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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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Herr Fuchs

Vielen Dank schon mal!

Die 13 Jahre aktive Dienstzeit = Erfahrungsstufe 5 oder 6 ?

Ich kann mir das nicht so recht zusammenreimen, das es doch eine oder einige Änderungen bezüglich der Erfahrungsstufen gab. Damlas hieß es ja noch Dienstaltersstufe und ging bloß bis zur Stufe 6.

KlausP

Na dann muss man mal den Gesetzestext lesen. ... Oder den Thread von Anfang an.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


Ralf

Zitat von: Herr Fuchs am 02. April 2019, 15:51:58
Ich kann mir das nicht so recht zusammenreimen, das es doch eine oder einige Änderungen bezüglich der Erfahrungsstufen gab. Damlas hieß es ja noch Dienstaltersstufe und ging bloß bis zur Stufe 6.
Ist schon ein wenig enttäuschend. Ich hatte doch den § dazu genannt. Lesen musst du ihn schon selbst:
ZitatDie Zeiten kannst du dann nach §27 BBesG aufsummmieren.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Herr Fuchs

Den Gesetzestext habe ich gelesen und auch verstanden.

Meine Frage zielte darauf ab, das die Zeiträume für den Aufstieg in die nächste Erfahrungsstufe (damals Dienstalsterstufe) andere waren, als jetzt derzeit gültig die Stehzeiten im system der Erfahrungsstufen 1 bis 8. Diese Umstellung von Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen erfolgte m.M.n. damals während ich mich bereits kurz vor DZE im BfD befand oder sogar nach meinem DZE während ich dann bereits Übergangsgebührnisse (während meines Studiums) erhielt, so dass ich das leider nicht mehr genau ausrechnen kann.

Seid doch nicht immer gleich so ruppig... oder denkt ihr tatsächlich ich hätte nicht vorher hier im Thread sowie im Gesetz alles gelesen. Auch danach können sich Verständnisfragen ergeben. Nicht jeder hat wie ihr die Weisheit mit Löffeln ...  ;)

Rekrut84

Um es höflich auszudrücken, da gibt es nicht viel zu verstehen. 13 Jahre Dienstzeit, und dann ein Blick auf die Staffelung der Erfahrungsstufen. Alles mit, wann wie was mal war, ist für dich völlig uninteressant. Das steht auch so im Gesetzestext. Die Umstellung war 2016 und da warst du schon lange raus.

didi62

Anbei einer Berechnung mit 13 Jahren anerkannter Vordienstzeiten.

Nachtmensch

Zitat von: Rekrut84 am 03. April 2019, 08:21:21
Die Umstellung war 2016 und da warst du schon lange raus.
Die Umstellung von Dienstaltersstufe auf Erfahrungsstufe ist bereits am 1.7.2009 erfolgt. Das einzige was sich immer mal wieder geändert hat, ist die Laufzeit, die man in einer Erfahrungsstufe absolvieren muss, um in die nächste zu gelangen.


Rekrut84

Zitat von: Nachtmensch am 03. April 2019, 16:50:44
Zitat von: Rekrut84 am 03. April 2019, 08:21:21
Die Umstellung war 2016 und da warst du schon lange raus.
Die Umstellung von Dienstaltersstufe auf Erfahrungsstufe ist bereits am 1.7.2009 erfolgt. Das einzige was sich immer mal wieder geändert hat, ist die Laufzeit, die man in einer Erfahrungsstufe absolvieren muss, um in die nächste zu gelangen.

Komisch, dass die Bundeswehr selbst etwas anderes sagt.

https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/soldaten/besoldung_versorgung/erfahrungsstufen/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQryCDAwcXUyDXR2DQowNAoz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmmFqph-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAp-nxcA!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TJR00AD5SEART3056

Rekrut84

Zitat von: Nachtmensch am 03. April 2019, 16:50:44
Zitat von: Rekrut84 am 03. April 2019, 08:21:21
Die Umstellung war 2016 und da warst du schon lange raus.
Die Umstellung von Dienstaltersstufe auf Erfahrungsstufe ist bereits am 1.7.2009 erfolgt. Das einzige was sich immer mal wieder geändert hat, ist die Laufzeit, die man in einer Erfahrungsstufe absolvieren muss, um in die nächste zu gelangen.

Und weil du behauptet hast, dass die Änderung schon 2009 erfolgt sein soll, dann bitte sie dir die bis zum 31.12.2015 gültige frühere Fassung des §27 BBesG an.

https://www.buzer.de/gesetz/1599/al52861-0.htm



Erfahrungsstufen

Zitat von: Rekrut84 am 11. April 2019, 22:07:43
Zitat von: Nachtmensch am 03. April 2019, 16:50:44
Zitat von: Rekrut84 am 03. April 2019, 08:21:21
Die Umstellung war 2016 und da warst du schon lange raus.
Die Umstellung von Dienstaltersstufe auf Erfahrungsstufe ist bereits am 1.7.2009 erfolgt. Das einzige was sich immer mal wieder geändert hat, ist die Laufzeit, die man in einer Erfahrungsstufe absolvieren muss, um in die nächste zu gelangen.

Komisch, dass die Bundeswehr selbst etwas anderes sagt.

https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/soldaten/besoldung_versorgung/erfahrungsstufen/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQryCDAwcXUyDXR2DQowNAoz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmmFqph-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAp-nxcA!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TJR00AD5SEART3056

Das haben die meisten 2009 miterlebt, sie scheinbar noch nicht.

Hier zum Nachlesen nur für Sie
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/ueberleitung/

200/3 ohne LoginDaten

@Rekrut: Achtung, nicht verwechseln, Du haust hier die Änderung von Alters- auf Erfahrungsstufen und die Anpassung der Aufstiegszeit im System Erfahrungstufen durcheinander. Bei den von Dir aufgeführten Links geht es halt um die Änderung der Verweildauer in den Erfahrungsstufen. Das hat nichts mit den seit 2009 abgeschafften Altersstufen zu tun

Rekrut84

Die Frage war wie die Erfahrungsstufe bei Wiedereinstellung berechnet wird.

Ralf hat hierbei auf §27 BBesG verwiesen.

2016 erfolgte die Umstellung bei der Berechnung der Erfahrungsstufen auf das aktuelle System. Das ist die gültige Rechtslage und für die Beantwortung der Frage relevant und das habe ich gesagt.
Wenn da jemand einen Bezug auf die Dienstaltersstufen liest ist das nicht mein Problem.

LwPersFw

Man könnte ja auch einfach mal die letzten 32 Seiten hier im Thema nach den passenden Informationen durchsuchen...

Denn viele immer wiederkehrende Fragen wurden da schon behandelt... und - was die Grundsätze betrifft - abschließend beantwortet...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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