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Tarifrunde 2018

Begonnen von Rollo83, 10. Februar 2018, 11:44:03

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OMLT

Am meisten interessiert mich in der Tat nur eine zeitnahe Umsetzung und somit ein Aufschlagen auf meinem Konto.
Über eine "Gehaltserhöhung" für die ich nichts tun musste außer warten werde ich mich nicht beklagen ;)

Horrido!

Ralf

Eine eigene Besoldungsordnung kann auch zum Abkoppeln verschiedener Grundsätze des Berufsbeamtentums führen. Wir sind ja in den Augen einer Beamten jetzt schon überprivilegiert, man muss sich ja nur mal die Durchlässigkeit der Lfb anschauen.
Ein "Rosinenpicken" würde jedenfalls nicht möglich sein. Von daher muss man solche Ideen immer im Ganzen denken und mögliche Auswirkungen mitbetrachten. Auch ob es weiterhin eine starke Lobby der Gewerkschaft geben würde, wenn die Bw (mil) alleine da steht, wage ich zu bezweifeln.
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Pericranium

In meiner Laufbahn kann ich mich keineswegs über die Dienstbezüge beschweren.
Wenn die Tarife 2018 angepasst sind, dann bin ich nur knapp 200€ unter dem Netto Grundgehalt eines durchschnittlichen Arztes nach Tarifvertrag. Und das als Student!

Vergleicht man die SanOffze mit den Assistenzärzten, bekommt man so im Schnitt als BW-Assistenzarzt (je nachdem wie viele Dienste der zivile Kollege macht) so um die 500-700€ mehr.


dunstig

Ihr Ärzte seid ja eh ein Spezialfall mit allen möglichen Vorzügen ;)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Jan96

Ja bei Ärzten wird die Bildung des Personals tatsächlich auch gewürdigt. Diese Regelung, dass man eine Besoldungsgruppe über der des Dienstgrades eingeordnet wird, wäre tatsächlich auch eine sinnvolle Lösung für alle anderen Fachbereiche in denen Soldaten nahe an der studierten Tätigkeit eingesetzt werden. Im öffentlichen Dienst wird man mit Masterabschluss auch mit A13/A14 entlohnt und nicht mit A10.

Nouqie91

Zitat von: HIFiRE am 26. April 2018, 19:08:40
Ja bei Ärzten wird die Bildung des Personals tatsächlich auch gewürdigt. Diese Regelung, dass man eine Besoldungsgruppe über der des Dienstgrades eingeordnet wird, wäre tatsächlich auch eine sinnvolle Lösung für alle anderen Fachbereiche in denen Soldaten nahe an der studierten Tätigkeit eingesetzt werden. Im öffentlichen Dienst wird man mit Masterabschluss auch mit A13/A14 entlohnt und nicht mit A10.

Im öffentlichen Dienst muss man den Master auch eigenfinanziert absolvieren und bekommt während des Diplom Studiums an einer Akademie der Länder oder einer Hochschule des Bundes nur Anwärterbezüge.

dunstig

Hat dafür auch Semesterferien, viel mehr Freiheiten in der Studien- und Freizeitgestaltung, keine Trimester, keine soldatischen Verpflichtungen wie Anwesenheitskontrollen, IGF, etc., freie Wahl des Lebensmittelpunktes, Job der zum Studium passt, Auslandssemester, usw.

Es hat alles Vor- und Nachteile. Je nachdem wie man die persönlichen Schwerpunkte setzt überwiegt das eine oder das andere. Das Halten von Fachkräften macht eine A10 besoldung allerdings nicht einfacher. Bei den Ärzten scheint es ja auch zu gehen (ja ich weiß, Äpfel und Birnen und so ;) )

Aber das geht jetzt deutlich vom Thema weg.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Rollo83

Mal was Anderes, wann darf man denn mit der Erhöhung der Dienstbezüge rechnen ?
Ist Juni realistisch oder eher Juli/August?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

M.W.n. wurde doch noch gar nicht entschieden, ob, wann und wenn ja wie (nur 0,2% Versorgungsrücklage, ab 01.03. oder später?) das für Soldaten umgesetzt wird.
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Andi

Wirklich aussuchen kann sich die Politik das gar nicht, denn der §14 (1) BBesG ist da schon bindend. Und Seehofer hat ja nach den Verhandlungen ja schon gesagt, dass der Bundes (mindestens) auch so umsetzen wird.
Vor den Verhandlungen hat ja insbesondere auch der Bund darauf hingewiesen, dass der größte Erhöhungsbedarf bei den Gehältern des höheren und gehobenen Dienstes gesehen wird.

Die Minderung des ersten Erhöhungsbetrages der Staffelvereinbarung um 0,2 % für die Versorgungsrücklage des Bundes ist in § 14a BBesG festgelegt.

Gruß Andi
the rest is silence...

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LwPersFw

Herr Seehofer kann gar nicht anders, ohne gegen den Koalitionsvertrag zu verstoßen...

"2. Moderner Staat 

Öffentlicher Dienst

Wir bekennen uns zu einem modernen öffentlichen Dienst, der mit bestens ausgebil-deten und hochmotivierten Beschäftigten seine Aufgabe gut, zuverlässig und effizient erledigt. Wir werden uns um die Nachwuchsgewinnung kümmern. Der öffentliche Dienst muss unter Beibehaltung seiner Qualifikationsanforderungen attraktiv sein, damit der Staat im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen kann.

Tarifabschlüsse (TVöD) wollen wir grundsätzlich gleich auf die Bundesbeamtenbesoldung übertragen."


Und wenn es gleich auf die Bundesbeamtenbesoldung übertragen wird...erfolgt dies im BBesG...das auch für die Soldaten (SaZ/BS) gilt.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

Er könnte schon im Detail abweichen..."grundsätzlich" steht da, der geübte Stabstäter nutzt das, um sich eine Hintertür aufzuhalten. Aber ich gehe auch davon aus, dass es 1:1 zu umgesetzt wird. Gleichwohl hat er sich ja m.E. noch nicht geäußert. Hätte er ja auch schon machen können, wenn alles so glasklar wäre.
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TomTom2017

Herr Seehofer hat wohl gerade andere Prioritäten... immerhin sind bald Landtagswahlen in Bayern.  ::)

S1NCO

Und? Seehofer regiert nicht mehr auf Landesebene.

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