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Fehlende Sicherheitsüberprüfung

Begonnen von Jackobär, 28. Januar 2018, 13:07:57

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KillBurn93

Die Bundeswehr muss sich an geltendes Recht halten und das sieht halt vor das Sie aktuell die GA nicht weitermachen dürfen sondern erst nach Abschluss der Überprüfung.
Die erworbenen Kenntnisse sollten erfasst werden und nicht nochmal abgelegt werden müssen.
So hart wie es klingt aber im großen Gefüge der Bundeswehr ist dieser Vorfall ein bedauerliches "Einzelschicksal".
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

Mike Brisket

Zitat von: F_K am 28. Januar 2018, 14:50:39
1. Der Soldat beschwert sich bei seinem DV - der sucht dann ggf. die Stelle, die abhelfen kann.

2. Der Soldat erhält ja Sold, direkte Nachteile gibt es nicht.

... Wo da jetzt ne Kündigung helfen soll, ist mir unklar.

Ihm entstehen also keine finanziellen Nachteile wenn er mal angenommen die AGA wiederholt?
Hoffentlich kommt der Dienstherr die nochmals entstehenden Mehrkosten auf!!

Ralf

Zitat(kommt von oben und so....).
Nennt sich Gesetz (SÜG) und dessen Ausführungsbestimmungen.
Ja es ist ärgerlich, aber es ändert nichts daran. Vöölig egal, wer im KarrC Bw da gepennt hat, die Tatsache bleibt, dass eine fehlende SÜ keine Teilnahme an der erweiterten Waffenausbildung nach sich zieht.

ZitatIhm entstehen also keine finanziellen Nachteile wenn er mal angenommen die AGA wiederholt?
Nö, er wird genauso besoldet.
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funker07

Formell entsteht dir ja kein Nachteil...auch, wenns erstmal unerfreulich ist.
Die Grundausbildungs- und Stammeinheit kann ich gut verstehen: Ohne Waffenausbildung kann keine sinnvolle Gefechtsausbildung, Wachausbildung usw durchgeführt werden.
Dafür einen Soldaten immer stückweise nachträglich ausbilden zu lassen funktioniert nicht zu einem vertretbaren Aufwand.

Beschweren kannst du dich, ich wüsste aber nicht, wie der Dienstherr dich da entschädigen sollte/müsste. Vielleicht ist es ne Eingabe wert. Wenn der Wehrbeauftragte von sowas weiß, kann er mal an entsprechenden Stellen drauf hinweisen - dir selbst bringt das aber bestimmt nichts.
Versuch das Positive zu sehen: Gefechtsdienst im Mai ist schöner als im Februar. Und sieh es aus Ansporn deine späteren Aufgaben (was auch immer das sein mag) gewissenhaft zu erledigen, um nicht so wie der zu arbeiten, der die Einleitung der SÜ vergessen hat.


Allerdings ist das schon ein arg schlechtes Bild, da würde mich nicht wundern, wenn viele Kündigen.
Wenn es schon an sowas scheitert, würde ich mir stark überlegen, ob die Bundeswehr so brauchbar ist, dass ich mich für x Jahre daran binden möchte....viel mehr Bilder (von funktionierenden Prozessen) dürfte der Rekrut ja noch nicht haben...das Ende der Probezeit kommt aber immer näher.

Ralf

Jedes Jahr gibt es zig tausende Einstellungen. Klar, dass da auch mal schief läuft. Genauso wie andersherum: da bringen Bewerber ihre Unterlagen nicht rechtzeitig bei und der Dienstherr bleibt auch auf den entstandenen Kosten und vakanten Dienstposten sitzen. Da wird auch kein Bewerber in "Regress" genommen.
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bayern bazi

#20
wenn andere ausbildungen geplant sien - UA - FA -OA - ZAW - enstehen dem TE unter umständen "laufbahnnachteile" weil er nicht zeitgerecht auf die dementpsrechenden weitere LG geschickt werden kann und evtl deshalb längere wartezeiten auf einen LG/weiterbildung hat

wenn es in dieser Hinsicht jetzt bereits schon andeuten würde gibt es nix anderes wei die offizielle Beschwerde beim DV - allein schon um die Verantwortlichen für die Panne zu ermitteln ;)

und ein telefonat mit
dem Herrn in Berlin, um auf diesem weg evtl eine ausnahme genehmigung oder einen "Eilantrag " von oben zu erwirken ;) - eine sofortige überprüfung von einzelen soldaten seitens des MAD oder  anderer  Prüforganisationen dürfte ja nicht soviel dagegen stehen
 

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Mike Brisket

Zitat von: Ralf am 28. Januar 2018, 15:16:55
Zitat(kommt von oben und so....).
Nennt sich Gesetz (SÜG) und dessen Ausführungsbestimmungen.
Ja es ist ärgerlich, aber es ändert nichts daran. Vöölig egal, wer im KarrC Bw da gepennt hat, die Tatsache bleibt, dass eine fehlende SÜ keine Teilnahme an der erweiterten Waffenausbildung nach sich zieht.

ZitatIhm entstehen also keine finanziellen Nachteile wenn er mal angenommen die AGA wiederholt?
Nö, er wird genauso besoldet.

Ich habe auch nie von einer Benachteiligung bei der Besoldung gesprochen sondern vielmehr über die nochmaligen Ausgaben im Rahmen der Wochenendheimfahrten die so nicht entstanden wären.
Abnutzung Kfz, Spritkosten etc.
Natürlich muss man dies in Abhängigkeit der Entfernungen betrachteten!
Mehrausgaben bleiben jedoch die so nicht angefallen wären.
Aber als Uffz verdient man ja mittlerweile wie ein Popstar!

Ralf

Zitatwenn andere ausbildungen geplant sien - UA - FA -OA - ZAW - enstehen dem TE unter umständen "laufbahnnachteile" weil er nicht zeitgerecht auf die dementpsrechenden weitere LG geschickt werden kann und evtl deshalb längere wartezeiten auf einen LG/weiterbildung hat
Das kann auch so passieren, wenn nicht ausreichend Trainingsplätze da sind.

Zitatdem Herrn in Berlin, um auf diesem weg evtl eine ausnahme genehmigung
Die kann es nicht geben. Die zweifelsfreie Nichtangehörigkeit zu gewissen Organisationen kann ja auch "der Herr aus Berlin" nicht attestieren.

ZitatMehrausgaben bleiben jedoch die so nicht angefallen wären.
Und die hat man auch in anderen Fällen, ein Lehrgangsort ist weiter weg als ein anderer usw usw usw.
Reisekosten werden gem. BUKG erstattet. Unterkunft wird gestellt, auf Lehrgängen sowieso.
Kommt Leute, nun lasst doch mal die Kirche im Dorf, ihr tut ja so, als ob zum ersten Mal eine Lehrgangsablösung erfolgt, die ein Soldat nicht zu verschulden hat. Wie oft werden Lehrgangsablösungen durchgeführt, weil jemand seine Voraussetzungen nicht hat (Sprache, Sport, Auszug ZMK usw). Auch da hat der Soldat manchmal nur mittelbar Schuld, weil er die Lehrgangsvoraussetzungen schlichtweg nicht kannte.
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KlausP

Der "Herr aus Berlin" wird den Teufel tun und irgend etwas entgegen der geltenden Rechtslage (und um nichts Anderes geht es hier!) anzuleiern.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Mike Brisket

Dann hoffen wir mal das dies Einzelfälle bleiben und nicht zur Gewohnheit wird.

KlausP

Mich würde interessieren, wann der TE seine Eignungsfeststellung hatte und ob alle Betroffenen (er schrieb ja von mehreren Kameraden) über das selbe KC eingestellt wurden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Das ist in der Tat verwunderlich, weil wohl wenig anderes im letzten halben Jahr so präsent war wie die Neueinführung der Verfahrensweisen wegen des SÜG.
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miT

Bin kein Jurist... Ist eine hierdurch verzögerte Laufbahnausbildung nicht ein "Nachteil", alleine durch die verspätete Beförderung ist es ein Verdienstausfall über jeden Dienstgrad hinweg? Denkfehler?
Kameradschaftliche Grüße!

Ralf

Nein, es gibt durchaus auch andere Ausbildungen, die nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden können. Beförderungszeiten sind immer Mindest- und Kannbestimmungen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Und wegen bspw. 3 Monate Verzögerung ist auch nur selten ein sog. Laufbahnnachteile zu erwarten. Dafür kommen ja in der Folge noch jede Menge andere Lehrgänge.

Nimm mal die ganzen Soldaten, die im Beförderungsstau stehen: alles erfüllt, aber nicht ausreichend Planstellen vorhanden: wo findet denn dann da eine Ausgleichzahlung statt, wenn jemand bspw. nicht frühestmöglich in A08, A08Z, A14, A15 etc eingewiesen wird?

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miT

ja, da können manche ein Lied von singen, ist auch wahr.  ::) Erklärung akzeptiert  ;D
Kameradschaftliche Grüße!

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