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Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?

Begonnen von KlausCloosters, 25. April 2019, 08:32:06

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KlausCloosters

Hallo und guten Morgen Kameraden,

dieses Jahr bekam ich die OffzMilFD-Zusage und mein 90/5 ist auch bereits abgeschlossen.
Nun habe ich mir im Intranet die Infobroschüre 2018 der Fachschule in Fassberg angesehen und stieß auf einen - für mich - eigenartigen Hinweis. So heisst es dort auf Seite 10:

Hinweis: Das Niedersächsische Meldegesetz verlangt, dass Sie sich unverzüglich bei der für den Ort
Ihrer Wohnungsaufnahme zuständigen Behörde zu melden haben. Das gilt auch bei Unterkunft in der
Kaserne. Der Wohnungsgeber hat sich nach § 12 eben dieses Gesetzes durch Einsicht in die amtliche
Meldebestätigung binnen zwei Wochen nach Einzug davon zu überzeugen. Damit haben alle in der
Kaserne untergebrachten Soldatinnen und Soldaten jeweils ihrem Inspektionsfeldwebel diese
Bescheinigung innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.


Da ich knapp 100Km von der Schule entfernt einen anerkannten Wohnsitz/Hausstand habe, würde ich zwar ggf. in Fassberg ein Zimmer in der Kaserne nehmen, aber max 2x/Woche dort übernachten.
Ich muss unter den Voraussetzungen meinen Wohnsitz in Fassberg anmelden? Das kann doch nicht wahr sein.... Mein Lebensmittelpunkt ist Hannover, da ich dort meinen Freundeskreis, meinen Sportverein und viel wichtiger: Eine Wohnung mit meiner schwangeren Lebensgefährtin habe!

Bin ich wirklich dazu verpflichtet, nur damit die Stadt Fassberg entsprechende Steuereinnahmen bekommt?

Bjoern490

Moin,

also das ist in NDS tatsächlich so.
Wenn keine anerkannte Wohnung wo anders besteht, muss man sich mit dem Hauptwohnsitz dort melden bei einer Versetzung länger als 6 Monate glaube ich.
Wenn man TG Empfängt bzw. eine anerkannte Wohnung in einer anderen Stadt besteht muss man sich meines Wissens nur mit einem Nebenwohnsitz dort melden.



Al Terego

Du schreibst doch selber, dass Du eine anerkannte Wohnung mit Deiner Lebensgefährtin hast und ihr demnächst ein Kind erwartet. Damit sollten doch die Vorraussetzungen gegeben sein, dass Du in Fassberg deinen Zweitwohnsitz anmeldest. Einfach alle Unterlagen bei der Anmeldung mitnehmen und vorlegen.

KlausP

Grundlage ist das Bundesmeldegesetz und evtl. die entsprechenden Durchführungsgesetze der Bundesländer.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Roughnecks

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass sich vom Jahrgang 2017 - 2019 keiner in Faßberg gemeldet hat.

Roughnecks

Ausgenommen die, die tatsächlich nach Faßberg gezogen sind natürlich.

F_K

Lest doch bitte das Gesetz - auch eine Nebenwohnung ist zu melden.

ISSO.

Wer etwas anderes behauptet, kann nicht lesen oder begeht halt OWIs.

Roughnecks

Ich behaupte nichts anderes, ich sage nur, wie es hier tatsächlich gehandhabt wird.

KlausCloosters

Aber ab wann ist eine Wohnung denn eine Wohnung???

Ja, Kamerad F_K ist ein Freund des ISSO und Das wurde schliesslich schon immer so gemacht.

Aber eine Kasernenbude, die einmal pro Woche zum Schlafen genutzt wird, ist in meinen Augen keine Wohnung, da ich dort:

a) nicht wohne
b) keine persönlichen Gegenstände von mir beinhaltet

Also ab wann ist eine Wohnung denn nun eine Wohnung?

Roughnecks

@KlausCloosters,

ich empfehle die Anreise hier abzuwarten und ein Gespräch mit dem Spieß zu suchen bzw. was du natürlich auch machen kannst, den Spieß hier anrufen.


KlausP

Zitat von: KlausCloosters am 25. April 2019, 14:38:56
Aber ab wann ist eine Wohnung denn eine Wohnung???

Ja, Kamerad F_K ist ein Freund des ISSO und Das wurde schliesslich schon immer so gemacht.

Aber eine Kasernenbude, die einmal pro Woche zum Schlafen genutzt wird, ist in meinen Augen keine Wohnung, da ich dort:

a) nicht wohne
b) keine persönlichen Gegenstände von mir beinhaltet

Also ab wann ist eine Wohnung denn nun eine Wohnung?

Das hat auch nichts mit einer "Wohnung" zu tun. Im Meldegesetz wird nur vom Wohnsitz gesprochen. Und den haben Sie auch dann, wenn Sie keine eigene Wohnung haben und z.B. bei den Eltern wohnen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

RefüPerser d.R.

@Klaus_P http://www.fassberg.de/uploads/media/Zweitwohnungssteuersatzung_05.pdf spricht tatsächlich von einer Wohnung !

§ 4
Steuersatz
(1)
Die Steuerschuld beträgt im Haushaltsjahr
a)
bei einem jährlichen Mietaufwand bis zu 1.100,-- € = 125,00 €

Da die UKV ja vermutlich nicht zugesagt wird, wird der TE zum TG-Empfänger mit amtlich unentgeltlicher Unterkunft. Mietaufwand gleich null sprich Steuer auch gleich null. Vermutlich wurde daher auch in den letzten zwei Jahren keine Meldung verlangt, da eh keine Steuer zu erwarten war.

P.S: 10 Minuten googeln  >:(

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