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Tarifrunde 2018

Begonnen von Rollo83, 10. Februar 2018, 11:44:03

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Andi

Wie gesagt: Seehofer hat sich direkt nach Abschluss der Verhandlungen geäußert.
the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

LwPersFw

Siehe Seite 2 im Anhang...

Ich denke Verdi würde dies nicht so veröffentlichen... wenn Herr Seehofer es nicht gegenüber ihnen zugesichert hätte...

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tasty

Zitat von: S1NCO am 02. Mai 2018, 19:56:54
Und? Seehofer regiert nicht mehr auf Landesebene.

Er ist aber CSU Vorsitzender  :P

LwPersFw

Das erforderliche Gesetz ist in der Verbändebeteiligung...

Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2018 - 2019 - 2020


Siehe StN des DGB im Anhang.

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Noch als Ergänzung...

Das Beteiligungsgespräch zwischen BMI, DGB und Gewerkschaften findet voraus. am 20. Juni statt.

Das Kabinett will sich voraus. am 4. Juli mit dem Gesetzentwurf befassen.

Danach muss der Bundestag über die Pläne entscheiden.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Lidius

Zitat von: LwPersFw am 18. Juni 2018, 13:46:15
Noch als Ergänzung...

Das Beteiligungsgespräch zwischen BMI, DGB und Gewerkschaften findet voraus. am 20. Juni statt.

Das Kabinett will sich voraus. am 4. Juli mit dem Gesetzentwurf befassen.

Danach muss der Bundestag über die Pläne entscheiden.

Wobei man davon ausgehen kann, dass die Auszahlung nach Kabinettsbeschluß wieder unter Vorbehalt erfolgt. Am 05.07. ist letzte Plenarsitzung vor der Sommerpause.

LwPersFw

Im Anhang:

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Entwurf eines 

Bundesbesoldungs-  und  -versorgungsanpassungsgesetzes  2018/2019/2020 (BBVAnpG  2018/2019/2020)

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Rollo83

Ist damit zu rechnen das die Nachzahlung der Bezüge zum August vollzogen wird oder ist eher mit September/Oktober zu rechnen ?

KlausP

Erfahrungsgemäß eher September/Oktober und dann wieder "vorbehaltlich gesetzlicher Regelung".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

IcemanLw

Bekommt man diese 250€ auch, wenn man erst zum 1.7.18 eingestiegen ist? Wäre eine positive Überraschung
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

WirdMaHellImHals

Angenommen ein Soldat war zum 1.3.2018 noch Besoldungsstufe A6 oder niedriger, ist aber danach durch Beförderung in A7 oder höher eingestuft worden, wie verhält es sich dann mit der Sonderzahlung von 250€?

Ralf

Männers  ;)
Steht doch im Gesetzesentwurf, ihr müsst das auch mal lesen:
ZitatBeamte und Soldaten erhalten im Jahr 2018 eine einmalige Zahlung in
Höhe von 250 Euro, wenn sie an mindestens einem Tag des Monats März 2018
Anspruch auf Dienstbezüge aus einem Amt der Besoldungsgruppen A 2 bis A 6
hatten.
Und ob man Anspruch hatte kann man aus der Planstelleneinweisung in A7 sehen. War die zum 01.04., dann hat man Anspruch, war die zum 01.03. dann eben keinen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

christoph1972

Zitat von: IcemanLw am 15. Juli 2018, 22:32:10
Bekommt man diese 250€ auch, wenn man erst zum 1.7.18 eingestiegen ist? Wäre eine positive Überraschung

Nein, da nicht am 01.03.2018 nicht in einer dazu berechtigenden Besoldungsgruppe respektive Dienstverhältnis.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

IcemanLw

Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

Rollo83

Hab ich da eigentlich was verpasst? Wird die Erhöhung nicht linear für jede Besoldungs und Erfahrungsstufe gleich ausgeführt? Gibt es da Unterschiede? Bekommen die niedrigeren Besoldungsstufen eine prozentual höhere Erhöhung als die höheren Dienstgradgruppen?
Der DBwV spricht nämlich davon?

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