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Verschiedene Dienstgradgruppen innerhalb eines Lehrgangs

Begonnen von jk3, 18. Mai 2016, 18:18:37

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miguhamburg1

@ GStar

Es ist falsch, was Sie da schreiben: Als Leiter des Innendienstes hat der KpFw Weisungsbefugnis gegenüber allen Angehörigen seiner Einheit, auch den ZgFhrOffz/KpEinsOffz, nur nicht gegenüber seinem KpChef, in dessen Auftrag er das ja tut.
Gleichzeitig ist er ja auch Vorgesetzter gem. § 1 VVO gegenüber den Angehörigen des KpFwTrp und Vorgesetzter gem. § 4 VVO gegenüber allen Unteroffizieren und Mannschaften.

Mit Verlaub, woozu wird eine Bestimmung der VVO "missbraucht", wenn eindeutig der § 1 VVO greift? Wer macht denn so einen Unsinn? Ein Hörsaalleiter ist je nach SollOrg entweder einem Einheitsführer oder einem Teileinheitsführer gleichgestellt. Damit ist die Vorgesetzteneigenschaft klar umrissen.

miguhamburg1

@ GStar - zur Ergänzung

Sie haben vermutlich die allgemeine Befehlsbefugnis des Spießes (die ergibt sich nämlich aus § 4 VVO) mit der spezifischen Befehlsbefugnis nach § 3 verwechselt. Insofern darf er also den Offizieren seiner Einheit natürlich nur Weisungen erteilen, die den Innendienst betreffen und entsprechend in Vorschriften/Regelungen/Erlassen hierzu niedergelegt sind.

Aus diesem Grund
-  sind die Offiziere der Kompanie beim (morgendlichen) Antreten der Kompanie ja auch nicht in der Formation eingetreten, somndern nehmen "am Rand" stehend die Informationen des Spießes auf und
-  meldet der Spieß die angetretene Kompanie ja auch nicht an den Chef, sondern der dienstgradhöchste Offizier der Kompanie - und wenn vorhanden und anwesend, der KEO (und der Spieß tritt dazu in die Formation).

KlausP

Zitat... Der KpFw ist Vorgesetzter nur für Mannschaften und Unteroffiziere seiner Kompanie, nicht für jeden außer dem Chef. ...

Genau SO ist das.

Zitat... Als Leiter des Innendienstes hat der KpFw Weisungsbefugnis gegenüber allen Angehörigen seiner Einheit, auch den ZgFhrOffz/KpEinsOffz ...

Zitat aus der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-2:

Zitat... 122. Der KpFw steht, unabhängig von der Dienstgradstruktur, an der Spitze des Unteroffizierkorps der Einheit und soll durch Charakter, Können und Pflichterfüllung beispielgebend sein. Er fördert den Zusammenhalt des Unteroffizierkorps.
123. Er ist Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich gemäß § 3 der Vorgesetzten-verordnung (VorgV) gegenüber allen Unteroffizieren und Mannschaften der Einheit. Innerhalb ,,klassischer Truppenstrukturen" ist der KpFw in seiner Teileinheit zudem unmittelbarer Vorgesetzter gemäß § 1 VorgV5F6.

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Thomas1991

Eine letzte Frage noch, weil mir das hier auch keiner glaubt:

Ist folgender Befehl rechtmäßig und was wären mögliche Konsequenzen:

Laut Dienstplan ist 0645 vom Hörsalldienst Vollzähligkeit durchzuführen.
Er setzt sich dennoch über den vom Dienststellenleiter unterschriebenen Dienstplan hinweg und befiehlt um 0630 zur Vollzähligkeit anzutreten.
Zu diesem Zeitpunkt ist noch kein Soldat des Hörsaals als auch der Hörsaaldienst im Dienst.
Dienstausgleich für dieses Antreten (im Jahr rund 55 Überstunden) wird von Seiten der Führung verwährt.

(Kleiner Funfact: der Dienstplan (Also Dienstzeit) beginnt um 0645, wecken jedoch um 0600 - wenn wir uns um 5min verspäten, sind wir 50min zuspät. - Rechtens?)

Und bevor es heißt "15min ist doch nichts", hier macht der Ton die Musik :-)

Danke für die Hilfe!


Bumblebee

Das liegt alleine im Ermessen des DV.

Der Kamerad ist "für eine bestimmte Aufgabe vorübergehend" Vorgesetzter.

Wenn die bestimmte Aufgabe ist: Vollzähligkeit bis 0645 feststellen, dann ist er Vorgesetzt, es liegt mit der von Dir beschriebenen Anweisung ein Befehl vor, dieser ist definitiv Verbindlich und höchstwahrscheinlich (kommt auf diverse Faktoren an) rechtmäßig.

Wenn die bestimmte Aufgabe ist: Vollzähligkeit ab 0645 feststellen, dann ist er vor 0645 nicht Vorgesetzt, es liegt also auch kein Befehl vor.

Ich empfehle ein eingehendes Vieraugengespräch, eventuell im zweiten Anlauf mit VP und/oder dienstälteren Kameraden.

IcemanLw

Verbindlich okay, aber rechtmäßig?
Mir würde da aber schon der dienstliche Zweck fehlen (rein wegen der Uhrzeit). Aber gehen wir davon mal weg, ständig den Dienst vorzuziehen und das unbezahlt kann doch unmöglich in Ordnung sein.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

HubschrauBär

Wenn die Führung den mehr geleisteten Dienst nicht anerkennt, scheint das Verhalten des Hörsaaldienstes hier ja bekannt zu sein und wird offenbar toleriert?

In dem Fall wäre mir das auf jeden Fall eine Beschwerde wert.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Haudegen

Das Beispiel von Thomas1991 sollte jeder kennen der mal auf einem Lehrgang war indem es Hörsäle gibt.

Ich würde einfach sagen das es gängige Praxis ist einen Zeitpuffer einzubauen, habe ich selber auf dem OAL, OL1 und auf dem EKL so gehandhabt, genau wie alle anderen Hörsaaldienste vor mir auch. Aber vielleicht war das auch einfach eine Art "Gentleman-agreement" und jeder hat es stillschweigend hingenommen.

Wie die rechtliche Lage mit den Überstunden darüber aussieht liegt außerhalb meiner Kenntnis, allerdings liegt in diesem Zeitpuffer ein dienstliches Interesse, wer garantiert dem Hörsaaldienst denn das der ganze Hörsaal pünktlich um 0645 auf dem Flur steht, eine tadellose Rasur hat und die Uniform korrekt sitzt? Richtig niemand, deswegen gebietet es eigentlich der gesunde Menschenverstand diesen Puffer einzubauen.
Hilfe! Ich kann nichts mehr anfordern, weil ich keine Anforderungsformulare mehr habe.

"Ein sprechender Elch hat mir gesagt ich solle zur Bundeswehr gehen. Klingt fair!"

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