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Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?

Begonnen von xsolution, 26. Oktober 2017, 12:00:14

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xsolution

Hallo, ich würde gerne wissen ob jemand von Ihnen weis, ob das Abgangsgeld gepfändet wird in der Insolvenz? Ich muss diese anmelden und gehe nächstes Jahr ab. Ich habe dazu meinen Spieß gefragt er meinte er wüsste es nicht genau aber er hätte im Kopf das dieses weder abtretbar, verpfändbar, pfändbar oder übertragbar sei. Der Berater der Schuldenstelle in der Stadt meinte es wird gepfändet? Ich hoffe jemand kann mir Auskunft dazu geben. Wie sieht es mit Trennungsgeld oder Umstandsgeld aus da ich nächstes Jahr im bfd 200 km täglich pendeln muss. Vielen Dank und Grüße.

miguhamburg1

Im Rahmen einer Privatinsolvenz (die Sie wohl meinen) fließen alle Arten von Einkommen in die Insovenzmasse - auch die Zahlungen, die die Bw bei und nach Beendigung der aktiven Dienstzeit leistet. Ob nun das "Verpfichtungsgeld" oder die Übergangsgebührnisse oder das Trennungsgeld, das spielt da keine Rolle - mit Ihrem Insolvenzverwalter sollten Sie aber Ihre Situation bezüglich der erforderlichen Reisen zur Ausbildungsstätte besprechen.

Im Übrigen sollten Sie schnellstens einen Termin mit dem Sozialdienst der Bundeswehr vereinbaren und sich von dort sachkundig beraten lassen!

xsolution

Ich war schon beim Sozialdienst und der Mitarbeiter dort konnte mir nicht helfen und verwies zur schuldenberatungsstelle in der Stadt. Also stimmt es nicht das das so genannte Abgangsgeld nicht gepfändet wird? ich meine aber auch mal einen Beitrag im Forum gelesen zu haben, mit einem Auszug aus einer Vorschrift zum Thema Übergangsgebührnisse und Abgangsgeld das es nicht gepfändet wird da es ja eigentlich zum einzahlen in die Rente gedacht ist? So wurde uns es immer gesagt.

F_K

Rente? Hä?

Es ist Einkommen - und wird, ab der Pfändungsfreigrenze, natürlich zur Tilgung der von Dir verursachten Schulden herangezogen.

xsolution

Also ich hab gerade die Suche bemüht und gefunden das diese nicht pfändbar ist. Die Übergangsbeihilfe ist weder pfändbar, noch abtretbar und auch nicht verpfändbar (§ 48 Abs. 2 Satz 1 SVG). Steht sogar hier im Forum kann es leider nicht verlinken. Im Thema Übergangsbedürfnisse und Abfindung bei Dienstzeitende.

F_K

@ xsolution:

"Nette" Antwort - nur leider völlig am Thema vorbei.

Abtretung und Verpfändung ist ein anderes Thema als Pfändbarkeit.


Andi8111

Also um Licht ins Dunkle zu bringen, weil ich das in den Dienstgradgruppen der Besoldungsgruppen bis einschließlich A6 ständig hatte, als ich DV war: Die ÜbergangsBEIHILFE, welche der TE so lapidar als "Abgangsgeld" bezeichnet hat, ist in der Tat nicht pfändbar, wird also nicht zur Ermittlung des pfändbaren Betrages herangezogen. Dies steht, wie richtig angeführt, im § 48 Abs. 2 Satz 1 SVG. Jedoch und das dürfte die Masse sein, sind die ÜbergangsGEBÜHRNISSE und das TRENNUNGSGELD sehr wohl pfändbar, was dann dem TE wieder Probleme bereiten wird, da der arme ja, aus eigenem Willen, jeden Tag 200km pendeln muss. Die Erstattungen im Rahmen der TGV werden ihm also nicht zur Verfügung stehen; zumindest nicht vollständig.

KlausP

Zitat... Wie sieht es mit Trennungsgeld oder Umstandsgeld aus ...

Was ist denn damit gemeint? Der Begriff ist mir ja noch nie untergekommen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

Weiß ich auch nicht. Vielleicht handelt es sich um eine schwangere und insolvente Soldatin?

xsolution

Danke wenigstens für die Antwort das das Abgangsgeld nicht pfändbar ist. Was ja lapidar ist weil jeder das so nennt aber egal. Umstandsgeld so nannte es der Spieß der Schule weil ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Schule nicht zeitig erreichen kann. Und was soll das heißen der arme? Wenn ich pendeln muss aus privaten Gründen dann ist das so. Wenigstens weis ich jetzt Bescheid was Sache ist. Vielen Dank.

Andi8111

Ja. Aus privaten Gründen. Gibt Leute, die aus privaten Gründen in Frankfurt wohnen und New York arbeiten. Die würden nie auf den Gedanken kommen, den Arbeitgeber deshalb um Geld anzubetteln; dass die entstehenden Kosten steuerlich absetzbar sind, ist unbenommen. Aber jeder Gefreite Hanswurst, dessen Freundin am Wochenende ins heimatliche Zimmer zum Kuscheln kommt, denkt, die Heimfahrten von Eckernförde bis nach Düsseldorf müsste der Bund zahlen. Dem ist eben nicht so. Auch, wenn man eine Maßnahme des BFD beginnt, hat man Anspruch auf Umzugskostenvergütung. Wenn die Maßnahme nur lange genug dauert. Wenn man diese nicht will, weil man zu Hause die Chinchillazucht nicht umziehen will, dann hat man eben das Vergnügen, sein Leben auf der Bahn zu verbringen. Das zahlt dann, wenn man Glück hat, sogar der Bund per TG; ich gehe jedoch ganz stark davon aus, dass hier die Rechnung nicht aufgehen wird: TG nach §3 wird nicht gezahlt werden, da die tägliche Rückkehr nicht zuzumuten ist! Und jetzt beißt sich die Schlange in den Schwanz. Wenn man schon Privatinsolvenz anmelden muss, was ja schonmal ein Riesenwurf ist, dann sollte man doch versuchen, seine Kosten so gering wie möglich zu halten. Mit Kind und Kegel umziehen, für null,null nichts an Kosten, wird in JEDEM Falle billiger sein, als Jahrelang 200km am Tag, somit 100 die Woche, somit (bei rechnerisch 185 Ausbildungstagen) 37000km im Jahr zu pendeln. Das wären im Schnitt, bei einem Mittelklassewagen, 40cent pro Kilometer, mithin 14800 Euro im Jahr. GROB geschätzt. Und da machen Sie sich Sorgen um die Pfändbarkeit von was, 5000 Euro?? Lachhaft.
Und verzeiht, wenn hier zuviel Schärfe im Spiel war, aber anders kommt man manchen Leuten eben nicht bei.

Andi8111

Ach und ich habe etwas vergessen:
Selbst wenn man Wohneigentum hat, das kann man vermieten. Wenn man nur mietet, man kann neu mieten. Wenn man Kinder hat, die zur Schule gehen, Schulen gibt es überall.
Wenn man das aber nunmal nicht will, dann muss man klaglos sein Kreuz tragen.

F_K

@ Andi8111:

Der TE hat es schriftlich, "nicht mit Geld umgehen zu können", also wesentliche Lebensentscheidungen falsch getroffen.

Meinst Du wirklich, hier den TE zu einer Einsicht zu bringen?

(ist Dir ja auch bei den unterstellten Soldaten nicht gelungen - soll kein Vorwurf sein, diese Erziehungsmängel kann / darf / soll ein DV nicht "ausbügeln").

KlausP

Zitat von: xsolution am 26. Oktober 2017, 14:20:55
Danke wenigstens für die Antwort das das Abgangsgeld nicht pfändbar ist. Was ja lapidar ist weil jeder das so nennt aber egal. Umstandsgeld so nannte es der Spieß der Schule weil ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Schule nicht zeitig erreichen kann. Und was soll das heißen der arme? Wenn ich pendeln muss aus privaten Gründen dann ist das so. Wenigstens weis ich jetzt Bescheid was Sache ist. Vielen Dank.

Nur, weil  "jeder" das so nennt, ist es noch lange nicht richtig. Ausschlaggebend ist, was im Soldatenversorgungsgesetz steht und wenn man diese Begriffe verwendet, weiß auch (fast) jeder, was gemeint ist. Und wenn ein "Spieß" meint, irgendetwas als "Umstandsgeld" bezeichnen zu müssen kennt er entweder den korrekten Begriff nicht, er hat auf dem Spießlehrgang im Fach "Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen" gepennt oder er will sich wichtig tun. Ich kann damit jedenfalls nichts anfangen und ich war schon Spieß  als der von Ihnen Erwähnte vermutlich noch nicht mal Gefreiter (UA) war.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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