jens79

ZitatÄhnlich verhält es sich, wenn meine Soldaten ihre Kameraden weit außerhalb der normalen Dienstzeit vom Flughafen abholen oder hinbringen, ich aufgrund der Entfernung / Lenk und Ruhezeiten 2 Fahrer schicken muss und dem jeweiligen Beifahrer verklickern muss, dass der jeweilige Beifahrer keinen Anspruch auf irgendeine Art und Weise der Vergütung hat... " Hey das ist kein Dienst, das ist Freizeit!"

Der Vollständigkeit halber an dieser Stelle der Hinweis, dass der Aufenthalt in einem fahrenden Fahrzeug nicht als Ruhezeit gilt. Hier ist für beide Kraftfahrer nach maximal 15 Stunden Schluss.
 

IT-Fw

Bin ich dienstlich tätig, wenn ich mich - mit Waffe am Mann - auf dem Bataillonsfest mit Alkohol vergnüge?

F_K

@ IT Fw:

Ja. Du bist für die Waffe verantwortlich, dies ist eine dienstliche Tätigkeit. Damit führst Du auch BERECHTIGT eine Waffe und darfst das.

(Wenn Du die Waffe aus der WaKa "stiehlst", bist du nicht dienstlich tätig und darf die Waffe nicht führen - begehst neben dem Diebstahl auch eine Straftat gegen die Waffengesetze).

Wieder Beispiel: Auf dem (täglichen) Arbeitsweg (von Zuhause zur Arbeit) arbeitet der Arbeitnehmer nicht, ist aber trotzdem über die Berufsgenossenschaft versichert (die sonst nur "Arbeitsunfälle" - also während der Arbeit versichert).

Genauso sind die Begriffe "dienstlich" und "im Dienst" nicht deckungsgleich.

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