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Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?

Begonnen von Pantex, 02. April 2019, 14:50:34

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PzPiKp360

@Pantex: Was Du meinst ist die Einstellung als (Reserve-)Offizier gemäß Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) §43 (3) in Verbindung mit §26 (2) oder §26 (4). Hier muß eine zivile Qualifikation, typischerweise ein Studienabschluss samt entsprechender Berufserfahrung, auf einen bestimmten Dienstposten passen.

Das könntest Du anstreben, wenn es einen solchen vakanten Dienstposten gäbe, der Deine zivile Qualifikation erfordern würde.

Die Geschichte, die wolverine verlinkt hat, ist eine Kennenlernen-Veranstaltung, die neben anderen Effekten (u.a. positive Multiplikation) mögliche Kandidaten für diese Zugänge anlocken soll.

Pantex

Servus PzPiKp360,

ein Studienabschluss liegt nicht vor.

Den Oberinspektor habe ich mir aus dem mittleren Dienst heraus hart erarbeiten müssen und die zivilen Qualifikationen, so denke ich, werden den "Offizier" nach derzeitigen Stand nicht hergeben.

Zusätzlich wird mein Alter dafür auch nicht sonderlich förderlich sein, gut und Erfahrung braucht in unserer Gesellschaft eh keiner mehr.

Ein Kurzzeit Dienstgrad, was es nicht alles beim Bund mittlerweilen gibt.

mfg
P
> W15 - 1980-1981 - HflgStff4 - OG
> Wiedereinst. - 1985-1996 - FmBtl4 - FuMatMechFW - AutoKo - ZgFhr ATN - Ofw (Elektromeister/Betriebsschutzmeister)
> 93-94 Somalia
> seit 1997 Beamter in einer Berufsgenossenschaft - akt. - Verw.Oberinspektor g.D. (SAP- Trainer/Scout/Körperschaftsübergr.Tätigk.

PzPiKp360

Dieser Kurzzeit-Dienstgrad Oberleutnant ist nichts anderes als ein informelles Zuckerle, damit sich die Teilnehmer entsprechend ihrer zivilen Stellung auch militärisch gebauchpinselt wertgeschätzt fühlen können, für die Dauer der Veranstaltung. Eine Ansprache als "Schütze Nix" hätte vermutlich nicht die gewünschten Effekte...

Aber nicht traurig sein. Es gibt eine Menge Reservisten, deren militärischer Dienstgrad unter ihrer mittlerweile erreichten zivilen Stellung liegt, und das trotzdem gerne machen. Ich habe neulich bei einer DVag jemanden mit "Dr. ABC" auf dem Namensschild gesehen, der OG auf der Schulter hatte. Oberfeldwebel ist doch ganz fein, einfach mal wieder üben gehen, mit passender Beorderung sollte ein Hauptfeldwebel noch drin sein.

wolverine

In einer früheren Dienstelle übte ich mit einem Beisitzer eines Landesverfassungsgerichts, der HptGefr war. Und wir machten beide die gleiche Arbeit.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

justice005

ZitatWelchen Weg müsste ich beschreiten um hier draufzusatteln oder anders gefragt geht das überhaupt kurz vor dem 58 Lj. und wird man überhaupt gebraucht?

Wo sind Sie denn eingesetzt und was genau machen Sie dienstlich derzeit? Ggf. kommt ja eine Verwendung im Auslandseinsatz in Betracht (z.B. in der Einsatzwehrverwaltung). Dann kriegen Sie zunächst temporär den Dienstgrad entsprechend Ihres Beamtendienstgrads und nach einiger Zeit kann der Dienstgrad auch endgültig verliehen werden. Aber wie meine Vorredner schon schrieben: Es kommt immer darauf an, ob die Bundeswehr Ihre Beamtenqualifikation in einer vergleichbaren Verwendung benötigt oder nicht. Sonst wird das nichts.

Zitatn einer früheren Dienstelle übte ich mit einem Beisitzer eines Landesverfassungsgerichts, der HptGefr war. Und wir machten beide die gleiche Arbeit.

Kommt mir bekannt vor. Ich kannte mal einen Oberstaatsanwalt, der bei Truppenwehrübungen in den 90igern begeistert als Kradmelder im Mannschaftsdienstgrad herumfuhr.

Rekrut84

Zitat von: Pantex am 02. April 2019, 16:13:24
Zitat von: F_K am 02. April 2019, 16:01:02
ZitatAlso kann sich mein derzeitiger Dienstgrad

Eine "Besoldungsstufe" als Beamter (oder wie immer da der Fachterminus ist), ist KEIN militärischer Dienstgrad und dementsprechend gibt es da KEINE Wechselwirkung.

OK, ich habe halt in diesem Forum auch über "frisch" Eingestellte Soldaten gelesen, daß diese auch ohne vorherige militärische Dienstzeit in höhere Dienstgrade eingewiesen wurden.

Aber das trifft dann wohl nur auf besondere Programme zu, gehe ich zumindest davon aus?
Gab es da nicht mal Programme die sogar völlig ungedienten Zivilisten aus der Wirtschaft, Dienstgrade im Offiziersrang im Schnellverfahren zugesprochen haben?

mfg
P

Es gibt die Möglichkeit mit einer zivilen beruflichen Qualifikation in einen höheren Dienstgrad eingestellt zu werden. Dafür muss diese berufliche Qualifikation für die Verwendung förderlich sein.
Mit einem Meister kann man dann direkt als Feldwebel eingestellt werden.
Mit einem Bachelor in einem förderlichen Studiengang als Oberleutnant, als Hauptmann mit zusätzlich mindestens zwei Jahre förderlicher Berufserfahrung. Das Ganze staffelt sich dann bis zum Oberst bei dem man einen förderlichen Master und 5 Jahre förderlichen Berufserfahrung seit Erwerb des Masters vorweisen kann. 

Das ist kein Programm, sondern gesetzlich in der Soldatenlaufbahnverordnung geregelt.

Tasty

Also kurz und knapp: Leider, leider gibt's den Automatismus, dass der militärische Dienstgrad de des Beamten folgt nicht. Schön wär's, aber wer mehr will, muss eben einen anderen Weg gehen.

dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Pantex

Zitat von: Rekrut84 am 02. April 2019, 23:30:58

Es gibt die Möglichkeit mit einer zivilen beruflichen Qualifikation in einen höheren Dienstgrad eingestellt zu werden. Dafür muss diese berufliche Qualifikation für die Verwendung förderlich sein.
Mit einem Meister kann man dann direkt als Feldwebel eingestellt werden.
Mit einem Bachelor in einem förderlichen Studiengang als Oberleutnant, als Hauptmann mit zusätzlich mindestens zwei Jahre förderlicher Berufserfahrung. Das Ganze staffelt sich dann bis zum Oberst bei dem man einen förderlichen Master und 5 Jahre förderlichen Berufserfahrung seit Erwerb des Masters vorweisen kann. 

Das ist kein Programm, sondern gesetzlich in der Soldatenlaufbahnverordnung geregelt.

Weniger als Oberfeldwebel geht ohnehin nicht, da das mein Enddienstgrad war!?
> W15 - 1980-1981 - HflgStff4 - OG
> Wiedereinst. - 1985-1996 - FmBtl4 - FuMatMechFW - AutoKo - ZgFhr ATN - Ofw (Elektromeister/Betriebsschutzmeister)
> 93-94 Somalia
> seit 1997 Beamter in einer Berufsgenossenschaft - akt. - Verw.Oberinspektor g.D. (SAP- Trainer/Scout/Körperschaftsübergr.Tätigk.

KlausP

Nein, niedriger geht nicht. Das könnte nur das Truppendienstgericht. Wenn Sie das alles wirklich so brennend interessiert sollten Sie sich mal mit der Soldatenlaufbahnverordnung befassen.

Die von Ihnen zitierte Aussage bezieht sich auf ungediente Bewerber, die im Fachdienst auf Grund ihrer zivilberuflichen Qualifikation mit höherem Dienstgrad eingestellt werden können. Wiedereinsteller werden grundsätzlich mit ihrem letzten Dienstgrad eingestellt, wenn sie nicht zwischenzeitlich einen höheren Berufsabschluß erworben haben.

Eine wirklichen Grund für Ihre Fragen vermag ich immer noch nicht zu erkennen, aber das liegt wohl an mir ... oder meinem Alter.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rekrut84

Meine Aussage war, wie ich es mit dem Zitat hervorgehoben habe, auf die Aussage bezogen, dass ,,"frisch" Eingestellte Soldaten ... auch ohne vorherige militärische Dienstzeit in höhere Dienstgrade eingewiesen wurden."

,,Aber das trifft dann wohl nur auf besondere Programme zu, gehe ich zumindest davon aus?"

Dabei habe ich allgemein aus der gesetzlichen Norm Beispiele aufgezählt die zu einer Einstellung im höheren Dienstgrad führen können.

Nachtmensch

Zitat von: Rekrut84 am 02. April 2019, 23:30:58
Mit einem Bachelor in einem förderlichen Studiengang als Oberleutnant, als Hauptmann mit zusätzlich mindestens zwei Jahre förderlicher Berufserfahrung. Das Ganze staffelt sich dann bis zum Oberst bei dem man einen förderlichen Master und 5 Jahre förderlichen Berufserfahrung seit Erwerb des Masters vorweisen kann. 

Das ist kein Programm, sondern gesetzlich in der Soldatenlaufbahnverordnung geregelt.
Hast du den Paragraphen zur Hand, wo das mit den 5 Jahren förderlichen Berufserfahrung steht, um dann als Oberst eingestellt zu werden?


F_K

Anmerkung:
Also eher Dr.-Ing (nach dem Studium) und mehr Zeit - dass ist eine eher theoretische Möglichkeit, vermutlich noch nie gemacht worden ....

Rekrut84

Zitat von: Nachtmensch am 03. April 2019, 20:04:42
Zitat von: Rekrut84 am 02. April 2019, 23:30:58
Mit einem Bachelor in einem förderlichen Studiengang als Oberleutnant, als Hauptmann mit zusätzlich mindestens zwei Jahre förderlicher Berufserfahrung. Das Ganze staffelt sich dann bis zum Oberst bei dem man einen förderlichen Master und 5 Jahre förderlichen Berufserfahrung seit Erwerb des Masters vorweisen kann. 

Das ist kein Programm, sondern gesetzlich in der Soldatenlaufbahnverordnung geregelt.
Hast du den Paragraphen zur Hand, wo das mit den 5 Jahren förderlichen Berufserfahrung steht, um dann als Oberst eingestellt zu werden?

habs nochmal nachgesehen und es sind 5 Jahre und 6 Monate für den Oberstleutnant. Der Oberst benötigt nochmal 3 Jahre mehr, also 8 Jahre und 6 Monate.

§26 Absatz 2 Nummer 4 setzt die Bedingungen von Nummer 3 plus 3 Jahre Berufserfahrung voraus. Nummer 3 setzt die Bedingungen von Nummer 2 plus 3 Jahre voraus.
Nummer 2 setzt einen Master und 2 Jahre und 6 Monate Berufserfahrung voraus, oder die Befähigung zum Richteramt, Dr-Ing, Dr Naturwissenschaften oder die Befähigung zum höheren Dienst des Bundes.

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