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Anerkennung einer ATN fremden Verwendung

Begonnen von DerNeue149, 22. Februar 2019, 11:00:52

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33Cent

Zitat von: DerNeue149 am 22. Februar 2019, 15:13:22
Nun aber mal zurück zum Thema. Ich weiß alles etwas merkwürdig, aber mir macht es Spaß und ich mache es gerne und was bringt ein Soldat der seinen Job nicht mag etc.

Bestejt die Möglichkeit?

Also es klang ja schon so, als wenn es möglich wäre sich eine ATN anerkennen zulassen wie das zum Beispiel bei den ITlern läuft.

Ich verstehe das ihnen das Spaß macht, aber sehn sie es Mal so....
Sie sind als PKW Fahrer angestellt und haben nen PKW Führerschein.

Nun fahren sie aber jeden LKW weil es erforderlich ist, ohne Führerschein und ohne das entsprechende Gehalt.

Meinen Sie das ist okay?
Selbst wenn es ihnen Spaß macht?

F_K

.... Und nur, weil man ein paar Jahre ohne erwischt zu werden, einen LKW gefahren hat, gibt es keinen Führerschein dafür - im Gegenteil, beantragt man den Führerschein mit der Begründung, wird ein Strafverfahren eröffnet werden - ich hoffe, das Bild ist deutlich.

DerNeue149

Bevor es hier wieder mal ausartet.
Das Thema ist durch.
Habe meine Antworten die ich benötige vielen Dank 👍🏻

DerNeue149

Mal ne ganz andere Frage. Hätte ich in diesem Fall Anspruch auf ,,Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes"?

KlausP

Wer soll die bewilligen? Ist das ein "höherwertiges Amt"? Istvjetzist Dienstposten höher dotiert als Ihr originärer Dienstposten?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Zitat von: DerNeue149 am 22. Februar 2019, 11:00:52

Gibt es die Möglichkeit ... dass nach einer gewissen Zeit dieser Person diese ATN zuerkannt werden kann ?


Lesen Sie einmal in der GAIP des BAPersBw ... die KennNr GAIP 31-04-00 "Zu- und Aberkennung von Tätigkeitsbegriffen/Qualifikationen"

Wenn Sie nicht wissen wo sie im IntranetBw zu finden ist ... fragen Sie Ihren Pers.


Zitat von: DerNeue149 am 10. März 2019, 23:04:01
Mal ne ganz andere Frage. Hätte ich in diesem Fall Anspruch auf ,,Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes"?



Der § 46 BBesG "Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes" wurde zum 01.01.2016 ersatzlos aufgehoben.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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