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Darf Teilnahme an Videos wie z.B. Die Rekruten befohlen werden?

Begonnen von Bolts, 14. November 2017, 10:27:29

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justice005

@ F_K

Also heute sind Deine Beiträge mal wieder völliger Unsinn. Ich will aber auch nicht lange über die juristischen Details diskutieren, sondern mich nur den bereits völlig korrekten Aussagen der meisten hier anschließen.

Die Teilnahme als Protagonist in dieser Sendung ist selbstverständlich freiwillig.

Sollte es doch irgendwie befohlen werden, dann sollte eine Beschwerde geschrieben werden.

ulli76

Ich bitte darum, weiter sachlich zu diskutieren.
@Andi8111: Es geht offenbar nicht um einen konkreten Befehl, den er nicht befolgen will, sondern um generelle Erwägungen.

So trivial finde ich die Frage nicht einmal. Gefilmt zu werden ist ja keine soldatentypische Tätigkeit.

Letztendlich wird der DV Persönlichkeitsrechte des Soldaten gegenüber den dienstlichen Belangen abwägen müssen.

Ein Aspekt, den ich als DV beachten würde, wäre z.B. ein Anonymitätsbedürfnis- durchaus etwas, das ja vom S2-Personal besonders in Verbindungen mit Einsätzen immer wieder gepredigt wird. Dann kann es sein, dass jemand nicht so telegen ist und es ihm/ihr peinlich ist, gefilmt zu werden. Oder man in peinlichen Situationen gefilmt wird 8(z.B. wenn man einen Fehler macht oder einem eine Panne passiert).
Die Umplanung in eine andere Inspektion ist z.B. eine Möglichkeit. Oder auch eine Anonymisierung (was dann wieder zum Problem wird, wenn eine ganze Stubengemeinschaft zum Protagonisten wird.)- wird z.B. oft bei Berichten über das KSK gemacht.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

Also die Protagonistenabfragen, die ich in der Lw mache sind immer nur auf Freiwilligenbasis. Da stellt sich die Frage auch nicht.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

FoxtrotUniform

Dazu hat sich auch FüSK mal ausgelassen.

Selbstverständlich wird niemand unfreiwillig in einer solchen Reportage zum Protagonisten befohlen. Und der dienstliche Zweck vs. den Grundrechtseinschnitten würde keiner WB sowie keinem zivilen Strafverfahren standhalten; Isso.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Cherryblossom1

Ich mag ja gar nicht mal ausschließen, dass der ein oder andere weniger gut informierte Vorgesetzte durchaus erstmal die steile Behauptung aufstellt, die Teilnahme wäre befohlen, wenn zb der Dorffernsehsender Hintertupfingen anrückt.

Wir reden aber im Ausgangsbeitrag von einer personalwerblichen Produktion. In Zeiten des BeaKAGMBw wird so etwas aber definitiv nicht bei einer eben solchen passieren. Da rückt ein entsprechendes Team (u.a. der externen Medienagentur) an, die dem Vorgesetzten dann schon sagen was stattfindet und was nicht, weil sie sich mit den rechtlichen Bedingungen auskennen.
Und mit Sicherheit wird dafür nicht ,,mal eben so" das Grundrecht eines Soldaten eingeschränkt.

Ansonsten schließe ich mich @justice und @foxtrottuniform an.

LwPersFw

Zitat von: Bolts am 14. November 2017, 10:27:29
Hallo,

Frage steht ja schon im Titel.

Darf einem die aktive Teilnahme an einem Video - also, dass man für die Bundeswehr gefilmt und dann auf Youtube gezeigt wird - befohlen werden bzw. muss man diesen Befehl befolgen?


Es gelten die Vorgaben aus der ZDv A-600/1 , Punkt 8.6.4 "Bildrechte"
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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