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1 Monat Fahrverbot

Begonnen von Mobsi, 03. Dezember 2019, 17:12:13

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Mobsi

Guten Abend,

ich würde vor einigen Monaten von der zivilen Polizei auf der Autobahn gestoppt.
Nun das Resultat: 50 km/h zu schnell 80 km/Schild ignoriert, da dem fließendem ein Verkehr gefolgt. 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, 500 Euro Strafe.

Spieß wurde das schon gemeldet. Chef ist der nächste.
Führerschein seid über 15 Jahren vorhanden. Nie negativ aufgefallen. 3 mal in der ganzen Zeit geblitzt worden. Max 10 km/h zu schnell.

Da Dienst- Führerschein vorhanden, ist nen Diszi vorprogrammiert.
Wie hoch könnte es ausfallen? Wie sehen die Zahlungsmöglichkeiten aus? Habe mir noch nie was zu Schulden kommen lassen.
Frage, weil ich zwei Kinder habe und Allein verdienter bin.


KlausP

ZitatWie hoch könnte es ausfallen?

Das weiß hier keiner, einzig und allein Ihr Disziplinarvorgesetzter ist da der "Herr des Verfahrens". In der WDO gibt es keinen "Strafenkatalog" für Dienstvergehen, ist ja nicht das StGB. Wie Ihr DV in Disziplinarsachen "tickt", können nur Sie einschätzen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Bist du im Dienst auf den Führerschein angewiesen? Oder hast du ihn weil du ab und zu mal fahren sollst?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

alpha_de

Und welche Grundlage sollte eine Disziplinarmaßnahme haben? Oder warst du mit einem DstKfz zu schnell?

Ohne Bezug zum Dienst würde mich die Begründung für ein Diszi interessieren.

justice005

Es passiert gar nichts!! Außer, dass Sie den Dienstführerschein auch für einen Monat abgeben müssen.

warum passiert nichts?

1. Eine außerdienstliche Ordnungswidrigkeit ist kein Dienstvergehen.
2. Selbst wenn es ein Dienstvergehen wäre, darf parallel zu einer Ordnungsmaßnahme keine einfache Disziplinarmaßnahme verhängt werden, vergl. § 16 Abs. 1 WDO.

Also gechillt bleiben.


Mobsy

Der Chef führt nächste Woche eine Vernehmung durch. Mir ist bekannt, dass es Disziplinarverfahren mit auferlegung einer Geldstrafe gegeben hat. In dem Fall handelt es sich aber um Fahrtverbote mehrerer Monate.
Aussage Spieß war, dass es in 99 Prozent der Fälle eine Geldstrafe gibt.

RefüPerser d.R.

Sollte es eine Disziplinarbuße geben, wird sie in der Regel in monatlichen Raten bezahlt.

F_K

@ Justice:

Frage: Den Begriff "Ordnungsmaßnahme" finde ich auf die Schnelle nur im Schulrecht.

Im OWiG wird von Geldbußen gesprochen - die dann wohl im §16 Abs. 1 WDO nicht gemeint wären.

Unabhängig davon sehe ich nach "Nichtjuristen gefühltem Recht" schon eine Dienstpflichtverletzung, den der Soldat hat durch eigenes Verhalten (wenn auch außer Dienst) dafür gesorgt, dass er für einen gewissen Zeitraum nicht als Mil KF eingesetzt werden kann ..

Ich lerne aber gerne mit Quellen dazu.

MMG-2.0

Zitat von: F_K am 04. Dezember 2019, 09:21:32
[...] dass er für einen gewissen Zeitraum nicht als Mil KF eingesetzt werden kann ..[...]

Wenn er denn dann als MKF eingesetzt war.

F_K

@ MMG:

Ja, die Frage ist hier im Sachverhalt nicht beantwortet - wird der Chef sicherlich im Rahmen seiner (pflichtgemäßen) Ermittlungen prüfen ...

(.. und wenn ich die Aufgabe hätte, würde ich beim RB nachfragen, ob da eine DM statthaft ist ...)

ulli76

Zitat von: ulli76 am 03. Dezember 2019, 17:47:37
Bist du im Dienst auf den Führerschein angewiesen? Oder hast du ihn weil du ab und zu mal fahren sollst?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Mobsy

Die Auftragslage ist nicht so, dass ich fahren müsste. Es gibt genug Kraftfahrer. Zusätzlich wäre Weihnachtsurlaub. In diesem Zeitraum gebe ich die Scheine auch ab. Es wäre also kein Nachteil für die Bw.

Es spricht aber leider einiges für ne Geldbuße, auch weil wohl einige andere auch betroffen sind.

Natürlich muss man zu seinem Mist stehen.  Glaubt mir, 500 Euro tun schon weh genug, und 1 Monat Fahrverbot auch. Vorallem wenn man Kinder hat, und die dann nicht von der Schule abholen kann. Vorallem wenn man unter der Woche in der Kaserne ist.

F_K

Na, dann hoffen wir Mal, dass nunmehr eine Verhaltensänderung eintritt.

justice005

WDO, § 16:

Zitat(1) Ist durch ein Gericht oder eine Behörde unanfechtbar eine Strafe oder Ordnungsmaßnahme verhängt worden oder kann eine Tat nach § 153a Abs. 1 Satz 5 oder Abs. 2 Satz 2 der Strafprozessordnung nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen nicht mehr als Vergehen verfolgt werden, dürfen wegen desselben Sachverhalts
1.
einfache Disziplinarmaßnahmen mit Ausnahme des Disziplinararrests nicht verhängt werden,
2.
Disziplinararrest, Kürzung der Dienstbezüge oder Kürzung des Ruhegehalts nur verhängt werden, wenn dies zusätzlich erforderlich ist, um die militärische Ordnung aufrechtzuerhalten oder wenn durch das Fehlverhalten das Ansehen der Bundeswehr ernsthaft beeinträchtigt wurde.

Eine Geldbuße, die durch eine Behörde aufgrund einer Ordnungswidrigkeit verhängt wurde, ist eine Ordnungsmaßnahme.

ZitatDer Chef führt nächste Woche eine Vernehmung durch. Mir ist bekannt, dass es Disziplinarverfahren mit auferlegung einer Geldstrafe gegeben hat. In dem Fall handelt es sich aber um Fahrtverbote mehrerer Monate.
Aussage Spieß war, dass es in 99 Prozent der Fälle eine Geldstrafe gibt.

Wenn eine Geldstrafe (gemeint ist wohl Disziplinarbuße), dann war diese rechtswidrig und man hätte sich dagegen Beschwerden sollen. Die Erfolgsaussichten bei einer Beschwerde liegen - spätestens beim Truppendienstgericht - bei 100% und eine solche Einschätzung gebe ich als Jurist nur seeeeehr selten ab.

ZitatEs spricht aber leider einiges für ne Geldbuße, auch weil wohl einige andere auch betroffen sind.
Natürlich muss man zu seinem Mist stehen.  Glaubt mir, 500 Euro tun schon weh genug, und 1 Monat Fahrverbot auch. Vorallem wenn man Kinder hat, und die dann nicht von der Schule abholen kann. Vorallem wenn man unter der Woche in der Kaserne ist.

Beschwerde einlegen!!! Das ist wirklich völlig eindeutig.

ZitatUnabhängig davon sehe ich nach "Nichtjuristen gefühltem Recht" schon eine Dienstpflichtverletzung,

Mal ganz ehrlich, wir können aber insgesamt schon froh sein, dass "gefühltes Recht" in unserem Staat nicht maßgeblich ist, oder? ;-)





F_K

Deswegen Frage ich ja beim RB an ..