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Ungerecjtigkeit - die zweite

Begonnen von sebi_der_zivi, 27. Juli 2006, 09:00:18

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sebi_der_zivi

Ich hab grad im Radio nen Beitrag über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gehört.
Vielleicht hilft das ja endlich die aktuelle Wehrpflichtpraxis zu kippen.

Timid

Zitat von: sebi_der_zivi am 17. August 2006, 15:09:43Ich hab grad im Radio nen Beitrag über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gehört.

Schön für dich. Wurde in dem Bericht auch darüber gesprochen, dass es weiterhin genug Paragraphen in diesem Gesetz gibt, die ungleiche Behandlungen auf Grund des Geschlechts, der Religion etc. erlauben? Dass es Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse gibt? Dass durch diese Sonderregelung das Gesetz zwar prinzipiell für anerkannte Zivil-, aber nicht für Wehrdienstleistende gilt? Nein? Schade aber auch ...

ZitatVielleicht hilft das ja endlich die aktuelle Wehrpflichtpraxis zu kippen.

Nö.
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sebi_der_zivi

Also, ich hab mal gegoogelt, weil ich bisher nur entfernt etwas über das AGG gehört hab. Das es bereits unterzeichnet ist und in Bälde in Kraft tritt, wußte ich noch gar nicht  :-[
Ich hab den Gesetzestext hier gefunden:
http://www.allgemeines-gleichbehandlungsgesetz.de/gesetzestext.html
Ich hab es mal überfolgen und kann nicht finden, dass es die aktuelle Wehrpflichtpraxis unterstützt.
Immerhin heißt es in §3
ZitatEine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
Und das ist ja eindeutig der Fall.
In §22 geht es dann weiter:
ZitatWenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.
Du hast tatsächlich recht, das Zivis hier gesondert aufgeführt werden:
Zitat§ 24 Abs 3 Zivildienstleistende sowie anerkannte Kriegsdienstverweigerer, soweit ihre Heranziehung zum Zivildienst betroffen ist.
ABER wo werden Wehrdienstleistende ausgeschlossen ?
Und es heißt auch nicht prinzipiell für Zivis, sondern tatsächlich für Zivis.
Für meinen Bedarf sollte das reichen. Ich finde, dass das Gesetz sehr schön die Doppelmoral des Gesetzgebers aufzeigt auf der einen Seite keine Benachteiligungen habn zu wollen und auf der anderen Seite diese heutige Wehr"pflicht" zulässt.

Timid

Zitat von: sebi_der_zivi am 17. August 2006, 15:59:49ABER wo werden Wehrdienstleistende ausgeschlossen ?

Zitat§ 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rechtsstellung entsprechend für

1. Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Bundes oder eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,

2. Richterinnen und Richter des Bundes und der Länder,

3. Zivildienstleistende sowie anerkannte Kriegsdienstverweigerer, soweit ihre Heranziehung zum Zivildienst betroffen ist.

Wer fehlt? Wehrdienstleistende?
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sebi_der_zivi

Das dort nur Zivis gesondert aufgeführt werden und GWDL nicht, habe ich durchaus bemerkt. Wer meinen Beitrag gelesen hat, müsste das bemerkt haben.
Das allein heißt aber ja noch nicht, dass sie grundsätzlich von den Annehmlichkeiten (und auch den Unannehmlichkeiten) dieses Gesetzes ausgeschlossen sind, oder ?
Und ich als Egoist könnte jetzt sagen: na und, selbst wenn, für mich reichts  ;D

Timid

Zitat von: sebi_der_zivi am 17. August 2006, 16:38:21Das allein heißt aber ja noch nicht, dass sie grundsätzlich von den Annehmlichkeiten (und auch den Unannehmlichkeiten) dieses Gesetzes ausgeschlossen sind, oder ?

Doch. Es ist genau aufgeführt, für welche Berufsgruppen (Selbstständige, Nicht-Selbstständige, Beamte etc.) es gilt. Wer fehlt, sind Wehr- und Ersatzdienstleistende. Denn diese werden nicht nur nicht aufgeführt, sondern gehören auch keiner der genannten Gruppen an. Folglich gilt es für sie nicht. Logisch, oder?
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sebi_der_zivi

Nein, nicht logisch.

Ja, es sind viele (auch nicht alle) Berufsgruppen aufgeführt, Mietverhältnisse werden gesondert behandelt, etc. Dies betrifft aber individuelle "Spezialregelungen", so wie ich es verstanden habe.
Der allgemeine Schutz vor Diskriminierung, bzw. Ungleichbehandlung, der gilt für alle. Hiervon ist keiner ausgenommen.

Ein Gleichbehandlungsgesetz, welches gleich mal viele Leute ungleich behandelt, wär ja auch einn Witz, oder ?

Timid

#67
Zitat von: sebi_der_zivi am 17. August 2006, 17:40:45Ja, es sind viele (auch nicht alle) Berufsgruppen aufgeführt, Mietverhältnisse werden gesondert behandelt, etc.

Es ist eigentlich jede Berufsgruppe aufgeführt, die es geben kann - Arbeitnehmer, Selbstständige (in bestimmten Fällen), "Organmitglieder", Beamte und Richter. Und Zivildienstleistende. Ausnahme: Soldaten, Wehr- und Ersatzdienstleistende.

ZitatEin Gleichbehandlungsgesetz, welches gleich mal viele Leute ungleich behandelt, wär ja auch einn Witz, oder ?

Es behandelt niemanden ungleich - aber es gibt allen Arbeitnehmern das Recht, Personen auf Grund aller in §1 genannten Gründe zu benachteiligen ...
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schlammtreiber

So langsam wird es lächerlich.

Quatsch. Ist ja schon lange lächerlich.

Nur mal so zum Nachdenken: wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß eine Horde Politiker und in ihrem Schlepptau unzählige Juristen jahrlang ein gesetz ausknobeln, Ausnahmen festlegen und das Ganze zig mal gegenchecken, und dabei völlig das übersehen, was sebi der zivi auf den ersten fachmännischen Blick erkennt, nämlich daß sie aus Versehen dabei die Wehrpflicht kippen?  ::)
Semper Communis
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Dennis812

Sag mal "sebi_der_zivi" hast du keine anderen Hobbies als gegen den Bund zu hetzen??? Das nimmt schon bald demagogische Züge an.

Sei du froh, dass du nicht zum Bund musst/gehst...UND wir alle, Aktive & Reservisten, können ebenfalls froh, und zwar darüber, dass wir Leute wie dich nicht beim Bund haben. So, mag hart ausgedrückt ist...aber so ist es doch.
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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Timid

Danke, dem gibt es eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Und da Schlammi mit seiner Aussage vollkommen recht hat, mache ich an dieser Stelle dicht.
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