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Urlaub ja und nein?

Begonnen von Torbadin, 16. Juli 2019, 17:01:01

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Torbadin

Hallo Community,

ich schildere mal meinen Fall: Ich war so gut wie das ganze Jahr zu Hause bzw. in Therapie. Seit dem 28. Mai bin ich wieder aktiv im Dienst.
Jetzt habe ich letzte Woche einen Urlaubsantrag geschrieben für die letzte September, erst Oktoberwoche. Mein Zugführer meinte es würde nicht gehen da dort ein Ausbildungsvorhaben geplant ist.
1. Ich habe von einem Dienstgrad erzählt bekommen, das wäre nicht für unsere Teileinheit.
2. Ich darf laut der ärztlichen Begutachtung des Bundeswehrkrankenhauses, 1 Jahr lang keine Waffe führen, kein Dienst KFZ fahren, keinen Gefechts und Geländedienst ausüben.
3. Die JVÜ wurde mir nicht eröffnet da ich zu diesem Zeitpunkt in der Therapie war.

So ich habe meinem Zugführer die Gründe dargelegt. Des Weiteren habe ich ihm von der ärztlichen Begutachtung erzählt.
Er möchte nun einen Nachweis vom SAN Bereich über meinen Status (Krankmeldeschein würde nicht reichen)

Und nun meine Fragen:
1. Darf der Zugführer ärztliche Auskünfte die der Schweigepflicht unterstehen einfordern?
2. Muss ich mich bei ihm dafür rechtfertigen wann ich wie viel Urlaub nehme, ist das nicht eher der Kompaniechef, der dies Entscheidet?

So danke erst mal fürs lesen ich hoffe jemand hat eine Idee wie ich jetzt weiter fortfahren soll.

LG
Torbadin

WirdMaHellImHals

Zitat von: Torbadin am 16. Juli 2019, 17:01:01
Und nun meine Fragen:
1. Darf der Zugführer ärztliche Auskünfte die der Schweigepflicht unterstehen einfordern?
2. Muss ich mich bei ihm dafür rechtfertigen wann ich wie viel Urlaub nehme, ist das nicht eher der Kompaniechef, der dies Entscheidet?

ad 1: Nein, das hat ihn nichts anzugehen.
ad 2: Ja, schriftlichen Antrag an den DV geben und abwarten. Nur dieser entscheidet über zu genehmigenden Urlaub.

KlausP

ZitatEr möchte nun einen Nachweis vom SAN Bereich über meinen Status (Krankmeldeschein würde nicht reichen)

Selbstverständlich reicht der denn genau für sowas ist der da. Und den Zugführer geht das Ganze einen Sch*** an. Der unterschreibt auf dem Urlaubsantrag  nur dafür, dass er ihn zur Kenntnis genommen hat. Über Gewährung oder Nichtgewährung von Urlaub entscheidet einzig und allein der Disziplinarvorgesetzte nach pflichtgemäßem Ermessen - und selbst der erhält keine Auskünfte, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Zitat von: KlausP am 16. Juli 2019, 17:35:44... - und selbst der erhält keine Auskünfte, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.

Und wenn der Disziplinarvorgesetzte damit ein Problem hat, kann er eine Verwendungsfähigkeitsuntersuchung auf Belegart 90/5 anordnen, in der dann schriftlich erklärt wird, was alles möglich ist bzw. welche Tätigkeiten für den Soldaten wie lange besser nicht stattfinden sollen!

Bei beratungsresistenten Chefs empfehle ich das Mittel der Wehrbeschwerde, zu der dann ggf. auch der behandelnde Arzt in neutraler Form befragt wird! Die Leiter der SanUstgZ freuen sich immer wieder, wenn irgendein "wildgewordener" Kompaniechef einer infanteristischen Einheit sich in die Behandlung der Patienten einmischt ;) ! Und nachdem das "Echo" dieser Leiter SanUstgZ (immerhin Oberstärzte in der Besoldungsgruppe B3!)  dann auf dem "ganz großen Dienstweg" über den Kdr Kdo RegSanUstg kommt, ist da ziemlich Dampf dahinter!

Tommie

Ach ja, in der Regel stellt sich bei solchen Beschwerden dann heraus, dass der Zugführer hier eine etwas "originelle Art" der Interpretation von Vorschriften an den Tag legt, was des Öfteren schon dazu geführt hat, dass dann der Vorgesetzte des Kompaniechefs disziplinarisch tätig werden muss!

Deswegen ... ein Blatt DIN A 4, links gelocht ... Überschrift "Beschwerde" ... und schon wird von Amts wegen für Aufklärung gesorgt!

BSG1966

Zitat von: Torbadin am 16. Juli 2019, 17:01:01
Und nun meine Fragen:
1. Darf der Zugführer ärztliche Auskünfte die der Schweigepflicht unterstehen einfordern?
2. Muss ich mich bei ihm dafür rechtfertigen wann ich wie viel Urlaub nehme, ist das nicht eher der Kompaniechef, der dies Entscheidet?

ad 1: ärztliche Auskünfte sicherlich nicht. Der DV kann nen 90/5 Dienst- und Verwendungsfähigkeit anstrengen, in dem dann steht, was Sie dürfen und was nicht (zB eingeschränkt verfg mit folgenden Einschränkungen...). Bis dahin muss er sich mit den Angaben auf dem Krankmeldezettel zufrieden geben.
ad 2: Sie müssen sich für überhaupt nichts rechtfertigen. Ihr Urlaub wird genehmigt - oder eben nicht. Wenn der erwähnte Soldat Ihnen "angekündigt" hat, dass er wohl eher nicht genehmigt wird und Ihnen die Gründe erläutert hat, ist das eine Sache - wenn Sie den Bescheid über den nicht genehmigten Urlaub in Händen halten, können Sie dagegen immernoch Beschwerde einlegen.

Allgemein allerdings - Sie waren das ganze Jahr nicht da, aus nachvollziehbaren Gründen. Natürlich können Sie nicht wissen, wann welche Vorhaben für Sie geplant sind - andererseits können Sie auch nicht erwarten, dass Ihre Vorgesetzten den Dienst nach Ihren Urlaubsvorstellungen richten.

F_K

Zwischenfrage:
Seid vom werden / müssen JVÜ eröffnet werden?

Ist es nicht vielmehr Pflicht des Soldaten, diesen auszuwerten? Schon im eigenem Interesse?

Ist es dann nicht sinnvoll, solche Dinge wie Urlaub und eigene Einschränkungen mit dem Vorgesetzten / TE Fhr / DV zu besprechen - um gemeimsam / kameradschaftlich zu Lösungen zu kommen?

(... Oder geht das nur noch über Anträge / Beschwerden?)

Tommie


F_K

Streiche vom setze wann ... War auch eher eine rhetorische Frage - ich kenne es nur so, dass JVÜ / JAB und Dienstpläne ans (digitale) schwarze Brett kommen und der Soldat verpflichtet ist, diese auszuwerten und umzusetzen ....

Tommie

Selbst wenn sich der Soldat selbständig zu informieren hat, was in seiner Einheit so "abgeht", Dienstpläne, JVÜ, etc, ändert das nichts an der Tatsache, dass medizinische Diagnosen den Chef (und alle Führungsebenen darunter sowieso!) einen feuchten Kehricht angehen! Und wenn es stimmt, dass der betroffenen Soldat quasi "vom Leben befreit" ist, wird kein Chef so blöd sein, sich für eine Übung so einen Klotz ans Bein zu binden!
Meine Vermutung geht aber in eine andere Richtung: Der Chef weiß noch gar nicht, was in seinem beritt vorgeht! Hier möchte der ZgFhr "Kraft eigener Arroganz" Fakten schaffen, mutmaße ich ... ;) !

F_K

Die Diagnose ist doch unwichtig - dem DV (und auch den direkten Vorgesetzten) sind aber per Krankenschein oder 90/5 die Einschränkung bekannt zu geben - sonst kann es nicht umgesetzt werden.

Ich sehe da den Soldaten / den TrArzt / die Vorgesetzten gemeinsam in der Pflicht, dies gemeinsam zu tun.

slider

Immer wieder erschreckend, dass unter TE-Führern so viel Unwissen oder Frust über ihre fehlende Disziplinargewalt herrscht. Wie die Aspekte Urlaub und medizinische Daten gehandhabt werden müssen, ist ja nun echt keine höhere Wissenschaft.

Eisensoldat

Und dem Urlaubsantrag eines Soldaten ist prinzipiell statt zu geben, es sei denn es sprechen zwingende dienstliche Gründe dagegen. D.H. bei Ablehnung des beantragten Urlaubes ist gegebenenfalls der DV in der Pflicht, diese zwingenden dienstlichen Gründe festzustellen.

BSG1966

Ich denke, bevor mal wieder auf den kenntnislosen und unfähigen DVs rumgehackt wird, sollte berücksichtigt werden, dass wir hier nur eine Seite des ganzen Geschehens gehört haben....? Was gesagt wurde ist nicht immer identisch mit dem Gehörten und erst recht nicht mit dem Verstandenen. Vom letztendlich Wiedergegebenen ganz zu schweigen.

RefüPerser d.R.

Zitat von: BSG1966 am 17. Juli 2019, 14:27:26
Ich denke, bevor mal wieder auf den kenntnislosen und unfähigen DVs rumgehackt wird, sollte berücksichtigt werden, dass wir hier nur eine Seite des ganzen Geschehens gehört haben....? Was gesagt wurde ist nicht immer identisch mit dem Gehörten und erst recht nicht mit dem Verstandenen. Vom letztendlich Wiedergegebenen ganz zu schweigen.
Der DV war ja anscheinend bisher noch gar nicht mit im Boot. Nur eine Aussage des ZgFhr, hat ja zur verängstigten Frage ins Forum geführt.

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