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Mehrarbeit RDL nun auszahlbar

Begonnen von ltsamy, 28. November 2017, 19:17:01

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ltsamy

Moin,

habe erfahren dass sich Reservisten die angefallene Mehrarbeit nun auch auszahlen lassen können, und zwar rückwirkend zum 1.1.2016 -

je nach Dienstgrad gibt es zwischen 10-22 Euro pro Stunde. Also deutlich über Mindestlohn...

Quelle: mein PersRes

Ralf

ZitatFür Reservistendienst Leistende sind Ansprüche auf Ausgleich während der Dienstleistung auszugleichen. Dies ist bereits bei der Planung der Reservistendienstleistung zu berücksichtigen.
Und da die selben Richtlinien für RDL gelten, ist eine Auszahlung nur in ganz wenigen Ausnahmefällen möglich.
Vielleicht magst du deinen Beitrag ein wenig ausführen?
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ltsamy

Habe hier genaueres gefunden:

https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/verband-aktuell/beitrag/news/mehrarbeit-von-reservisten-wird-endlich-rueckwirkend-verguetet/

Hatten eine Übung, dabei sind ca 75 Std angefallen. Was fast 2 Wochen Urlaub sind, würde den Rahmen meiner 4wöchigen RDL allerdings sprengen...
Daher habe ich mir die letzten 2 Tage Urlaub genommen und den Rest auszahlen lassen.

Ralf

Öhm, das ist doch schon von Januar 2017. Der Grundsatz, dass dieses in die RDL einzuplanen ist, bleibt aber trotzdem bestehen.
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LwPersFw

#4
Man beachte, dass wir nicht über eine pauschale Auszahlung reden...wenn aus zwingenden dienstlichen Gründen keine
Freizeit gewährt werden kann...

Selbst wenn dies so sein sollte... wird trotzdem kein finanzieller Ausgleich gewährt... wenn nicht die Bedingungen des § 1 der folgenden Verordnung erfüllt werden...

https://www.gesetze-im-internet.de/wsemvergv/index.html#BJNR289200016BJNE000600000


Ähnliches gilt z.B. auch bei den BS/SaZ die in KdoBeh/Ämtern in einer Bürotätigkeit arbeiten.

Hier hat der Verordnungsgeber festgelegt, dass diese Tätigkeit "nicht messbar" ist.

Und weil diese Mehrarbeit nicht messbar ist...ist gem. dem § 48 Abs 1 Satz 2 BBesG eine finanzielle Vergütung ausgeschlossen.

D.h. diese Soldaten dürfen nur einen Ausgleich in Freizeit erhalten.

Wer dies nicht beachtet... bekommt nach 12 Monaten nichts...

Weder Frei...noch Geld !
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi

Abgesehen davon sind die Dienstzeiten von Reservistendienstleitungen fortzuschreiben. Und eine Auszahlung ist in der Masse der Fälle dann erst nach dem Erreichen von 12 Monaten Reservistendienstleistungen möglich.
Die Mehrarbeit wird grundsätzlich in die nächste Reservistendienstleistung mitgenommen, wenn sie nicht abgebaut werden kann.
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LwPersFw

#6
Siehe auch den Anhang...


...und in der A2-1300/0-0-2 "Die Reserve"

2.1.4.9 Dienstzeitausgleich

2061. Die Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) und die hierzu erlassenen Durchführungsvorschriften 12 sind anzuwenden.

Die Grundsätze des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie sich auch für RDL zu beachten.

12 BGBl. 2015, Teil I, Nr. 45 ausgegeben am 20.11.2015, S. 1995 ff. ,,SAZV" und Zentrale Dienstvorschrift A-1420/34 ,,Anwendung der Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten"

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ltsamy

Contenance meine Herren!

die Mehrarbeit wurde schriftlich angeordnet, wir hatten 12-14 Std pro Tag, 7 Tage die Woche.

Wuerde sehr gerne noch 2 Wochen Urlaub dranhaengen, aber dafuer gibt es keine RDL Tage mehr, und ist auch viel zu teuer mit mir als Selbstaendigem.

Ralf

Dann hat dein Truppenteil aber ordentlich Mist gebaut. Siehe mein Zitat im ersten Beitrag.
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Andi

Zitat von: ltsamy am 29. November 2017, 17:15:48
Wuerde sehr gerne noch 2 Wochen Urlaub dranhaengen, aber dafuer gibt es keine RDL Tage mehr, und ist auch viel zu teuer mit mir als Selbstaendigem.

Dann bleibt die Mehrarbeit bis zur nächsten Reservistendienstleistung erhalten und muss dann abgebaut werden.

Ansonsten ist Ralf nichts hinzu zu fügen.
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MMG-2.0

Wenn schon Urlaubstage nicht in die nächste RDL mitgenommen werden dürfen, dann denke ich nicht, dass das jetzt mit der Mehrarbeit geht.

CIRK

Zitat von: MMG-2.0 am 29. November 2017, 23:10:53
Wenn schon Urlaubstage nicht in die nächste RDL mitgenommen werden dürfen, dann denke ich nicht, dass das jetzt mit der Mehrarbeit geht.

Steht ja auch in dem von LwPersFw hochgeladenen Dokument, dass der Bezugszeitraum die Wehrübung an sich ist. Was also in der laufenden Übung nicht in Freizeit ausgeglichen werden kann muss demnach ausbezahlt werden.

schlammtreiber

So einen Ausnahmefall stellt die ILA in Berlin alle zwei Jahre dar - hier wird die Bewachung des Bw-Anteils durch Reservisten des ObjSRgt gestellt, und dabei fallen ordentlich Überstunden an, die ausgezahlt wurden. Ist aber wie gesagt ein "Special".
Semper Communis
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F_K

.. so "Special" nun auch wieder nicht.

Ich übe gerne bei "Übungen" - da fallen regelmäßig Überstunden an. Die Übung geht zwei Wochen, so lange wie üblicherweise meine RDL - die Aktiven machen dann zwei Wochen "Low Ops", "bummeln" die Überstunden ab.

Wenn ich dann meinen AG sagen würde, die RDL muss nun 4 Wochen gehen ... wird es schwierig.

Andi

Zitat von: CIRK am 29. November 2017, 23:26:00
Steht ja auch in dem von LwPersFw hochgeladenen Dokument, dass der Bezugszeitraum die Wehrübung an sich ist. Was also in der laufenden Übung nicht in Freizeit ausgeglichen werden kann muss demnach ausbezahlt werden.

Nein, das steht da so nicht! Es kann im Übrigen gar nicht jede Mehrarbeit ausgezahlt werden, dafür müssen Kriterien erfüllt sein.

Bei Ende der Wehrübung bestehende Mehrarbeit verfällt nicht, sondern wird bei der nächsten Wehrübung in der fortzuführenden Dienstzeitnachweisung ganz normal weiter geführt! Anders kann das Ziel der SAZV über einen Zeitraum von 12 Monaten einen Schnitt von 41 Wochenstunden bei Reservisten ja gar nicht erreicht werden.

Gruß Andi
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